#Schuldrecht BT 2

AG Hannover zum Reisemangel

An französischen Betten mit der Breite von 1,40 m scheiden sich scheinbar die Geister. Während Prinz Pi in seinem gleichnamigen Song die Auffassung vertritt, dass „1,40 m reicht“ und mit den Zeilen über sein „Rechteck von Glück“ sogar auf die vermeintlichen Gefahren von größeren Betten hinweist („wenn die Matratze breiter wird, dann wächst der Riss, der es bricht“), führt für andere der Weg zum Gericht, weil Ihnen das Bett einfach zu schmal ist und sie darin eine mangelhafte Reiseleistung sehen. Nun hat das AG Hannover eine Antwort auf die Frage gefunden, ob ein 1,40 m breites Bett unter den Begriff des Doppelbettes subsumiert werden kann.

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Wenn das Mietverhältnis wie eine Beziehung in die Brüche geht

Das Wort „Zerrüttung“ kennen die meisten nur aus dem Familienrecht. Nun verwendete der BGH diesen Begriff auch im Rahmen einer mietrechtlichen Entscheidung bezogen auf Wohnraum. Es stellte sich die Frage, ob im Wohnraummietrecht das Konstrukt des Zerrüttungsprinzips herangezogen werden soll und eine fristlose Kündigung ermöglicht. Soll ein Vermieter also allein deshalb kündigen können, weil die Vertrauensbeziehung zwischen Vermieter und Mieter zerstört ist? Diese Frage hat der BGH jetzt geklärt.

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BGH zum Ausschluss des Kündigungsrechts für Prämiensparverträge

Bei einem Prämiensparvertrag erfolgt eine stufenweise jährliche Erhöhung der Prämien auf die Sparbeiträge also z.B. 3. Sparjahr 3 %, 4. Sparjahr 4 % und so weiter. Ist dann für die Bank das Recht zur ordentlichen Kündigung nur bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe, also z.B. 15. Sparjahr 50 % ausgeschlossen oder auch wenn die Sparprämie für die Folgejahre nach dem 15. Sparjahr ausdrücklich im Vertrag aufgeführt ist?

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OLG Frankfurt zu Spendenvereinbarung als Abrede über Miethöhe

Hat der Erwerber eines Geschäftshauses einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe, wenn er eine neben dem Mietvertrag vereinbarte Spendenzahlungen an die gemeinnützige Mieterin unterlässt und diese daraufhin keine Miete mehr zahlen kann? Oder handelt es sich um eine mietvertragliche Vereinbarung über die Miethöhe, die nach § 566 I BGB beim Verkauf auf den neuen Vermieter übergeht?

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Nur der frühe Vogel fängt den Wurm?

Das Klischeedenken ist gerade in Bezug auf das Urlaubsverhalten von Reisenden aus verschiedenen Nationalitäten weit verbreitet: Niederländer verreisen angeblich nur mit dem Wohnwagen, die Engländer feiern vermeintlich exzessiv. Gerade die Deutschen sind bekannt für ihren interessanten Modegeschmack (Stichwort: Socken in den Sandalen), aber auch für das Reservieren von Liegen am Pool. Letzteres Verhalten scheint jedoch auch international verbreitet zu sein, da es einem Griechenlandreisenden derart den Urlaub vermieste, dass er seinen Reiseveranstalter vor dem AG Hannover gerichtlich in Anspruch nahm.

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Die wichtigsten Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2023

Die Bundesrichter:innen mussten sich auch 2023 vielen verschiedenen Rechtsfragen annehmen, die nicht nur in der Praxis spannend sind, sondern auch eine hohe Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Von fiktiven Schadensberechnungen im Mietrecht über neue Konstellationen des bekannten Haakjöringsköd-Falles, problematische Fragestellungen aus dem Leistungsstörungsrecht bis hin zur Frage nach der Ersatzfähigkeit von Verwahrungskosten beim Abschleppen eines Pkw. Wir haben die wichtigsten Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2023 für Dich zusammengefasst.

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Blinder stürzt über geparkte E-Scooter

E-Roller (“Scooter”) haben der deutschen Justiz in der Vergangenheit bereits des Öfteren Kopfzerbrechen bereitet. Erst im Juni diesen Jahres hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beispielsweise entschieden, dass die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller die gleichen Promillegrenzen wie die eines Kraftfahrzeugs haben soll. Damit machte das Gericht deutlich, für wie gefährlich es die neuartigen Gefährte hält. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die die Problematik der umstrittenen Roller verdeutlichen. In diesem aktuellen Fall des OLG Bremen ergibt sich die Gefahr unmittelbar aus ihrer Existenz.

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Können unflätige Emojis zur fristlosen Kündigung führen?

Ein offenes Gartentor, Beleidigungen, ein paar Kackhaufen-Emojis und eine fristlose Kündigung…. Man könnte meinen, hier bestehe kein Zusammenhang. Doch tatsächlich hat sich ein solcher Fall im Landkreis Bad Dürkheim zugetragen. Ob Beschimpfungen und fäkale Emojis eine fristlose Kündigung eines Pachtvertrages rechtfertigen, hatte nämlich jüngst das LG Frankenthal zu entscheiden.

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