Fluglärm-Fall
Gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken von und zu Flugplätzen gemäß § 27b Abs. 2 Satz 1 LuftVO durch Rechtsverordnung können betroffene Flughafenanwohner Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage erlangen. Die Klage kann nur dann Erfolg haben, wenn das Interesse eines Klägers am Schutz von unzumutbarer Lärmbeeinträchtigungen willkürlich unberücksichtigt geblieben ist.
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