Zivilrecht

BGH zum kollusiven Zusammenwirken im Sinne von § 138 I BGB

Eine Familie mietet eine 177 qm große Wohnung in Berlin zu ungewöhnlich günstigen Konditionen. Der Geschäftsführer und Vertreter der Vermieterin wusste, dass die Wohnung eigentlich verkauft werden sollte. War das Ganze sittenwidrig oder gar ein Fall von kollusivem Zusammenwirken? Der BGH musste sich mit § 138 I BGB, Vertretungsmacht und § 242 BGB beschäftigen. Für Dich ein spannender Fall mit hoher Klausurrelevanz.

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