#Strafrecht at 3

BGH zum Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung

Der Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung gem. § 24 StGB gehört einerseits zum Standardproblem einer Klausur, bei der es auch um Versuch und Rücktritt geht, wird andererseits aber häufig übersehen, insbesondere in den Fällen, in denen der Versuch unbeendet geblieben ist. Damit Dir das in Deiner Klausur nicht passiert, wollen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung ansehen.

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BGH zur Beteiligung des Abholers beim sogenannten Polizistentrick

Noch immer fallen gerade ältere Menschen auf betrügerische Banden herein. Diese gaukeln ihnen meist telefonisch vor, dass ihr Geld und ihre Wertgegenstände zu Hause nicht sicher seien. Sie geben sich dabei als falsche Polizisten aus und bieten an, die Wertgegenstände abzuholen und sicher zu verwahren. Dass die Täter den Betrugstatbestand im kollusiven Zusammenwirken erfüllen, dürfte kaum problematisch sein. Doch die Frage ist, wie sich die einzelnen Täter konkret strafbar machen. Im Folgenden wollen wir insbesondere die Rolle der Abholerin beleuchten.

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BGH zum versuchten (Juwelen-)Diebstahl mit zuvor entwendetem Fahrzeug

Die Erwägungen des 4. Strafsenats zur Beantwortung der Frage, ob die Täter durch Verwendung des Fahrzeugs (Fahrt gegen Schaufenster des Juweliergeschäfts) auch den Qualifikationstatbestand nach § 244 I Nr. 1a Alt. 2 StGB verwirklicht haben, sind äußerst prüfungsrelevant. Nicht minder interessant ist auch die Frage, ob sie durch die anschließende Fluchtfahrt gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen haben (Stichwort: Pervertierung des Straßenverkehrs).In dieser Entscheidung finden wir viele äußerst prüfungsrelevante Delikte. Unter anderem Diebstahl, Sachbeschädigung, versuchter schwerer Raub bis hin zur Gefährdung im Straßenverkehr. Solch eine Vielzahl an Delikten führt uns demnach auch tief in die Konkurrenzlehre ein. Aufgrund dieser Vielfältigkeit eignet sich diese Entscheidung besonders gut zur Prüfungsvorbereitung.

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BGH zu Urkundenfälschung und Betrug gegenüber einer Beihilfestelle

Dieses aktuelle Urteil des BGH behandelt die komplexen rechtlichen Fragen rund um Beihilfebetrug, Urkundenfälschung und der Grenzen des Gebrauchens von Dokumenten im Rechtsverkehr. Dabei werden sowohl Fragen des Betruges nach § 263 StGB als auch der Urkundenfälschung gem. § 267 StGB detailliert erörtert. Inwieweit können manipulierte Kopien als unechte Urkunden gewertet werden und wie wird der Betrug durch solche Dokumente rechtlich bewertet?

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BGH zu Verurteilungen im „Cyberbunker-Verfahren“

Der BGH musste sich jüngst mit Ereignissen befassen, die man wohl im ersten Moment eher als Stoff eines Hollywoodstreifens eingeordnet hätte. Zugegebenermaßen trägt der Ort des Geschehens, ein ehemaliger NATO-Bunker, nicht nur unwesentlich dazu bei. Hier boten die acht Angeklagten einen besonderen Service an: Alles außer Kinderpornografie und Terrorismus haben sie laut ihrer Werbung mit ihrem unterirdischen Rechenzentrum online möglich machen wollen. Ob das mit dem deutschen Strafrecht in Einklang zu bringen ist? Der 3. Senat des BGH beschäftigte sich mit dem Urteil des LG Trier, sodass in dem einzigartigen Cybercrimeprozess nun ein Ende naht.

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BGH zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

In dieser Entscheidung widmete sich der BGH einem Fall, in dem verschiedene Formen der Beteiligung an einer Straftat sowie mehrere strafrechtliche Delikte ineinandergreifen sowie zur konkreten strafrechtlichen Bewertung der durch die Gruppe begangenen Handlungen. Dabei ging es insbesondere um die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe. Diese wichtige Abgrenzung spielt im Strafrecht eine äußerst prüfungsrelevante Rolle. Die Voraussetzungen sowohl für die Mittäterschaft als auch die der Beihilfe werden in unserem Urteilsticker klar definiert und fallgemäß angewandt.

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BGH zur wiederholten Unterschlagung einer bereits zugeeigneten Sache

In unserem dieswöchigen Urteilsticker widmen wir uns den äußerst prüfungsrelevanten Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges gemäß § 263 StGB, den Voraussetzungen der Urkundenfälschung gemäß § 267 I Var. 1 StGB und der wiederholten Unterschlagung gemäß § 246 I StGB. In diesem spannenden Fall geht es um die Anmietung eines Wohnmobils mit gefälschten Papieren und den bereits geplanten Verkauf des Fahrzeugs.

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