#Staatsorganisationsrecht

Achtklässlerin verkauft E-Zigaretten an ihrer Schule

Viele Schüler und Schülerinnen zeigen in der Schule gelegentlich mal ein Fehlverhalten. Dies ist vor allem ab einem gewissen Alter zu erwarten. Doch nicht immer bleibt dies folgenlos. Ob der Verkauf von E-Zigaretten einer Achtklässlerin als Lappalie oder doch als schwerwiegendes Fehlverhalten zu werten ist, hat jüngst das Verwaltungsgericht Kassel entschieden.

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VG Würzburg zu den Bauernprotesten

Die Bahn wird bestreikt, das Wetter ist unbeständig und die Winterurlauber kehren zurück. Also ist ohnehin schon viel los auf bayerischen Autobahnen. In dieser Entscheidung hat sich das VG Würzburg damit auseinandergesetzt, ob im konkreten Fall das Versammlungsrecht der Landwirte soweit ging, zusätzlich noch die A3 und damit eine ganze Region lahmzulegen.

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Das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 362 Nr. 5 StPO

Jüngst hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Beantwortung der Frage auseinandersetzen müssen, ob der § 362 Nr. 5 StPO verfassungswidrig ist. Gemäß § 362 Nr. 5 StPO könne die Wiederaufnahme eines Verfahrens möglich sein, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden. In unserem hier besprochenen Fall stellte die zuständige Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens. Das Landgericht erklärte die Wiederaufnahme für zulässig. Hiergegen legte der zuvor Freigesprochene Beschwerde ein, welche vom Oberlandesgericht verworfen wurde. Sodann legte der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde ein und das Bundesverfassungsgericht musste entscheiden.

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Die wichtigsten Entscheidungen des Öffentlichen Rechts aus dem Jahr 2023

Mit 2023 ging ein turbulentes Jahr zu Ende, in dem auch die Verwaltungsgerichte und das BVerfG mal wieder alle Hände voll zu tun hatten. Es ging um aufsehenerregende und emotionale Entscheidungen, wie etwa den Anspruch auf suizidale Medikamente zum selbstbestimmten Sterben, um die Frage nach der lebenslangen Freiheitsstrafe oder wie lange die Unterbringung in Untersuchungshaft dauern darf sowie um Fragen zum Kindeswohl, der Kunstfreiheit und staatsorganisationsrechtliche Fragen. Wir haben die wichtigsten Entscheidungen aus dem Jahr 2023 für Dich zusammengestellt.

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Das MoPeG

Das MoPeG

Wer seine juristische Ausbildung mit einer Loseblattsammlung bestreitet, freut sich selten, wenn wieder einmal eine Ergänzungslieferung im Postkasten liegt. Nicht selten ärgert man sich über die unzähligen Stunden des Einsortierens von Änderungen, die so gar nichts mit dem Pflichtstoff der juristischen Staatsexamina zu tun haben. Das ist bei dem MoPeG, dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, zum Glück anders: die zentralen Änderungen betreffen im Wesentlichen die GbR und spielen sich dementsprechend in den §§ 705 ff. BGB ab.

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Verdeckte Überwachung einer Klimaaktivistin

Wir haben uns bereits mehrfach mit Fällen von Klimaaktivisten beschäftigt. Dabei ging es aber insbesondere um strafrechtliche Bewertungen oder um die Frage, wer die Kosten des Einsatzes tragen muss. In Hannover kam nun eine andere Perspektive vor die Richterbank. Eine Umweltaktivistin, die durch ihre Kletter- und Abseilaktionen öffentliche Bekanntheit erlangt hat, wendet sich gegen Maßnahmen der Bundespolizei, die sie und ihre Aktivitäten betreffen. Mit Erfolg?

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VG Mainz zur Hundesteuer für Trainings- und Therapiehunde

In diesem Urteil musste sich das Verwaltungsgericht Mainz mit der Frage auseinandersetzen, wann Hunde ein steuerrechtlich notwendiges Betriebsmittel darstellen und somit von der Hundesteuerpflicht befreit sind. Hier ist eine klare Abgrenzung zur privaten Hundehaltung notwendig. Das Urteil unterstreicht die wichtigen Abgrenzungskriterien und ist somit von höchster Bedeutung.

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Vom AfD-Bundestagsmandat unfreiwillig in den vorzeitigen Ruhestand?

Für viele ist das große Ziel und die tragende Motivation, um das Studium sowie das Referendariat erfolgreich zu absolvieren, Richter oder Richterin zu werden. Die Anforderungen für den Eintritt in die Justiz sind weiterhin nicht zu verachtende Hindernisse. Hat man es aber einmal geschafft und wurde auf Lebenszeit ernannt, so befindet man sich in einer komfortablen Situation. Der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit bietet auf persönlicher und sachlicher Ebene nach Art. 97 I und II GG beträchtlichen Freiraum und auch eine Entfernung aus dem Amt ist nur unter hohen Hürden möglich.

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