Zivilrecht

BGH zum Verbraucherbauvertrag bei sukzessiver Beauftragung einzelner Gewerke

Der Bauvertrag ist in §§ 650a f. BGB geregelt und danach kann der Unternehmer von dem Besteller gem. § 650f BGB unter anderem eine Bauhandwerkersicherung verlangen. Bei einem Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB ist dies nicht möglich. Liegt ein Verbraucherbauvertrag noch vor, wenn einzelne Gewerke nicht auf einmal, sondern nachfolgend beauftragt werden?

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