AG München klärt Verschuldensfrage: Wann muss ein Patient für einen beschädigten Arztstuhl haften?
Ein großer Patient streckt sich auf einem Zahnarztstuhl, es knackt und der Stuhl ist beschädigt – doch haftet der Patient hierfür wirklich? Das AG München klärt, wann typische Bewegungen kein Verschulden darstellen. Perfekt als Klausurbeispiel.
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