#Strafrecht BT 2

OLG Schleswig zur Rechtswidrigkeit von Klimaschutzaktivitäten

Aktivitäten von Klimaschützern, wie z.B. das Festkleben auf Fahrbahnen, beschäftigen seit geraumer Zeit die Gerichte. Von Interesse ist vor allem die Frage nach einer möglichen Rechtfertigung des grds. strafbaren Verhaltens über § 34 StGB oder den „zivilen Ungehorsam“. Das OLG Schleswig hat eine Rechtfertigung ebenso wie zuvor schon andere Oberlandesgerichte verneint.

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Schmähkritik oder erlaubte Meinungsäußerung?

Politiker und Politikerinnen müssen sich einiges an Kritik anhören, weil fast jeder eine Meinung zu ihrem Auftreten und ihren Inhalten hat. Das war früher so und wird wohl auch in Zukunft so bleiben. Im Unterschied zur analogen Vergangenheit werden allerdings Kommentare zu Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, heutzutage häufig auf Social Media für die Nachwelt nachlesbar fixiert. Die Kommentare überdauern meist den Groll oder die übrigen Emotionen, die die Urheber in dem Moment empfanden, als diese ihre Äußerungen in die digitale Welt entließen. Dass dies auch auf den Mann zutrifft, der eine SPD-Politikerin mit Beschimpfungen überzog, dürfte ungeklärt bleiben. Der mittlerweile gelöschte Kommentar beschäftigte nach dem LG Heilbronn nun mittlerweile auch das OLG Stuttgart, das sich in zweiter Instanz mit den Grenzen der Meinungsfreiheit auseinandersetzen durfte.

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BGH zum versuchten (Juwelen-)Diebstahl mit zuvor entwendetem Fahrzeug

Die Erwägungen des 4. Strafsenats zur Beantwortung der Frage, ob die Täter durch Verwendung des Fahrzeugs (Fahrt gegen Schaufenster des Juweliergeschäfts) auch den Qualifikationstatbestand nach § 244 I Nr. 1a Alt. 2 StGB verwirklicht haben, sind äußerst prüfungsrelevant. Nicht minder interessant ist auch die Frage, ob sie durch die anschließende Fluchtfahrt gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen haben (Stichwort: Pervertierung des Straßenverkehrs).In dieser Entscheidung finden wir viele äußerst prüfungsrelevante Delikte. Unter anderem Diebstahl, Sachbeschädigung, versuchter schwerer Raub bis hin zur Gefährdung im Straßenverkehr. Solch eine Vielzahl an Delikten führt uns demnach auch tief in die Konkurrenzlehre ein. Aufgrund dieser Vielfältigkeit eignet sich diese Entscheidung besonders gut zur Prüfungsvorbereitung.

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BayObLG zur gefährlichen Körperverletzung beim Wurf mit Kühltasche

In diesem spannenden Fall aus dem Strafrecht musste das Bayerische Oberlandesgericht entscheiden, ob eine mit Getränken gefüllte Kühltasche ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 I, Nr. 2, Alt. 2 StGB darstellt. Hier ist zu prüfen, ob die Tasche nach der objektiven Beschaffenheit und nach Art der Benutzung im Einzelfall geeignet war, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen und somit ein Wurf auf eine andere Person mit der Kühltasche eine gefährliche Körperverletzung begründen kann.

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BGH zum Rücktrittshorizont des Täters beim versuchten Totschlag

​Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist dieser sogenannte Rücktrittshorizont maßgeblich für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch. Reichen die hier vom Landgericht getroffenen Feststellungen zum Tatgeschehen aus, um eine Verurteilung u.a. wegen versuchten Totschlages aufrechtzuerhalten? Die Entscheidung des BGH veranschaulicht einmal mehr, welche Anforderungen er in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung an die innere Einstellung des Täters zur Tat erwartet. Solche Sachverhalte sind äußerst prüfungsrelevant, bieten sie nach einer Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen die Möglichkeit, auch auf die Rechtswidrigkeit und Schuld einzugehen.

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Tödliche Folgen einer Aufräumaktion in der Apotheke

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke. - Fast jeder wird den Satz jedenfalls in seiner historischen Form aus der Arzneimittelwerbung im Fernsehen kennen. Dieser Warnhinweis soll mögliche Fehlerquellen bei der Anwendung von Arzneimitteln durch Rückfragen bei den Experten seit Jahren minimieren, was aber, wenn Apothekenmitarbeitern selbst die Fehlerquelle bilden? Das LG Köln musste sich jüngst mit den strafrechtlichen Folgen eines tragisch endenden Diabetestests auseinandersetzen.

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BGH zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

In dieser Entscheidung widmete sich der BGH einem Fall, in dem verschiedene Formen der Beteiligung an einer Straftat sowie mehrere strafrechtliche Delikte ineinandergreifen sowie zur konkreten strafrechtlichen Bewertung der durch die Gruppe begangenen Handlungen. Dabei ging es insbesondere um die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe. Diese wichtige Abgrenzung spielt im Strafrecht eine äußerst prüfungsrelevante Rolle. Die Voraussetzungen sowohl für die Mittäterschaft als auch die der Beihilfe werden in unserem Urteilsticker klar definiert und fallgemäß angewandt.

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