#Schuldrecht BT 1

Genügt ein Mangelverdacht zur Annahme eines Mangels?

Reicht beim Grundstückskauf schon der Verdacht eines Baumangels, um Gewährleistungsrechte auszulösen? Der BGH klärt in seinem Urteil auf, wie schwerwiegend der Verdacht sein muss und gibt Dir Fallgruppen an die Hand, die Du kennen solltest. Die Entscheidung fordert eine dogmatische Abgrenzung und saubere Argumentation, sodass sie besonders spannend für Deine Klausuren ist.

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BGH zur Rückabwicklung eines sittenwidrigen Kaufvertrags

Was passiert, wenn ein Grundstückskaufvertrag wegen § 138 I BGB sittenwidrig ist? Hier sind Deine Kenntnisse zum Abstraktionsprinzip gefragt. Für Deine Klausur heißt das also Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft strikt trennen, Sittenwidrigkeit gesondert prüfen und das Abstraktionsprinzip sauber anwenden. Ein Fall wie fürs Lehrbuch gemacht.

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Die wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2025

AGB-Kontrolle, Stellvertretung, Verkehrssicherungspflichten, § 1004 BGB und Kaufrecht: Auch 2025 haben BGH und OLG eine Vielzahl hochrelevanter zivilrechtlicher Entscheidungen geliefert. Wir zeigen Dir die wichtigsten Urteile, die Prüfungsämter lieben – kompakt, verständlich und mit klarem Klausurfokus.

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Tod als Pflichtverletzung? Haften Erben für postmortale Schäden am Hotelzimmer?

Ein Gast stirbt im Hotelzimmer – erst Tage später wird er entdeckt. Das Zimmer ist durch die Verwesung stark beschädigt, die Renovierung inkl. Tatortreiniger kostet über 25.000 Euro. Doch können die Erben wirklich dafür haftbar gemacht werden? Das LG Regensburg grenzt ab: Pflichtverletzung oder Schicksalsschlag?

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Jurastudent gewinnt auf ganzer Linie und erstreitet 100.000 Euro für fristlose Kündigung

Versuchen, einen Betriebsrat zu gründen, fristlos gekündigt werden und am Ende mit 100.000 Euro Schadensersatz nach Hause gehen? Das gelang einem Jurastudenten, der als Minijobber in einer Gaststätte arbeitete. Das LAG München setzt hier ein arbeitsrechtliches Ausrufungszeichen: Maßregelungsverbot, Schadensersatz, Geschäftsführerhaftung, sechs Monate Urlaubsanspruch und die Anordnung einer schriftlichen Entschuldigung – dieser Fall hat alles.

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