#Strafrecht BT 1

BGH zum qualifizierten Nötigungsmittel beim Raub

Der BGH nimmt Dich mit auf eine spannende Gratwanderung zwischen psychischem Zwang, konkludenter Drohung und dem engen Tatbestand des § 249 StGB. Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt der Wegnahme ein qualifiziertes Nötigungsmittel eingesetzt oder zumindest konkludent angedroht wurde. Diese Entscheidung zeigt, wie präzise Tatbestand und Subsumtion im Strafrecht geprüft werden müssen. Ein Muss für Deine nächste Strafrechtsklausur!

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BGH zum Versuchsbeginn einer räuberischen Erpressung

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt, § 22 StGB. Nimmt der Täter die tatbestandliche Handlung vor, kann das unmittelbare Ansetzen unproblematisch bejaht werden. Bei allen anderen Handlungen muss dieses Ansetzen im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung ermittelt werden. Worauf es beim Versuch der räuberischen Erpressung ankommt, hat der BGH näher ausgeführt.

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BGH zu suksessiver Beihilfe und Geldwäsche bei bandenmäßigem EC-Karten-Betrug

Ein Anschlusstäter, dem es um die materielle Besserstellung des Vortäters geht, kann sich wegen Begünstigung, Hehlerei oder Geldwäsche gem. §§ 257, 259 und 261 StGB strafbar machen. Ist die Vortat noch nicht beendet, dann kommt auch eine sukzessive Beihilfe in Betracht. Der BGH musste sich mit einem interessanten Fall befassen, den wir uns einmal näher ansehen wollen.

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Enkeltrick: Muss die Bank für auffällige Auszahlung haften?

“Hallo Opa, ich brauche Deine Hilfe”. So oder so ähnlich beginnt der sog. Enkeltrick, der mittlerweile leider eine weitverbreitete Betrugsmasche ist. Die Täter geben sich als Enkel oder nahe Verwandte aus, um älteren Menschen hohe Geldbeträge zu entlocken. Doch wer haftet für den Schaden, wenn die Täter nicht gefasst werden? Trifft die Bank eine Sorgfaltspflichtverletzung, wenn der Fall zu offensichtlich ist?

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BGH zur heimtückischen Tötung als Unfall im Straßenverkehr

Fährt ein Täter auf einen ahnungslosen Fußgänger zu, um diesen zu töten, dann könnte er eine heimtückische Tötung verwirklichen wollen. Entfernt er sich dann ohne anzuhalten, könnte er sich von einem Unfallort entfernt haben. Der BGH hat sich mit einer entsprechenden Entscheidung des LG Aachen befasst und diese vollständig „auseinandergenommen“.

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BGH zum Aufeinandertreffen von Raub und räuberischer Erpressung

Sowohl beim Raub gem. § 249 StGB als auch bei der räuberischen Erpressung gem. §§ 253, 255 StGB kann der Täter mittels qualifizierter Gewalt oder Drohung den Gewahrsam an einer fremden Sache erlangen. Lässt er sich eine Sache übergeben und nimmt er gleichzeitig eine andere Sache weg, dann treffen ggfs. Raub und räuberische Erpressung aufeinander. Wie diese Konstellation zu lösen ist, macht der BGH in seiner nachfolgend dargestellten Entscheidung deutlich.

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