Einsatz einer schwenkbaren Kamera
Nicht wenige Haus- und Grundstückseigentümer installieren Videokameras auf ihrem Anwesen, um sich so sicherer zu fühlen und auch, um mögliche Einbrecher abzuschrecken. Zum Einsatz kommt dann oftmals hochmoderne Technik u.a. Geräte, die per Fernsteuerung ausgerichtet werden können und somit potenziell auch die umliegenden Grundstücke vor die Linse geraten können. Dass damit nicht alle Nachbarn glücklich sind, dürfte wohl auf der Hand liegen. Doch wie ist diese Fallkonstellation rechtlich einzuordnen und wie wird dies von Gerichten beurteilt?
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