#Strafrecht at 2

OLG Karlsruhe zur Verwerflichkeit der Nötigung bei Blockadeaktionen

Wir haben uns im März mit möglichen Rechtfertigungsgründen - wie § 34 StGB und dem zivilen Ungehorsam - bei Blockadeaktionen von Klimaschützern befasst. Nunmehr möchten wir eine Entscheidung des OLG Karlsruhe zur Nötigung und der gem. § 240 II StGB positiv festzustellenden Rechtswidrigkeit zum Anlass nehmen, dieses aktuelle Thema sowie das „Klassiker“-Thema des Gewaltbegriffs näher zu beleuchten.

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BGH zur mittelbaren Täterschaft bei einem strafunmündigen Werkzeug

Der „Normalfall“ der mittelbaren Täterschaft setzt einen Strafbarkeitsmangel des Werkzeugs und einen diesen Mangel kennenden, ihn zumeist sogar hervorgerufen habenden Hintermann voraus. In den meisten Fällen handelt das Werkzeug objektiv oder subjektiv tatbestandslos. Was aber, wenn es „nur“ schuldunfähig ist und damit auch eine Anstiftung gem. § 26 StGB in Betracht kommt? Der BGH ist dieser Frage nachgegangen.

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OLG Schleswig zur Rechtswidrigkeit von Klimaschutzaktivitäten

Aktivitäten von Klimaschützern, wie z.B. das Festkleben auf Fahrbahnen, beschäftigen seit geraumer Zeit die Gerichte. Von Interesse ist vor allem die Frage nach einer möglichen Rechtfertigung des grds. strafbaren Verhaltens über § 34 StGB oder den „zivilen Ungehorsam“. Das OLG Schleswig hat eine Rechtfertigung ebenso wie zuvor schon andere Oberlandesgerichte verneint.

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BGH zum Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung

Der Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung gem. § 24 StGB gehört einerseits zum Standardproblem einer Klausur, bei der es auch um Versuch und Rücktritt geht, wird andererseits aber häufig übersehen, insbesondere in den Fällen, in denen der Versuch unbeendet geblieben ist. Damit Dir das in Deiner Klausur nicht passiert, wollen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung ansehen.

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Die wichtigsten strafrechtlichen Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2023

Der BGH sorgte auch 2023 mit seinen Entscheidungen für Aufsehen und hatte zahlreiche Rechtsfragen zu klären, die nicht nur in der Praxis spannend sind, sondern auch hohe Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Von klassischen Fragen zur Heimtücke und den Mordmerkmalen über die Voraussetzungen zum strafbefreienden Rücktritt und der Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ging es auch um Fragen zur Urkundenfälschung und Betrug sowie Vermögensdelikte mit Nötigungsbezug – alles Dauerbrenner in Examensklausuren. Die wichtigsten (strafrechtlichen) Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2023 haben wir für Dich zusammengefasst.

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BGH zum versuchten (Juwelen-)Diebstahl mit zuvor entwendetem Fahrzeug

Die Erwägungen des 4. Strafsenats zur Beantwortung der Frage, ob die Täter durch Verwendung des Fahrzeugs (Fahrt gegen Schaufenster des Juweliergeschäfts) auch den Qualifikationstatbestand nach § 244 I Nr. 1a Alt. 2 StGB verwirklicht haben, sind äußerst prüfungsrelevant. Nicht minder interessant ist auch die Frage, ob sie durch die anschließende Fluchtfahrt gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen haben (Stichwort: Pervertierung des Straßenverkehrs).In dieser Entscheidung finden wir viele äußerst prüfungsrelevante Delikte. Unter anderem Diebstahl, Sachbeschädigung, versuchter schwerer Raub bis hin zur Gefährdung im Straßenverkehr. Solch eine Vielzahl an Delikten führt uns demnach auch tief in die Konkurrenzlehre ein. Aufgrund dieser Vielfältigkeit eignet sich diese Entscheidung besonders gut zur Prüfungsvorbereitung.

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BGH zu Urkundenfälschung und Betrug gegenüber einer Beihilfestelle

Dieses aktuelle Urteil des BGH behandelt die komplexen rechtlichen Fragen rund um Beihilfebetrug, Urkundenfälschung und der Grenzen des Gebrauchens von Dokumenten im Rechtsverkehr. Dabei werden sowohl Fragen des Betruges nach § 263 StGB als auch der Urkundenfälschung gem. § 267 StGB detailliert erörtert. Inwieweit können manipulierte Kopien als unechte Urkunden gewertet werden und wie wird der Betrug durch solche Dokumente rechtlich bewertet?

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BGH zum Rücktrittshorizont des Täters beim versuchten Totschlag

​Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist dieser sogenannte Rücktrittshorizont maßgeblich für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch. Reichen die hier vom Landgericht getroffenen Feststellungen zum Tatgeschehen aus, um eine Verurteilung u.a. wegen versuchten Totschlages aufrechtzuerhalten? Die Entscheidung des BGH veranschaulicht einmal mehr, welche Anforderungen er in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung an die innere Einstellung des Täters zur Tat erwartet. Solche Sachverhalte sind äußerst prüfungsrelevant, bieten sie nach einer Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen die Möglichkeit, auch auf die Rechtswidrigkeit und Schuld einzugehen.

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