#Strafrecht BT 2

Der BGH zur Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung beim Raub

Die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung oder Bereicherung wird beim Diebstahl, Raub, Betrug und Erpressung relevant. Sie ist ein objektives Tatbestandsmerkmal, auf welches sich der Vorsatz des Täters beziehen muss. Fraglich ist, wie es sich auswirkt, wenn der Täter meint, einen Anspruch auf die Sache zu haben. Der BGH hat sich erneut mit dieser Frage beschäftigt.

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BGH zur erheblichen Entstellung bei einem Rache-Tattoo im Gesicht

Ein Schimpfwort als Gesichtstattoo gegen den Willen des Opfers – stellt das eine gefährliche Körperverletzung oder auch eine schwere Körperverletzung i.S.d. § 226 StGB dar? Der BGH bejaht eine erhebliche und dauerhafte Entstellung trotz theoretisch möglicher Laserentfernung. Warum das Opfer nicht zur Behandlung verpflichtet ist und wann die Zurechnung bestehen bleibt, erfährst Du hier – ein Paradefall für Deine Strafrechtsklausur!

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