#Sachenrecht 1

BGH zum Ersatz des Differenzschadens bei unzulässiger Abschalteinrichtung

Der Dieselskandal zieht weiter seine Kreise. Um Abgasnormen zu erfüllen, haben Hersteller in der Vergangenheit unzulässige Einrichtungen eingebaut. Den Erwerbern drohten Stilllegungen oder kostenintensive Umrüstungsarbeiten. Kann der Erwerber eines solchen Pkw von dem Hersteller insofern Schadensersatz verlangen?

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AG Hanau zur verbotenen Eigenmacht eines Tierheims

In diesem Fall aus dem Reich der Tierwelt steht ein Kater namens Jack im Mittelpunkt des Geschehens. Diesen hatte seine fast 80-jährige Besitzerin aus dem Tierheim geholt, sich aber nicht an alle Vorgaben des Tierheims gehalten. Dies führte dazu, dass Mitarbeiter des Tierheims spontan vor ihrer Tür standen und den Kater wieder mitnahmen. Die fast 80-Jährige verlor vor Schreck das Bewusstsein, fasste später aber wieder Mut und verklagte das Tierheim.

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Störerhaftung: OLG Frankfurt zu Prüfpflichten von Plattformbetreibern

Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast muss im Internet immer wieder Hass und Hetze erfahren und wird insbesondere auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram in Posts beleidigt oder in Form von Memes falsch zitiert. Nun hat sie in einem Streit um die Löschung eines solchen Falschzitates gegen den Facebook-Betreiber Meta einen Erfolg erzielt und sieht hierin auch ein weitreichendes Signal im Kampf gegen Hate Speech.

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Tennislegende gegen Comedian

Wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am besten. Zunächst obsiegte der Comedian gegen Boris Becker vor dem Landgericht, doch im Berufungsverfahren nahm der Prozess eine andere Wendung. Oliver Pocher hat es wohl momentan nicht leicht. Erst die Trennung von seiner Ehefrau und jetzt verliert er noch im Berufungsverfahren gegen die Tennislegende. Kein schöner Jahresabschluss für den Comedian. Spiel, Satz und Sieg für den Tennisspieler.

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Schmähkritik oder erlaubte Meinungsäußerung?

Politiker und Politikerinnen müssen sich einiges an Kritik anhören, weil fast jeder eine Meinung zu ihrem Auftreten und ihren Inhalten hat. Das war früher so und wird wohl auch in Zukunft so bleiben. Im Unterschied zur analogen Vergangenheit werden allerdings Kommentare zu Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, heutzutage häufig auf Social Media für die Nachwelt nachlesbar fixiert. Die Kommentare überdauern meist den Groll oder die übrigen Emotionen, die die Urheber in dem Moment empfanden, als diese ihre Äußerungen in die digitale Welt entließen. Dass dies auch auf den Mann zutrifft, der eine SPD-Politikerin mit Beschimpfungen überzog, dürfte ungeklärt bleiben. Der mittlerweile gelöschte Kommentar beschäftigte nach dem LG Heilbronn nun mittlerweile auch das OLG Stuttgart, das sich in zweiter Instanz mit den Grenzen der Meinungsfreiheit auseinandersetzen durfte.

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Wenn ein Hashtag zum Problem wird

Die zunehmende Bedeutung von Social Media geht nicht spurlos an den Gerichten vorbei. Immer häufiger müssen die Richterinnen und Richter das Userverhalten in den sozialen Netzwerken rechtlich einordnen. Ob der Kommentar „#DubistEinMann" eine zulässige Meinungsäußerung darstellt oder ob hier ein Unterlassungsanspruch greift, musste erst kürzlich das OLG Frankfurt entscheiden.

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OLG Hamm zum Beginn der kurzen Verjährungsfrist des § 548 I BGB

Wenn es um Miete und Verjährung geht, sollte man die kurze Verjährungsfrist des § 548 I BGB auf dem Schirm haben. Nach § 548 I 2 BGB beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Die Entscheidung des OLG Hamm befasst sich insbesondere mit der Frage, wann dieser Zeitpunkt eintritt, wenn die Mieterin den Schlüssel des Objekts ungefragt in den Briefkasten des Vermieters einwirft.

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AG Lörrach zu Bewertung eines Fitnessstudios

Viele Unternehmen sind auf positive Bewertungen im Internet angewiesen, um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Entsprechend empfindlich reagieren sie dann gelegentlich auf negative Bewertungen. Ein Kunde sah sich daher, nachdem er online geurteilt hatte Service und Sauberkeit mangelhaft mit hohen Geldforderungen konfrontiert, falls er seine Bewertung nicht löscht. Da er aber nicht klein beigegeben wollte, durfte sich das AG Lörrach mit dem Fall beschäftigen.

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