#Sachenrecht 1

Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht durch den Mieter

In Mietrechtsklausuren geht es oftmals um die Ersatzfähigkeit von Mietmängeln, die Überprüfung von mietvertraglichen Klauseln oder die Kündigung des Mietverhältnisses. Aber auch die Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht durch den Mieter zählt zu einem beliebten Klausurthema. Nicht immer ist direkt erkennbar, dass der Schwerpunkt des Falles auf die Verletzung dieser Pflicht hinaus will. So auch im aktuellen Fall des Landgerichts Darmstadt vom 16.12.2024 (Az. 18 O 6/23). Verletzt der Mieter diese Pflicht schon dann, wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses dort ein Brand ausbricht und er anschließend seine Zustimmung in die Entrümpelung seiner Gegenstände aus dem Mietobjekt erklärt, die der Vermieter in die Wege leitet und dadurch nicht selbst die Gegenstände aus dem Mietobjekt schafft? Gleichzeitig musste das LG prüfen, ob in dem Verhalten des Mieters eine Beauftragung zur Entrümpelung erblickt werden konnte, mit der Folge, dass der Vermieter hierfür Aufwendungsersatz verlangen kann.

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Betriebsstörung schon bei 1. E-Mail

Bei dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb handelt es sich um ein Rahmenrecht des § 823 I BGB, welches im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägt und weiterentwickelt wird. Prüflinge haben diesen Anspruch nicht immer sofort auf dem Schirm und übersehen ihn gerne mal. Das OLG Dresden bietet den Prüfungsämtern nun neuen Klausurstoff mit seiner aktuellen Entscheidung vom 24.06.2024 (Az. 4 U 168/23). Das Gericht musste sich damit befassen, ob schon die einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail einen Eingriff in dieses Rahmenrecht darstellt. Im Mittelpunkt dieses Falles stehen die Vorschriften aus dem UWG. Auch wenn Dir das UWG regulär, wenn überhaupt, frühestens in Deinen Schwerpunktbereichsvorlesungen über den Weg läuft, können diese Vorschriften für Dich im Gewand des § 823 I BGB schon deutlich früher relevant werden.

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Laubrente für verschmutzten Pool?

Nachbarrechtliche Streitigkeiten wirken mitunter auf den ersten Blick etwas skurril, sind aber in der Praxis durchaus häufig anzutreffen. So ist es keine Seltenheit, dass vor Gericht über überhängende Wurzeln oder Notwege über das benachbarte Grundstück gestritten wird. So hat sich auch das OLG Frankfurt mit zwei Bäumen beschäftigt, deren Laub auf den benachbarten Pool fällt. Wer muss die Kosten für den erhöhten Reinigungsaufwand tragen?

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Kauf einer unerkannt trächtigen Stute

Es kommt nicht von ungefähr, dass Pferde und Gebrauchtwagen bei Juristen:innen gefürchtet sind. Erfahrungsgemäß ziehen diese Kaufverträge oft unliebsame juristische Probleme mit sich und verlaufen in der Praxis selten reibungslos. Daher sind solche Sachverhalte bei vielen Prüfungsämtern gerne ein Dauerbrenner. Die aktuelle Entscheidung des OLG Oldenburg vom 11.09.2024 (Az. 8 U 36/24) zeigt jedoch, dass Du solche Sachverhalte mit Deinem juristischen Handwerkszeug und einer schematischen Herangehensweise gut lösen kannst.

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Schluss mit lustig?!

Sprichwort „Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein“ soll davor warnen, jemandem mutwillig zu schaden oder eine Person lächerlich zu machen. Für Comedians, Satiriker und alle weiteren Professionals aus der Unterhaltungsindustrie gehört die wertende Betrachtung anderer Menschen zum Kerngegenstand ihrer beruflichen Tätigkeit. Das Sprichwort dürfte sie also nicht erschrecken. Dabei ist es nicht selten, dass die Personen, zu deren Lasten die „Witze“ gingen, rechtliche Schritte einleiten. Doch der Imker, über den sich Jan Böhmermann lustig machte, reagierte ganz anders.

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Einsatz einer schwenkbaren Kamera

Nicht wenige Haus- und Grundstückseigentümer installieren Videokameras auf ihrem Anwesen, um sich so sicherer zu fühlen und auch, um mögliche Einbrecher abzuschrecken. Zum Einsatz kommt dann oftmals hochmoderne Technik u.a. Geräte, die per Fernsteuerung ausgerichtet werden können und somit potenziell auch die umliegenden Grundstücke vor die Linse geraten können. Dass damit nicht alle Nachbarn glücklich sind, dürfte wohl auf der Hand liegen. Doch wie ist diese Fallkonstellation rechtlich einzuordnen und wie wird dies von Gerichten beurteilt?

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