BGH zum Kauf von unwirksamen Forderungen
Zahnärzte verkaufen ihre Forderungen gegen Patienten häufig weiter, um sich selbst den Aufwand der Abrechnung und Durchsetzung zu ersparen. Das wird als Factoring bezeichnet. Aber was ist, wenn die Forderungen nie existiert haben und der Käufer das erst nach Jahren des Rechtsstreits gegen die Patienten herausfindet? Der BGH entschied dazu, welche Verjährungsregeln in dieser Konstellation gelten.
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