In Mietrechtsklausuren geht es oftmals um die Ersatzfähigkeit von Mietmängeln, die Überprüfung von mietvertraglichen Klauseln oder die Kündigung des Mietverhältnisses. Aber auch die Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht durch den Mieter zählt zu einem beliebten Klausurthema. Nicht immer ist direkt erkennbar, dass der Schwerpunkt des Falles auf die Verletzung dieser Pflicht hinaus will. So auch im aktuellen Fall des Landgerichts Darmstadt vom 16.12.2024 (Az. 18 O 6/23). Verletzt der Mieter diese Pflicht schon dann, wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses dort ein Brand ausbricht und er anschließend seine Zustimmung in die Entrümpelung seiner Gegenstände aus dem Mietobjekt erklärt, die der Vermieter in die Wege leitet und dadurch nicht selbst die Gegenstände aus dem Mietobjekt schafft? Gleichzeitig musste das LG prüfen, ob in dem Verhalten des Mieters eine Beauftragung zur Entrümpelung erblickt werden konnte, mit der Folge, dass der Vermieter hierfür Aufwendungsersatz verlangen kann.
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