Feuchte Kellerwände verschwiegen: OLG Hamm zur arglistigen Täuschung beim Grundstückskauf

Das OLG Hamm entscheidet über eine arglistige Täuschung beim Verschweigen von Feuchtigkeitsschäden beim Grundstückskauf. Wer als Verkäufer konkrete Fragen des Käufers beantwortet, muss den tatsächlichen Zustand der Immobilie vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen. Auch eine beschönigende Darstellung kann zur Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 I BGB führen.

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Vermietung der Stadthalle

Ein politischer Verein mietet eine Stadthalle für eine Veranstaltung mit ideellem Wert. Er investiert Tausende unter anderem in Werbung und steht nach der kurzfristigen Absage mit nutzlosen Aufwendungen da. Kernfrage für den BGH lautete daher: Sind zu ideellen Zwecken gemachte und durch Nichterfüllung des Vertrages nutzlos gewordene Aufwendungen ein ersatzfähiger Vermögensschaden?

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Der „deutsche Riese“ im Block-Prozess: Sein Strafverteidiger über sicheres Geleit und die Rolle seines Mandanten

Im sogenannten „Block-Prozess“ nimmt der Hamburger Strafverteidiger Christian Hermanussen die besondere Rolle seines Mandanten in den Blick: Als Beschuldigter mit Haftbefehl ist dieser zugleich auch Zeuge im Verfahren gegen Christina Block. Er ordnet das Geschehen in Bezug auf seinen Mandanten für uns ein und gibt einen kleinen Ausblick auf das weitere Verfahren.

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Das BayOLG zum Prozesshindernis einer unwirksamen Anklage

Prozesshindernisse sind zwar in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfen. Bei einer Revisionsklausur müssen sie allerdings als mögliche Revisionsgründe unabhängig davon geprüft und dargelegt werden. Das BayOLG hat sich mit dem Prozesshindernis der unwirksamen Anklage befasst. Wir haben diese Entscheidung zum Anlass genommen, für Dich die Prozesshindernisse aufzubereiten.

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Ein Dackel, ein Mäuseköder und ein Instagram-Post: Wo endet die zulässige Kritik beim Restaurantbesuch?

„Rattengift“, „massives Hygieneversagen“ und ein beinahe überlebter Abend – durfte eine Hundebesitzerin das über ein Restaurant bei Instagram posten? Ein Alltagssachverhalt, an dem das OLG Frankfurt den quasinegatorischen Unterlassungsanspruch prüft und sich mit der Abgrenzung von Tatsache und Meinung sowie Schmähkritik und Abwägung beschäftigt.

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