Musik- und Video-Streamingdienste sind in unserer Welt mittlerweile allgegenwärtig. Ihre Relevanz lässt sich nicht nur daran festmachen, dass sie Einzug in die deutsche Sprache gefunden haben, wobei hier als prominentes Beispiel „Netflix and Chill“ als moderner Code für die schönste Nebensache der Welt genannt sei. Vielmehr eröffnen sie auch in rechtlicher Hinsicht eine besondere Spielart des Dauerschuldverhältnisses, in dem gängige Schuldrecht AT-Thematiken zu Streitigkeiten führen: So befasste sich das KG Berlin mit der AGB-Prüfung von einem wahren Schwergewicht der Branche.
WeiterlesenEine folgenschwere Öllieferung
Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit will man auf seine Heizung nicht verzichten. So kommt es, dass einige Haushalte noch mal ihre Ölheizung auftanken müssen, damit die Weihnachtszeit auch wirklich warm und gemütlich verbracht werden kann. Doch so ein Tankvorgang verläuft nicht immer schadensfrei. Ausgelaufenes Heizöl, Schäden am eigenen Gebäude und dann soll die Heizölrechnung dennoch komplett beglichen werden?! Eine schöne Bescherung…
WeiterlesenEine Hochschule kündigte den Dienstvertrag mit einer Studentin und verwies sie von der Uni. Der Grund? Sie hat sich als sogenannte Patin für Erstsemester an einer Veranstaltung beteiligt, bei der es zu einem für sie absehbaren ritualisierten Alkoholexzess gekommen war. Die Erstsemester sollen auf der Feier im Rahmen einer psychologischen Drucksituation den sog. Rohrbruch durchführen, sich also übertrieben betrinken. Gegen den Verweis wehrt sie sich im Wege der einstweiligen Verfügung.
WeiterlesenDer BGH durfte sich mal wieder mit dem Abschleppen eines Fahrzeuges auseinandersetzen. Im aktuellen Fall konnten sich die Parteien im Streit über die eigentlichen Abschleppkosten irgendwann einigen. Der Pkw stand aber fast ein Jahr beim Abschleppunternehmer und produzierte damit laufend weitere Kosten. Muss der Halter auch die Kosten der Verwahrung tragen?
WeiterlesenDas MoPeG
Wer seine juristische Ausbildung mit einer Loseblattsammlung bestreitet, freut sich selten, wenn wieder einmal eine Ergänzungslieferung im Postkasten liegt. Nicht selten ärgert man sich über die unzähligen Stunden des Einsortierens von Änderungen, die so gar nichts mit dem Pflichtstoff der juristischen Staatsexamina zu tun haben. Das ist bei dem MoPeG, dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, zum Glück anders: die zentralen Änderungen betreffen im Wesentlichen die GbR und spielen sich dementsprechend in den §§ 705 ff. BGB ab.
WeiterlesenDie Kirsche auf der Sahnetorte
Nach den schriftlichen Klausuren wartet auf alle Prüflinge die mündliche Prüfung. Das ist in gewisser Weise die Kirsche auf der Sahnetorte. Du kannst Dich hier um einige Punkte heben. Selbst wenn Du mit den Ergebnissen Deiner schriftlichen Klausuren nicht zufrieden bist, ist hier noch nichts verloren.
WeiterlesenWer eine “Wohnung” kauft, wird in dieser häufig wohnen wollen. Doch was, wenn für diese Nutzung gar keine Baugenehmigung vorliegt? Eine Käuferin hat dies leider zu spät realisiert. Doch kann das einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen?
WeiterlesenWenn ein Hashtag zum Problem wird
Die zunehmende Bedeutung von Social Media geht nicht spurlos an den Gerichten vorbei. Immer häufiger müssen die Richterinnen und Richter das Userverhalten in den sozialen Netzwerken rechtlich einordnen. Ob der Kommentar „#DubistEinMann" eine zulässige Meinungsäußerung darstellt oder ob hier ein Unterlassungsanspruch greift, musste erst kürzlich das OLG Frankfurt entscheiden.
WeiterlesenBar oder Prostitutionsgewerbe?
Prostitutionsgewerbe oder kein Prostitutionsgewerbe, das ist hier die Frage! Wenn in einer Gaststätte Tabledance angeboten wird, Anbahnungen zur Prostitution dort stattfinden und sich zufälligerweise direkt über dem Etablissement ein Bordell befindet, dann wirkt das zunächst wie ein gutes Geschäftsmodell im verruchten Milieu. Doch die Frage, ob schon eine Tabledancegaststätte bereits unter das ProstSchG fällt, musste jüngst das VG Stuttgart entscheiden.
WeiterlesenDie Erwägungen des 4. Strafsenats zur Beantwortung der Frage, ob die Täter durch Verwendung des Fahrzeugs (Fahrt gegen Schaufenster des Juweliergeschäfts) auch den Qualifikationstatbestand nach § 244 I Nr. 1a Alt. 2 StGB verwirklicht haben, sind äußerst prüfungsrelevant. Nicht minder interessant ist auch die Frage, ob sie durch die anschließende Fluchtfahrt gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen haben (Stichwort: Pervertierung des Straßenverkehrs).In dieser Entscheidung finden wir viele äußerst prüfungsrelevante Delikte. Unter anderem Diebstahl, Sachbeschädigung, versuchter schwerer Raub bis hin zur Gefährdung im Straßenverkehr. Solch eine Vielzahl an Delikten führt uns demnach auch tief in die Konkurrenzlehre ein. Aufgrund dieser Vielfältigkeit eignet sich diese Entscheidung besonders gut zur Prüfungsvorbereitung.
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