#Strafrecht BT 2

BGH zur erheblichen Entstellung bei einem Rache-Tattoo im Gesicht

Ein Schimpfwort als Gesichtstattoo gegen den Willen des Opfers – stellt das eine gefährliche Körperverletzung oder auch eine schwere Körperverletzung i.S.d. § 226 StGB dar? Der BGH bejaht eine erhebliche und dauerhafte Entstellung trotz theoretisch möglicher Laserentfernung. Warum das Opfer nicht zur Behandlung verpflichtet ist und wann die Zurechnung bestehen bleibt, erfährst Du hier – ein Paradefall für Deine Strafrechtsklausur!

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KG Berlin zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB

Kleben sich Klimaaktivisten auf einer Fahrbahn fest, dann machen sie sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Regel gem. § 240 StGB wegen Nötigung strafbar. Aber kommt auch eine Strafbarkeit gem. § 113 StGB wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Betracht? Mit dieser Frage hat sich das KG Berlin ausführlich befasst.

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BGH zur heimtückischen Tötung als Unfall im Straßenverkehr

Fährt ein Täter auf einen ahnungslosen Fußgänger zu, um diesen zu töten, dann könnte er eine heimtückische Tötung verwirklichen wollen. Entfernt er sich dann ohne anzuhalten, könnte er sich von einem Unfallort entfernt haben. Der BGH hat sich mit einer entsprechenden Entscheidung des LG Aachen befasst und diese vollständig „auseinandergenommen“.

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Die wichtigsten strafrechtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2024

Im Strafrecht ging es äußerst prüfungsrelevant daher. Auch 2024 lässt sich abzeichnen, dass Themen wie der Rücktritt vom Versuch, die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, die Definition einer das Leben gefährdenden Behandlung gemäß § 224 I Nr. 5 StGB sowie die Zueignungsabsicht bei Diebstahl und Raub und der Beendigungszeitpunkt bei Diebstahl weiterhin Dauerbrenner bei den Prüfungsämtern bleiben dürften. BGH und OLG beschäftigten sich 2024 aber auch wieder mit der Strafbarkeit von Blockadeaktionen von Klimaaktivisten. Zum mehraktigen Geschehen beim Heimtückemord gab es im letzten Jahr auch eine neue BGH-Entscheidung. Mit seiner Entscheidung zum Beweisverwertungsverbot bei verdeckten Ermittlern liefern die Richter:innen zudem wieder neuen Prüfungsstoff für eine StPO Zusatzfrage.

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