OLG Frankfurt zur überraschenden Mithaftungsklausel nach Übernahme eines Leasingvertrages
Kann ein Leasingnehmer trotz einer Vertragsübernahme weiterhin für die Verbindlichkeiten seines Nachfolgers haften? Das OLG Frankfurt hatte zu entscheiden, ob eine formularmäßige Mithaftungsklausel in einem Übernahmevertrag als überraschende Klausel nach § 305c I BGB unwirksam ist. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob ein ausscheidender Leasingnehmer mit einer solchen Haftung rechnen muss, obwohl der Vertrag seinem Ausscheiden aus dem Leasingverhältnis dient. Die Entscheidung zeigt anschaulich, welche Bedeutung dem äußeren Erscheinungsbild eines Vertrags bei der AGB-Kontrolle zukommt.
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