BGH und OLG haben unsere Prüfungsämter 2025 reichlich beglückt und viele klausurträchtige Urteile hervorgebracht. In der Gesamtschau zeichnet sich ab, dass Themen aus dem BGB AT wie die Inhaltskontrolle von AGB, die Stellvertretung und die Sittenwidrigkeit allgegenwärtig sind und Dir jederzeit in Deiner Klausur über den Weg laufen können. Aber auch das Kaufrecht, Verkehrssicherungspflichten und der Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB standen 2025 hoch im Kurs.
BGH zur Haftung des Betreibers einer Waschanlage
Der BGH hat sich mit der Verletzung von Schutzpflichten im Rahmen einer Nutzung einer Autowaschanlage und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschäftigt. Insbesondere thematisiert der BGH die Vermutung und Widerlegung der schuldhaften Pflichtverletzung.
OLG Saarbrücken zur Haftungsverteilung bei Kollision mit Pedelec-Fahrer
Das OLG Saarbrücken musste sich in seiner Entscheidung mit einem Verkehrsunfall beschäftigen, bei dem der E-Bikefahrer kurz vor dem Zusammenstoß vom Radweg auf die Straße wechselte. In welcher Weise trifft den Radfahrer für diese Verhaltensweise ein Mitverschulden nach § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB? Außerdem finden sich weitere prüfungsrelevante Probleme in dieser Entscheidung.
BGH zum Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Rückschnitt einer Bambushecke
Der BGH hat sich mit einem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch eines Grundstücksnachbarn bezüglich einer Bambushecke beschäftigt. Er thematisiert einen Anspruch nach § 1004 I 1, 2 BGB i.V.m. dem Landesnachbargesetz, also einer landesrechtlichen Norm. Hier wird auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis eingegangen, aus dem sich nämlich ein solcher Anspruch ergeben kann. Diese Entscheidung zeigt Dir anschaulich, wie Vorschriften aus dem Landesrecht einen zivilrechtlichen Anspruch begründen können. Nicht selten laufen Dir Klausuren über den Weg, die rechtsgebietübergreifendes Verständnis fordern.
BGH zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil
Kann sich ein Journalist, der als “Fake-News-Produzent” bezeichnet wird, gerichtlich gegen diese Äußerung wehren oder muss er sie hinnehmen? Der BGH musste über einen Unterlassungsanspruch eines Journalisten und seines Verlages gegen den Betreiber eines Internetmagazins bezüglich einer Veröffentlichung entscheiden. Für genau diese Fälle gibt es den quasinegatorischen Unterlassungsanspruch nach § 1004 I 2 BGB analog i.V.m § 823 I BGB. Im Vordergrund steht hier eine Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Journalisten und der Meinungsfreiheit des Äußernden.
Auskunftsanspruch über Weiterveräußerungspreis bei Rücktritt?
Nicht selten gibt der Käufer beim Kauf eines neuen Pkw seinen alten Pkw in Zahlung, um damit einen Teil des Kaufpreises zu tilgen. So auch in diesem Fall. Aber was passiert eigentlich, wenn sich das Schuldverhältnis über den Kauf des neuen Pkw in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt? Im vorliegenden Fall wollte der Käufer den genauen Weiterveräußerungspreis seines alten Pkw vom Verkäufer wissen. Unter welchen Voraussetzungen besteht ein solcher Auskunftsanspruch und woraus ergibt sich dieser? Achtung, jetzt wird es für das Prüfungsamt spannend. Warum, kannst Du hier nachlesen.
BGH zum kollusiven Zusammenwirken im Sinne von § 138 I BGB
Von einer 177 m² großen Wohnung in Berlin für nur 1.010 Euro warm dürften viele wohl nur träumen. Doch welcher Vermieter wäre heutzutage so großzügig? Kaum einer und genau deshalb musste sich auch der BGH mit dem Fall schließlich beschäftigen. Die Vermieterin, eine GmbH, deren Geschäftsführer den Mietvertrag selbst aushandelte, zeigte sich über die ungewöhnlich niedrige Miete wenig erfreut. Der BGH musste nun prüfen, ob der Geschäftsführer und die Mieter möglicherweise kollusiv zum Nachteil der GmbH zusammenwirkten mit der Folge, dass der Mietvertrag nichtig sein könnte. Damit führt Dich der Fall schnell in den allgemeinen Teil des BGB: Du musst Dich neben den Nichtigkeitsgründen gemäß § 138 BGB auch mit der Stellvertretung und einer unzulässigen Rechtsausübung nach § 242 BGB befassen.
BGH zur mangelbedingten Rückabwicklung im Leasingdreieck
Wie läuft die Rückabwicklung bei Mängeln eines verleasten Pkw ab? Wer zahlt und an wen? Mit dieser Entscheidung bringt der BGH Klarheit zur Aufrechnung und Abtretung im Leasingdreieck.
BGH zu jederzeitigem Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsverträgen
Verlieben, aber trotzdem weiterzahlen? Im Streit um die automatische Vertragsverlängerung bei Parship liegt nun das BGH-Urteil vor. Mit dem Slogan “Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single über Parship” erlangte das Datingportal große Bekanntheit. Doch was passiert, wenn dieser Erfolg tatsächlich eintritt? Können die Nutzer und Nutzerinnen den Vertrag dann schnell wieder kündigen? Nicht wirklich, denn die Verträge verlängern sich oft sogar um ein ganzes Jahr automatisch. Ob diese Praxis wirksam ist, hat der BGH nun entschieden.
BGH zum Erfolgshonorar für Vermittlung der Zulassung zum Studium
Viele von uns werden Makler sicherlich am ehesten mit der Vermittlung von Wohnungen verbinden. In dieser Entscheidung ging es aber ausnahmsweise mal um die Vermittlung eines Studienplatzes für Medizin und unter welchen Voraussetzungen der Makler sein Honorar verlangen kann. Im Kern ging es um die Prüfung, ob die verwendeten Vertragsbedingungen wirksam waren und um die Frage, wie weit die AGB-Kontrolle nach § 307 BGB bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars für die Studienplatzvermittlung reicht.
BGH zur Grundstücksräumung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren
Grundstück zurück nach Zwangsversteigerung? Und was passiert mit dem neu gebauten Haus des gutgläubigen Erstehers? Kann er für das neu gebaute Haus einen Verwendungsersatzanspruch geltend machen? In dieser Entscheidung musste sich der BGH mit dem Verwendungsbegriff gemäß § 996 BGB näher befassen und änderte seine bisherige Rechtsprechung. Grundsätzlich waren nur wertverbessernde Maßnahmen wie Sanierung ersatzfähig, nicht jedoch der Neubau eines Hauses. Der BGH hat nun klargestellt: Der Neubau eines Hauses stellt eine wertsteigernde Verwendung nach §§ 987 ff. BGB dar, sofern der Besitzer gutgläubig war.
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