#Strafrecht at 2

BGH zum Versuchsbeginn einer räuberischen Erpressung

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt, § 22 StGB. Nimmt der Täter die tatbestandliche Handlung vor, kann das unmittelbare Ansetzen unproblematisch bejaht werden. Bei allen anderen Handlungen muss dieses Ansetzen im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung ermittelt werden. Worauf es beim Versuch der räuberischen Erpressung ankommt, hat der BGH näher ausgeführt.

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KG Berlin zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB

Kleben sich Klimaaktivisten auf einer Fahrbahn fest, dann machen sie sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Regel gem. § 240 StGB wegen Nötigung strafbar. Aber kommt auch eine Strafbarkeit gem. § 113 StGB wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Betracht? Mit dieser Frage hat sich das KG Berlin ausführlich befasst.

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BGH zur heimtückischen Tötung als Unfall im Straßenverkehr

Fährt ein Täter auf einen ahnungslosen Fußgänger zu, um diesen zu töten, dann könnte er eine heimtückische Tötung verwirklichen wollen. Entfernt er sich dann ohne anzuhalten, könnte er sich von einem Unfallort entfernt haben. Der BGH hat sich mit einer entsprechenden Entscheidung des LG Aachen befasst und diese vollständig „auseinandergenommen“.

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Die wichtigsten strafrechtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2024

Im Strafrecht ging es äußerst prüfungsrelevant daher. Auch 2024 lässt sich abzeichnen, dass Themen wie der Rücktritt vom Versuch, die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, die Definition einer das Leben gefährdenden Behandlung gemäß § 224 I Nr. 5 StGB sowie die Zueignungsabsicht bei Diebstahl und Raub und der Beendigungszeitpunkt bei Diebstahl weiterhin Dauerbrenner bei den Prüfungsämtern bleiben dürften. BGH und OLG beschäftigten sich 2024 aber auch wieder mit der Strafbarkeit von Blockadeaktionen von Klimaaktivisten. Zum mehraktigen Geschehen beim Heimtückemord gab es im letzten Jahr auch eine neue BGH-Entscheidung. Mit seiner Entscheidung zum Beweisverwertungsverbot bei verdeckten Ermittlern liefern die Richter:innen zudem wieder neuen Prüfungsstoff für eine StPO Zusatzfrage.

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BGH zu den Voraussetzungen eines freiverantwortlichen Suizids

Führt ein zur Selbsttötung entschlossenes Opfer die zum Tode führende Handlung selbst aus, dann ist der diese Handlung veranlassende Dritte nur dann Täter, wenn ihm über § 25 I Alt. 2 StGB die Handlung als mittelbarer Täter zugerechnet werden kann. Diese Zurechnung ist nicht möglich, wenn das Opfer einen freiverantwortlichen Suizid begeht. Die Abgrenzungskriterien hat der BGH erneut ausführlich dargestellt.

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BGH zum Heimtückemord gem. § 211 StGB bei einem mehraktigen Geschehen

Nach der „Basis-Definition“ liegt das Mordmerkmal der Heimtücke gem. § 211 StGB immer dann vor, wenn der Täter die Arg- und darauf beruhende Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Auf welchen Zeitpunkt muss aber abgestellt werden, wenn das Geschehen aus 2 Akten besteht? Und sind beim Ausnutzungsbewusstsein die Alkoholisierung und affektive Erregung des Täters zu beachten? Mit diesen Fragen hat sich der BGH ausführlich befasst.

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OLG Bremen zum Versuchsbeginn bei betrügerischen Telefonanrufen

Die Betrugsmasche “falsche Polizeibeamte bzw. falsche Bankmitarbeiter” dürfte wohl den meisten Menschen aufgrund vielfacher medialer Berichterstattung und behördlicher Warnungen mittlerweile ein Begriff sein. Nichtsdestotrotz werden weiterhin täglich zahlreiche, insbesondere ältere und deswegen meist leichter zu überzeugende Personen, Opfer dieser Masche. Das Vorgehen der Betrüger ist im Wesentlichen immer gleich, sie agieren meist in fest organisatorischen Strukturen. In diesem Fall war es Aufgabe des “Telefonteams” Anrufe zu tätigen, sich dabei als Polizeibeamte oder Bankmitarbeiter auszugeben und den Angerufenen im Gespräch am Hörer mitzuteilen, dass der Verdacht bestehe, sie seien in den Besitz von Falschgeld gekommen.

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Anästhesistin ohne Approbation

Viele Studiengänge sind anstrengend und herausfordernd. Jura und Medizin gelten dabei als Spitzenreiter. Da erscheint es wohl nur menschlich davon zu träumen, die Approbationsurkunde zu fälschen und den Traumjob ohne Studienstress ausüben zu dürfen. Die Angeklagte setzte dies tatsächlich in die Tat um und arbeitete Jahre lang als Anästhesistin. Doch ihre Fehler blieben nicht folgenlos, sondern nahmen teilweise sogar einen tödlichen Verlauf. Dieses Verhalten blieb nicht ungestraft.

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OLG Karlsruhe zur Verwerflichkeit der Nötigung bei Blockadeaktionen

Wir haben uns im März mit möglichen Rechtfertigungsgründen - wie § 34 StGB und dem zivilen Ungehorsam - bei Blockadeaktionen von Klimaschützern befasst. Nunmehr möchten wir eine Entscheidung des OLG Karlsruhe zur Nötigung und der gem. § 240 II StGB positiv festzustellenden Rechtswidrigkeit zum Anlass nehmen, dieses aktuelle Thema sowie das „Klassiker“-Thema des Gewaltbegriffs näher zu beleuchten.

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