#Strafrecht BT 3

BGH zur Abgrenzung des dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit

Ob dem Täter eine vorsätzliche Verwirklichung der Tat nachgewiesen werden kann oder in dubio pro reo nur eine Fahrlässigkeitstat, hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß. Man denke nur an die §§ 212 und 222 StGB. Bei einer fahrlässigen Tötung beträgt das Höchstmaß 5 Jahre bei einem Totschlag 15 Jahre. Kommen noch Mordmerkmale hinzu, dann droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Insbesondere bei den Tötungsdelikten sind dementsprechend die Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes hoch.

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Undercover als Maskottchen ins Stadion

Der YouTuber Marvin Wildhage dürfte wohl den meisten ein Begriff sein. Mit zahlreichen Pranks hat sich der YouTuber einen Namen gemacht. So hat er u.a. Influencer hinters Licht geführt und deren unlautere Werbepraktiken aufgedeckt oder sich auch bereits in der Vergangenheit mehrfach verkleidet in bestimmte Veranstaltungen eingeschlichen. Derzeit sorgt Marvin mit einer daran angelehnten Aktion für Schlagzeilen. Getarnt als EM-Maskottchen “Albärt” schaffte er es, sich Zutritt zur Münchner Allianz Arena zu verschaffen und dort an der Eröffnungsfeier zur gerade stattfindenden EM mitzumischen. So weit so gut, doch wie lief das alles nun im Detail ab und warum ist das Geschehen durchaus auch aus einem juristischen Blickwinkel spannend?

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BGH zum Beendigungszeitpunkt des Diebstahls

Beim Diebstahl gem. § 242 StGB handelt es sich um ein sog. „kupiertes“ Erfolgsdelikt, bei welchem ein möglicher tatbestandlicher Erfolg in die Zueignungsabsicht verlagert wurde. Der Erfolg muss nicht objektiv eintreten, sondern nur subjektiv vom Täter gewollt sein. Das wiederum führt dazu, dass der Zeitpunkt der Vollendung und jener der Beendigung auseinanderfallen. Wann ein Diebstahl beendet ist, hat der BGH in seiner neuen Entscheidung noch einmal ausgeführt.

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BGH zum besonderen persönlichen Merkmal bei § 153 StGB

Der BGH liefert mit seinem Beschluss vom 05.02.2024 (Az. 3 StR 470/23) wieder einmal ganz feinen Prüfungsstoff. Das besondere persönliche Merkmal wird hier ungewohnt, aber äußerst lehrreich im Zusammenhang mit der uneidlichen Falschaussage behandelt. Dass der angeklagte Strafverteidiger nicht mehr freigesprochen wird, stand außer Frage. Nichtsdestoweniger dramatisch sind jedoch die Folgen, wenn es um die Höhe der Freiheitsstrafe geht.

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OLG Karlsruhe zur Verwerflichkeit der Nötigung bei Blockadeaktionen

Wir haben uns im März mit möglichen Rechtfertigungsgründen - wie § 34 StGB und dem zivilen Ungehorsam - bei Blockadeaktionen von Klimaschützern befasst. Nunmehr möchten wir eine Entscheidung des OLG Karlsruhe zur Nötigung und der gem. § 240 II StGB positiv festzustellenden Rechtswidrigkeit zum Anlass nehmen, dieses aktuelle Thema sowie das „Klassiker“-Thema des Gewaltbegriffs näher zu beleuchten.

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OLG Schleswig zur Rechtswidrigkeit von Klimaschutzaktivitäten

Aktivitäten von Klimaschützern, wie z.B. das Festkleben auf Fahrbahnen, beschäftigen seit geraumer Zeit die Gerichte. Von Interesse ist vor allem die Frage nach einer möglichen Rechtfertigung des grds. strafbaren Verhaltens über § 34 StGB oder den „zivilen Ungehorsam“. Das OLG Schleswig hat eine Rechtfertigung ebenso wie zuvor schon andere Oberlandesgerichte verneint.

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BGH zur Beteiligung des Abholers beim sogenannten Polizistentrick

Noch immer fallen gerade ältere Menschen auf betrügerische Banden herein. Diese gaukeln ihnen meist telefonisch vor, dass ihr Geld und ihre Wertgegenstände zu Hause nicht sicher seien. Sie geben sich dabei als falsche Polizisten aus und bieten an, die Wertgegenstände abzuholen und sicher zu verwahren. Dass die Täter den Betrugstatbestand im kollusiven Zusammenwirken erfüllen, dürfte kaum problematisch sein. Doch die Frage ist, wie sich die einzelnen Täter konkret strafbar machen. Im Folgenden wollen wir insbesondere die Rolle der Abholerin beleuchten.

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