Schwindel nach Karussellfahrt
Die deliktische Haftung von Minderjährigen ist in § 828 BGB geregelt und richtet sich nach der Einsichtsfähigkeit des jeweiligen Minderjährigen. Das Landgericht Frankenthal musste sich in seinem Urteil vom 29.11.2024 (Az. 9 O 27/24) damit beschäftigen, ob ein 13-jähriger, der nach einer Karussellfahrt aufgrund von Schwindel in eine Schaufensterscheibe gefallen ist, für diesen Schaden haften muss. Ausgangspunkt für diese Beurteilung sei die ordnungsgemäße Benutzung eines solchen Spielgerätes, so die Richter:innen. Aber wie fährt man ordnungsgemäß Karussell?
Weiterlesen