Ein Auto zu leasen, ist mittlerweile gängige Praxis. Nicht ganz so verbreitet ist die Variante des sog. Sale & Lease Back. Diese Konstellation beschreibt den Fall, dass ein Gegenstand -oft ein Kfz- zunächst an den Leasinggeber verkauft und danach sofort wieder an den Verkäufer vermietet wird. Ursprünglich wurde diese Methode hauptsächlich von Unternehmen genutzt, um schnell Liquidität zu gewinnen. Im Laufe der Zeit entdeckten auch einige Pfandleihhäuser diese Geschäftspraxis für sich. Die Unternehmen adressierten dabei meist gezielt Personen in schwieriger finanzieller Situation und nutzten deren missliche Lage aus, um einen möglichst niedrigen Kaufpreis zu erzielen und nachher zusätzlich von hoher monatlicher Miete zu profitieren. Über einen derartigen Fall hatte jüngst auch das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main zu entscheiden. Dies hatte übrigens auch schon im letzten Jahr eine Klage gegen das Pfandleihhaus auf dem Tisch. Damals ging es auch schon um das fragwürdige Geschäftsmodell und eine verbotene Eigenmacht des Pfandleihauses. Was sagt das OLG Frankfurt nun in diesem Fall?
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