Die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2025

Die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2025

Auch 2025 haben unsere Gerichte reichlich Klausurstoff produziert. Materiell-rechtlich hatte das Jahr viel zu bieten: die Erhebung von Polizeigebühren bei Fußball-Hochrisikospielen, die Rechtmäßigkeit von Grenzkontrollen für Asylsuchende, die Kompetenzen eines bereits aufgelösten Bundestages und dem Verhältnis zwischen “altem” und “neuem” Parlament sowie die verfassungsrechtliche Bewertung der Triage-Regelungen, um nur ein paar Themen zu nennen.

BVerwG zur Neuausrichtung des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit in § 40 I VwGO

Seit 1960 (Inkrafttreten der VwGO) musste jede:r angehende Jurist:in lernen, dass eine die Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs begründende verfassungsrechtliche Streitigkeit im Fall einer „doppelten Verfassungsunmittelbarkeit“ anzunehmen ist. Von diesem Schlagwort (gemeint waren damit Streitigkeiten nur zwischen am Verfassungsleben beteiligten Stellen) hat sich nun das BVerwG nach über 60 Jahren mit Urteil vom 26.03.2025 verabschiedet. Wie Du künftig prüfst, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art vorliegt und welchen Prüfungsmaßstab Du nun zugrunde legen kannst, erfährst Du hier.

Konnte der 20. Deutsche Bundestag nach seiner vorzeitigen Auflösung noch die Verfassung ändern?

Der 20. Deutsche Bundestag wurde nach erfolgloser Vertrauensfrage des Kanzlers durch den Bundespräsidenten vorzeitig aufgelöst. Das BVerfG hatte in mehreren Verfahren zu entscheiden, ob der „alte“ Bundestag trotz der Auflösung noch GG-Änderungen beschließen konnte. In seinen Entscheidungen vom 13.03.2025 finden sich grundlegende Aussagen zu Art. 39 GG (Wahlperiode) und Art. 68 GG (Auflösung des Bundestages) und damit zum Verhältnis zwischen dem „alten“ und dem „neuen“ Parlament.

BVerfG zur Gebührenpflicht eines Polizeieinsatzes bei Hochrisikospielen

Die Entscheidung des BVerfG dürfte wohl an niemanden vorüber gegangen sein - Fußballfan oder nicht. Es hat nämlich entschieden, dass eine Polizeigebühr bei Hochrisikospielen im Fußball vom Veranstalter erhoben werden kann, wenn landesgesetzlich eine darauf bezogene Gebührenordnung besteht und sich die Gebühr auf den Mehraufwand beschränkt, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften bei gewinnorientierten Veranstaltungen entsteht. Zwar ist gegenwärtig nur im Bundesland Bremen eine entsprechende gebührenrechtliche Regelung vorhanden, aber es ist anzunehmen, dass die übrigen Bundesländer nun auch vergleichbare Normierungen vornehmen werden. Deshalb ist das Urteil des BVerfG vom 14.01.2025 (1 BvR 548/22) von grundlegender Bedeutung.

BayVGH und VG Berlin zur Rechtmäßigkeit von Grenzkontrollen

Seit dem Regierungswechsel versucht das Bundesinnenministerium, das Grenzregime zu verschärfen, indem generell Grenzkontrollen an den Außengrenzen der Bundesrepublik durchgeführt werden und dabei Asylsuchenden, die aus einem „sicheren Drittstaat“ (Staat, dessen Recht Asylschutz aufweist) einreisen, die Einreise verweigert wird. Es war abzusehen, dass sich über kurz oder lang die Verwaltungsgerichte mit dieser Problematik beschäftigen müssen. Ganz aktuell hat sich das VG Berlin nun mit einem Verbot des Grenzübertritts zweier Asylsuchender befasst und Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen als rechtswidrig angesehen – Entscheidungen, die Du wegen ihrer hohen Aktualität unbedingt kennen solltest, zumal der Bundesinnenminister an seiner Praxis (noch) festhält.

BVerfG zur Rechtmäßigkeit der Triage-Regelung

Nun ist klar: Die Triage-Regelung im IfSG gilt ab sofort nicht mehr. Das BVerfG erklärte diese Regelung für verfassungswidrig. Interessant ist, dass das Gericht damit indirekt seine Entscheidung aus dem Jahr 2021 korrigierte. Damals stellte das BVerfG zwar eine gesetzgeberische Pflicht fest, ließ die Frage der Zuständigkeit jedoch offen. Der Bund erließ daraufhin mit § 5c IfSG eine pandemiespezifische Triage-Regelung. Mit einer solchen Regelung sollte der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen für die Priorisierung von Patienten in einer medizinischen Notfallsituation schaffen. Gegen diese Regelung legten Fachärzt:innen nun Verfassungsbeschwerde ein: Das Gesetz sei widersprüchlich und bringe erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich, wodurch sie in ihrer Berufsfreiheit gemäß Art. 12 I GG eingeschränkt wären. Das BVerfG erklärte das Gesetz zwar für verfassungswidrig, setzte sich aber inhaltlich gar nicht mit den Argumenten der Ärzt:innen auseinander, sondern klärte nun endlich die Kompetenzverteilung für eine solche Regelung. Die inhaltlichen Anforderungen für die Ausgestaltung bleiben aber weiterhin offen.

BVerwG zur Rechtswidrigkeit des COMPACT-Verbots

Am 05.06.2024 hat das Bundesinnenministerium den Herausgeberkreis der rechtsgerichteten Zeitschrift COMPACT mit einem sofort vollziehbaren Vereinsverbot belegt. Dies war der Startschuss für einen längeren Rechtsstreit vor dem BVerwG. Hiergegen hat COMPACT erfolgreich eine Entscheidung im Eilverfahren und nun auch in der Hauptsache erwirkt. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob Medienunternehmen nach dem Vereinsrecht verboten werden können. Die Antwort des BVerwG findest Du hier.

AfD: Zwischen Parteienprivileg und Parteienverbot

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stufte die AfD am 02.05.2025 in amtlichen Veröffentlichungen „als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Das veranlasst uns, anhand der maßgeblichen Rechtsprechung die Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und den Rechtsschutz für die einzelnen Phasen auf dem Weg zum Verbot einer Partei darzustellen – (1) für die Einordnung als Verdachtsfall, (2) die verbindliche Feststellung rechtsextremistischer Bestrebungen, (3) für die Einstellung staatlicher Parteienfinanzierung und (4) für ein Parteienverbot. Eine Bewertung speziell der Inhalte der AfD nehmen wir dabei nicht vor, zumal die dazu vorliegende Entscheidung des OVG Münster nicht rechtskräftig ist. Wir geben Dir einen Überblick.

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