Führt ein zur Selbsttötung entschlossenes Opfer die zum Tode führende Handlung selbst aus, dann ist der diese Handlung veranlassende Dritte nur dann Täter, wenn ihm über § 25 I Alt. 2 StGB die Handlung als mittelbarer Täter zugerechnet werden kann. Diese Zurechnung ist nicht möglich, wenn das Opfer einen freiverantwortlichen Suizid begeht. Die Abgrenzungskriterien hat der BGH erneut ausführlich dargestellt.
WeiterlesenNach der „Basis-Definition“ liegt das Mordmerkmal der Heimtücke gem. § 211 StGB immer dann vor, wenn der Täter die Arg- und darauf beruhende Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Auf welchen Zeitpunkt muss aber abgestellt werden, wenn das Geschehen aus 2 Akten besteht? Und sind beim Ausnutzungsbewusstsein die Alkoholisierung und affektive Erregung des Täters zu beachten? Mit diesen Fragen hat sich der BGH ausführlich befasst.
WeiterlesenDie Betrugsmasche “falsche Polizeibeamte bzw. falsche Bankmitarbeiter” dürfte wohl den meisten Menschen aufgrund vielfacher medialer Berichterstattung und behördlicher Warnungen mittlerweile ein Begriff sein. Nichtsdestotrotz werden weiterhin täglich zahlreiche, insbesondere ältere und deswegen meist leichter zu überzeugende Personen, Opfer dieser Masche. Das Vorgehen der Betrüger ist im Wesentlichen immer gleich, sie agieren meist in fest organisatorischen Strukturen. In diesem Fall war es Aufgabe des “Telefonteams” Anrufe zu tätigen, sich dabei als Polizeibeamte oder Bankmitarbeiter auszugeben und den Angerufenen im Gespräch am Hörer mitzuteilen, dass der Verdacht bestehe, sie seien in den Besitz von Falschgeld gekommen.
WeiterlesenAnästhesistin ohne Approbation
Viele Studiengänge sind anstrengend und herausfordernd. Jura und Medizin gelten dabei als Spitzenreiter. Da erscheint es wohl nur menschlich davon zu träumen, die Approbationsurkunde zu fälschen und den Traumjob ohne Studienstress ausüben zu dürfen. Die Angeklagte setzte dies tatsächlich in die Tat um und arbeitete Jahre lang als Anästhesistin. Doch ihre Fehler blieben nicht folgenlos, sondern nahmen teilweise sogar einen tödlichen Verlauf. Dieses Verhalten blieb nicht ungestraft.
WeiterlesenWir haben uns im März mit möglichen Rechtfertigungsgründen - wie § 34 StGB und dem zivilen Ungehorsam - bei Blockadeaktionen von Klimaschützern befasst. Nunmehr möchten wir eine Entscheidung des OLG Karlsruhe zur Nötigung und der gem. § 240 II StGB positiv festzustellenden Rechtswidrigkeit zum Anlass nehmen, dieses aktuelle Thema sowie das „Klassiker“-Thema des Gewaltbegriffs näher zu beleuchten.
WeiterlesenDer Rücktritt gem. § 24 StGB führt nur dann zu einer Strafaufhebung, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Nach h.M. setzt eine solche Freiwilligkeit ein gewisses Maß an Autonomie voraus. Der BGH hat sich nun mit einem Sachverhalt befasst, bei dem diese Autonomie fehlte.
WeiterlesenDer „Normalfall“ der mittelbaren Täterschaft setzt einen Strafbarkeitsmangel des Werkzeugs und einen diesen Mangel kennenden, ihn zumeist sogar hervorgerufen habenden Hintermann voraus. In den meisten Fällen handelt das Werkzeug objektiv oder subjektiv tatbestandslos. Was aber, wenn es „nur“ schuldunfähig ist und damit auch eine Anstiftung gem. § 26 StGB in Betracht kommt? Der BGH ist dieser Frage nachgegangen.
WeiterlesenAktivitäten von Klimaschützern, wie z.B. das Festkleben auf Fahrbahnen, beschäftigen seit geraumer Zeit die Gerichte. Von Interesse ist vor allem die Frage nach einer möglichen Rechtfertigung des grds. strafbaren Verhaltens über § 34 StGB oder den „zivilen Ungehorsam“. Das OLG Schleswig hat eine Rechtfertigung ebenso wie zuvor schon andere Oberlandesgerichte verneint.
WeiterlesenDer Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung gem. § 24 StGB gehört einerseits zum Standardproblem einer Klausur, bei der es auch um Versuch und Rücktritt geht, wird andererseits aber häufig übersehen, insbesondere in den Fällen, in denen der Versuch unbeendet geblieben ist. Damit Dir das in Deiner Klausur nicht passiert, wollen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung ansehen.
WeiterlesenGrundsätzlich tritt der Versuch eines Delikts hinter die Vollendung im Rahmen der Subsidiarität zurück, wenn es sich um ein gleichwertiges Delikt zulasten des identischen Geschädigten handelt. Doch bleibt der BGH bei diesem Grundsatz, wenn der Täter nicht die gesamte erstrebte Beute, sondern lediglich Teilzahlungen erhielt?
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