#Schuldrecht BT 2

LG Hamburg zur Kündigung bei Mietrückstand: Wann schützt die Schonfristzahlung?

Das LG Hamburg hatte einen spannenden Fall aus dem Mietrecht zu entscheiden: Die Mieter hatten die Mietrückstände nur wenige Tage nach der außerordentlichen und ordentlichen Kündigung vollständig ausgeglichen. Warum das Gericht nicht nur die außerordentliche, sondern auch die ordentliche Kündigung für unwirksam hielt, erfährst Du in diesem Beitrag.

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LG Karlsruhe zur Schwarzgeldabrede: Führt “Eine Hand wäscht die Andere” zur Vertragsnichtigkeit?

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt: Sie zählt zur handfesten Wirtschaftskriminalität. Trotzdem gehört Schwarzarbeit in Deutschland fast schon zum juristischen Alltag. Gerade im Handwerk wird häufig „unter der Hand“ gearbeitet. Doch genau diese vermeintlich harmlosen Deals können gravierende rechtliche Folgen haben. Denn Schwarzarbeit ist nicht nur ein Steuerproblem: Sie kann auch zivilrechtliche Ansprüche vollständig entfallen lassen. Und genau hier setzt ein aktuelles Urteil des LG Karlsruhe (v. 09.10.2024 - 6 O 160/23) an, das klärt, wann Du in Deiner Klausur bei sogenannten Kompensationsgeschäften zwischen Handwerkern von einer Schwarzgeldabrede ausgehen kannst.

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Störung des Hausfriedens durch Duschen und Staubsaugen?

Im besonderen Schuldrecht gehört das Mietrecht mit zu den Prüfungsklassikern und bietet den Prüfungsämtern umfassende Möglichkeiten, problematische Klausuren für Dich zu erstellen. Das AG Hamburg musste sich in seiner aktuellen Entscheidung (Az. 21 C 344/24) zwar “nur” mit einer Klage auf Herausgabe der Mietwohnung nach einer außerordentlichen Kündigung beschäftigen, aber dennoch hat es der Fall in sich. Was Du alles aus einem vermeintlichen “Standardfall” herausholen kannst, zeigen wir Dir in unserer Entscheidungsbesprechung.

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Ersatzfähigkeit von mangelbedingten Nutzungsausfallschäden

Seit der Einführung der Schuldrechtsreform ist die Fallgruppe rund um den mangelbedingten Betriebs- und Nutzungsausfallschaden höchstrichterlich umstritten. Leider hat sich der Gesetzgeber dieser Problematik noch nicht angenommen und es fehlt an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, die Klarheit schafft. Daher kommst Du vorerst nicht drum herum, diesen Meinungsstreit in Deiner Klausur zu führen. Mit der neuen Entscheidung des OLG Oldenburg reiht sich ein neues Paradebeispiel in diese Schadensgruppe ein. Damit Du in Zukunft gut gewappnet bist und erkennst, wenn diese Problematik in Deiner Klausur vorliegt, stellen wir Dir die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 05.11.2024 (Az. 2 U 93/24) vor.

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Kündigung eines Fitnessstudiovertrags wegen Risikoschwangerschaft

Ein Fitnessstudiovertrag hat in der Regel eine bestimmte Laufzeit. Er verpflichtet das Mitglied zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum, unabhängig davon, ob und wie das Mitglied das Fitnessstudio letztendlich besucht. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine vorzeitige Kündigung der Mitgliedschaft ermöglichen, z.B. Krankheiten. Aber was gilt, wenn der Arzt ein Sportverbot wegen einer Risikoschwangerschaft erteilt?

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