Tattoo-Check durch den Amtsarzt? Niedersachsen will Polizeibeamte bei Verdacht körperlich untersuchen

Mit einer neuen Regelung im Disziplinarrecht plant Niedersachsen bei konkreten Hinweisen auf Verfassungsfeindlichkeit eine nachträgliche amtsärztliche Körperuntersuchung von Polizisten zu ermöglichen, bei der Tattoos in Augenschein genommen werden, die sonst unter der Uniform verborgen sind. Das wirft die Frage auf, wie weit der Staat gehen darf, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Weiterlesen