Urteilsticker

OVG Berlin-Brandenburg zur Verfassungstreue im juristischen Vorbereitungsdienst

Darf ein Referendar der Nachfolgeorganisation der NPD („Die Heimat“) angehören und darf er dort eine führende Stellung einnehmen? Im Anschluss an die grundlegenden Beschlüsse des BVerfG ist eine differenzierende Betrachtung geboten zwischen Kandidaten, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestehen und Kandidaten, die mit ihrem Verhalten auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung abzielen.

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BGH zum chirurgischen Gerät als gefährliches Werkzeug in der Hand eines Arztes

Werden beim ärztlichen Heileingriff chirurgische Geräte verwendet, so stellt sich die Frage, ob z.B. ein Skalpell ein gefährliches Werkzeug gem. § 224 I Nr. 2 StGB ist. Die Rechtsprechung hatte dies in der Vergangenheit – teleologisch einschränkend - aufgrund des fehlenden Angriffs- oder Verteidigungszwecks verneint. Allerdings war diese Rechtsprechung zu § 223a StGB a.F. ergangen. Wie wirkt sich die im Jahr 1998 in Kraft getretene Änderung – § 223a StGB wurde zu § 224 StGB – aus? Der BGH hat sich damit erstmalig im Dezember 2023 befasst.

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BVerfG zur Verantwortlichkeit des Kfz-Halters bei Verkehrsverstößen

Verstöße gegen die StVO werden von den zuständigen Bußgeldstellen in aller Regel allein auf der Beweisgrundlage verfolgt, dass das Kraftfahrzeug an der fraglichen Stelle fotografiert wurde und das Foto im Anschluss daran als einziges Beweismittel verwendet wird. Wird Einspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt, stützen die Amtsgerichte ihre Entscheidungen auf diese Beweislage. Das BVerfG hat im Anschluss an seine Entscheidung vom 31.08.1993 (2 BvR 843/93) erneut klargestellt, dass selbst in Bagatellfällen eine solche Beweisführung eine Verurteilung nicht tragen kann.

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BGH zum Beweisverwertungsverbot bei verdeckten Ermittlern

Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln, § 110a I S. 1 StPO. Ihre Befugnisse richten sich nach den allgemeinen Vorschriften § 110c StPO. Macht nun ein Beschuldigter gegenüber einem verdeckten Ermittler eine selbstbelastende Aussage, dann stellt sich die Frage, ob diese später in der Hauptverhandlung verwertet werden darf.

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OVG Münster zur Haltung eines Hahns im Allgemeinen Wohngebiet

Der BauNVO kommt eine doppelte rechtliche Bedeutung zu: Bebauungspläne dürfen nur Festsetzungen enthalten, die in § 9 BauGB aufgeführt sind. Bezogen auf Art, Maß und überbaubarer Grundstücksfläche erfährt § 9 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB eine Konkretisierung durch die BauNVO (§§ 1 ff, 16 ff, 22 f). Weicht ein Bebauungsplan von ihren Typisierungen ab, ohne dass dies durch § 1 BauNVO gestattet ist, ist er rechtswidrig und mangels Überwindung eines derartigen Fehlers auch nach Prüfung der §§ 214, 215 BauGB ungültig. Zugleich geben die Begriffe der BauNVO Auskunft über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Grundstücksnutzungen (§ 1 III 2 BauNVO), wichtig für die Anwendung der §§ 30, 31, 34 II BauGB im Rahmen bauordnungsrechtlicher Maßnahmen (Baugenehmigung, Bauordnungsverfügung). Das OVG Münster (29.05.2024 – 10 B 368/24) hat im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen eine Bauordnungsverfügung die Entscheidung der Vorinstanz (VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2024, 4 L 2878/23) bestätigt, wonach die Haltung eines Hahns in einem „Allgemeinen Wohngebiet“ (§ 4 BauNVO) verboten werden kann.

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BGH zur Abgrenzung des dolus eventualis von der bewussten Fahrlässigkeit

Ob dem Täter eine vorsätzliche Verwirklichung der Tat nachgewiesen werden kann oder in dubio pro reo nur eine Fahrlässigkeitstat, hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß. Man denke nur an die §§ 212 und 222 StGB. Bei einer fahrlässigen Tötung beträgt das Höchstmaß 5 Jahre bei einem Totschlag 15 Jahre. Kommen noch Mordmerkmale hinzu, dann droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Insbesondere bei den Tötungsdelikten sind dementsprechend die Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes hoch.

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BVerwG zur Anwendbarkeit des Versammlungsgesetz auf eine Verhinderungsblockade

In dem nachfolgenden Fall geht es um Standardmaßnahmen des Polizeirechts, die typischerweise zur Anwendung kommen, wenn Straßenblockaden von der Polizei beendet werden. Wir folgen dem prozessualen Aufbau in den Urteilsdarstellungen des VGH und des BVerwG, zumal bei erledigten Verwaltungsakten und Realakten die Zulässigkeitsdarstellung immer wieder gefragt ist. Die materielle Prüfung bei den einzelnen Standardmaßnahmen („besondere Befugnisse“) wird im Interesse der Übersichtlichkeit vereinfacht dargestellt. Schwerpunkt bildet das Verhältnis zwischen Versammlungsgesetzen und den allgemeinen Polizei- (und Ordnungs-) Gesetzen.

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