Nachdem wir im letzten Beitrag die folgenden Punkte besprochen haben A. Begehr des Mandanten B. Prozessrechtliches Gutachten I. Gibt es einen statthaften Rechtsbehelf? II. Wäre ein Einspruch zulässig? 1.Läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist noch? a) Wann hat die Frist begonnen? b) Läuft die Frist noch? c) ggf.: Konnte die Zustellung die Frist wirksam in Gang setzen? aa) Wurden mögliche Zustellungsmängel geheilt (§ 189 ZPO)? bb) Ist das Versäumnisurteil dem richtigen Empfänger zugestellt worden? cc) Wurde die Zustellung ordnungsgemäß ausgeführt? (1) Zustellung an den Prozessbevollmächtigten (2) Zustellung an die Partei (3) Öffentliche Zustellung setzen wir unsere Gliederung bei der Frage, wann ein Einspruch des Beklagten gegen ein Versäumnisurteil zulässig wäre, fort, und widmen uns später dem materiellen Gutachten:
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