LAG Hamm zum Schwangerschaftsabbruch: Wie weit reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?
Ein Chefarzt führt seit Jahren medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durch, in der Klinik und in seiner eigenen Praxis. Nach einer Klinikfusion mit einem katholischen Träger soll damit Schluss sein. Das Verbot gilt nicht nur im Krankenhaus, sondern auch für seine Nebentätigkeit. Das LAG Hamm musste entscheiden, wie weit das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht und wo die Verhältnismäßigkeit die Grenze zieht.
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