Neues Bundestagswahlrecht auf dem Prüfstand
Am 17. März 2023 hat der Bundestag ein Wahlrechtsreformgesetz verabschiedet, das unter anderem die Abschaffung der Grundmandatsklausel des § 6 Abs. 3 Satz 1 BWahlG vorsieht. Die Grundmandatsklausel ist seit über 70 Jahren ein Grundprinzip des deutschen Wahlrechts. Sie sieht vor, dass jede politische Partei, die bei einer Bundestagswahl mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen erhält, Anspruch auf mindestens einen Sitz im Bundestag hat. Diese Klausel hat maßgeblich dazu beigetragen, ein faires und repräsentatives Wahlsystem in Deutschland zu gewährleisten, und ihre Abschaffung wirft wichtige Fragen über die Zukunft der deutschen Demokratie auf.
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