Wusstest Du übrigens...?

LAG Hamm zum Schwangerschaftsabbruch: Wie weit reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?

Ein Chefarzt führt seit Jahren medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durch, in der Klinik und in seiner eigenen Praxis. Nach einer Klinikfusion mit einem katholischen Träger soll damit Schluss sein. Das Verbot gilt nicht nur im Krankenhaus, sondern auch für seine Nebentätigkeit. Das LAG Hamm musste entscheiden, wie weit das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht und wo die Verhältnismäßigkeit die Grenze zieht.

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Stadtbibliothek als öffentliche Einrichtung: Darf eine Lesung wegen politischer Provokation abgesagt werden?

Eine Lesung von Arne Semsrott in der Magdeburger Stadtbibliothek wurde zunächst infrage gestellt, weil sie politisch heikel gewesen sein soll. Der Fall wirft eine klassische Frage des Kommunalrechts auf: Darf eine Stadt den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung davon abhängig machen, ob ihr Inhalt als neutral oder provokant erscheint?

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„Lügenfritz“-Fall: Strafbare Politikerbeleidigung oder Meinungsfreiheit?

Ein Facebook-Kommentar über Friedrich Merz, ein Strafbefehl und die Frage, wie weit politische Kritik gehen darf: Der „Lügenfritz“-Fall zeigt, wie eng § 188 StGB, Ehrschutz und Meinungsfreiheit miteinander verzahnt sind. Gleichzeitig macht er deutlich, warum der Kontext bei Politikerbeleidigungen oft entscheidender ist als das einzelne Wort.

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Letzter Akt im Fall Egenberger: BAG korrigiert sein Urteil zur Kirchenzugehörigkeit in Stellenausschreibungen

Vierzehn Jahre Rechtsstreit, EuGH, BVerfG und BAG: Der Fall Egenberger zeigt, wie heikel das Verhältnis zwischen Diskriminierungsschutz und kirchlicher Autonomie bleibt. Nun hat das BAG seine frühere Entscheidung korrigiert und entschieden, wann Kirchenzugehörigkeit bei Stellenausschreibungen verlangt werden darf.

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Wenn aus „Rich Kids

Eine Villa in Marbella, Insta-Posts mit Uhren und schnellen Autos, eine Buchhaltungs-App für den Drogenhandel: In Düsseldorf steht ein Verfahren vor der Eröffnung, das sozialstrukturell aus dem Rahmen fällt und juristisch in die Vollen geht. Die ZeOS NRW hat sechs junge Männer aus dem Köln-Bonner Raum wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Es geht um: eine Tonne Kokain, vier Tonnen Marihuana, etwa 20 Liter Amphetaminöl sowie rund 5.000 Oxycodon- und 1.000 Ecstasy-Tabletten und sehr viel Geld.

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