Ein makabrer Fall vor dem AG Hagen: Eine Autofahrerin überfährt eine Leiche und flüchtet. Doch liegt hier überhaupt ein "Unfall" i.S.d. § 142 StGB vor? Das Gericht verneint und zeigt, wie eng Tatbestand und Fahrerlaubnisentzug miteinander verknüpft sind.
WeiterlesenNach § 267 I 1 StPO ist das Tatgericht verpflichtet, in den Urteilsgründen die für erwiesen erachteten Tatsachen anzugeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden. Anhand der Brandstiftungsdelikte hat der BGH näher ausgeführt, wie diese Feststellungen zu treffen sind.
WeiterlesenKleben sich Klimaaktivisten auf einer Fahrbahn fest, dann machen sie sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Regel gem. § 240 StGB wegen Nötigung strafbar. Aber kommt auch eine Strafbarkeit gem. § 113 StGB wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Betracht? Mit dieser Frage hat sich das KG Berlin ausführlich befasst.
WeiterlesenEin Einkaufswagen rollt auf einem Supermarktparkplatz gegen ein geparktes Auto – kein typischer Verkehrsunfall, oder doch? Ob das OLG Naumburg hier eine Strafbarkeit gem. § 142 I Nr. 2 StGB bejahrt, wenn der Verantwortliche sich unmittelbar entfernt und einkaufen geht, erfährst Du hier.
WeiterlesenFährt ein Täter auf einen ahnungslosen Fußgänger zu, um diesen zu töten, dann könnte er eine heimtückische Tötung verwirklichen wollen. Entfernt er sich dann ohne anzuhalten, könnte er sich von einem Unfallort entfernt haben. Der BGH hat sich mit einer entsprechenden Entscheidung des LG Aachen befasst und diese vollständig „auseinandergenommen“.
WeiterlesenIm Strafrecht ging es äußerst prüfungsrelevant daher. Auch 2024 lässt sich abzeichnen, dass Themen wie der Rücktritt vom Versuch, die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, die Definition einer das Leben gefährdenden Behandlung gemäß § 224 I Nr. 5 StGB sowie die Zueignungsabsicht bei Diebstahl und Raub und der Beendigungszeitpunkt bei Diebstahl weiterhin Dauerbrenner bei den Prüfungsämtern bleiben dürften. BGH und OLG beschäftigten sich 2024 aber auch wieder mit der Strafbarkeit von Blockadeaktionen von Klimaaktivisten. Zum mehraktigen Geschehen beim Heimtückemord gab es im letzten Jahr auch eine neue BGH-Entscheidung. Mit seiner Entscheidung zum Beweisverwertungsverbot bei verdeckten Ermittlern liefern die Richter:innen zudem wieder neuen Prüfungsstoff für eine StPO Zusatzfrage.
WeiterlesenVerkehrsunfälle, insbesondere solche mit Todesfolge, sind an sich schon tragisch genug. Häufig geht es in der Folge dann aber auch noch um sehr viel Geld. Denn im Straßenverkehr, wo grundsätzlich eine beidseitige Betriebsgefahr zugrunde gelegt wird, ist in den seltensten Fällen nur einer „schuld“. Dass es dazu auch Ausnahmen gibt und wie sich dabei ein Verstoß gegen die Gurtpflicht auswirkt, zeigt Dir das Urteil des OLG Köln (Urteil vom 27.08.2024 - 3 U 81/23).
WeiterlesenNormalerweise ist die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB keineswegs ein Delikt, das zur humoristischen Auseinandersetzung mit dem Vorsatz taugt. Doch die Geschichte, die der Angeklagte dem Amtsgericht Frankfurt am Main auftischte, hinterlässt den Eindruck, als hätte er sich beim inflationären Konsum von Schnapspralinen direkt vom Verhalten des Kängurus aus Marc-Uwe Klings Feder inspirieren lassen. Man könnte sich vorstellen, dass es in Anbetracht dieser Märchengeschichte aus richterlicher Sicht nicht ganz einfach gewesen sein dürfte, die erforderliche Ernsthaftigkeit zu wahren.
WeiterlesenKlausur im Strafrecht
Mit unserem Klausurenkurs Pro bieten wir Dir die Möglichkeit, topaktuelle Entscheidungen als Probeklausur zu schreiben. Wie Du sicher schon weißt, nutzen Prüfungsämter nur allzu gern aktuelle Gerichtsentscheidungen als Sachverhaltsgrundlage der Examensklausuren. Was das Prüfungsamt kann, können unsere Dozenten aber schon lange. In unserem Klausurenkurs Pro kannst Du 3 Klausuren (ÖR, ZR, StR) basierend auf aktuellster Rechtsprechung pro Monat zur Korrektur einreichen. Dafür hast Du eine Woche Zeit und erhältst die Klausur 2 Wochen nach Einsendeschluss korrigiert zurück. Als absolutes Sahnehäubchen hast Du nach Erhalt der Korrektur die Möglichkeit, an einem Live-Webinar (2. Donnerstag im Monat ÖR, 3. Donnerstag im Monat ZR, 4. Donnerstag im Monat StR - jeweils von 17.00 - 19.00 Uhr) teilzunehmen und Dir von den Klausurersteller:innen die Lösung erklären und Deine individuellen Fragen beantworten zu lassen. Hier mehr erfahren.
WeiterlesenDie Tathandlung des Betrugs gem. § 263 StGB besteht im Täuschen über Tatsachen. Häufig wird diese Täuschung durch eine Urkundenfälschung gem. § 267 StGB vorbereitet und begangen. Beim Anstellungsbetrug besteht die Täuschung regelmäßig im Vorspiegeln fehlender Qualifikationen, welche durch falsche Zeugnisse behauptet werden.
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