Die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung oder Bereicherung wird beim Diebstahl, Raub, Betrug und Erpressung relevant. Sie ist ein objektives Tatbestandsmerkmal, auf welches sich der Vorsatz des Täters beziehen muss. Fraglich ist, wie es sich auswirkt, wenn der Täter meint, einen Anspruch auf die Sache zu haben. Der BGH hat sich erneut mit dieser Frage beschäftigt.
WeiterlesenWann wird aus bloßem Mitbesitz ein strafbares Sich-Verschaffen im Sinne des § 259 StGB? Der BGH beleuchtet die feinen Abgrenzungen zwischen Täterschaft und Teilnahme und zeigt, welche Rolle die tatsächliche Einflussmöglichkeit spielt. Eine Entscheidung mit hoher Klausurrelevanz inklusive Wahlfeststellung und Konkurrenzen.
WeiterlesenGem. § 24 II StPO kann ein Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden. Wirkt er trotzdem mit, dann kann ein absoluter Revisionsgrund gem. § 338 Nr. 3 StPO vorliegen. Wie ist die Situation aber zu beurteilen, wenn ein möglicherweise befangener Staatsanwalt an der Hauptverhandlung mitgewirkt hat? Der BGH hat Antworten.
WeiterlesenHier hat der BGH sich damit befasst, ob ein Auto ein gefährliches Werkzeug beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 II 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB sein kann. Welche dogmatischen Unterschiede zu § 224 StGB bestehen und wie Du den Streit sauber in der Klausur darstellst, erfährst Du hier.
WeiterlesenDarf die Polizei den Finger eines Beschuldigten zwangsweise auf den Fingerabdrucksensor seines Smartphones legen um sein Handy zu entsperren? Diese Entscheidung bringt ein hochaktuelles Spannungsfeld auf den Punkt. Wie der BGH entschieden hat, erfährst Du hier.
WeiterlesenWann darf ein Vernehmungsprotokoll nach § 253 I StPO verlesen werden und wessen Erinnerungslücken damit geschlossen werden dürfen, stellt der BGH klar? Eine wichtige Entscheidung, essenziell für Deine Klausurvorbereitung.
WeiterlesenDer BGH zur Abgrenzung des error in persona von der aberratio ictus in den „Distanzfällen“
Der BGH stellt klar: Auch im Distanzfall bleibt eine Verwechslung für den Vorsatz unbeachtlich. Für Deine Klausur heißt das Du musst sauber zwischen Angriffs- und Verletzungsobjekt unterscheiden und den Tatentschluss präzise prüfen.
WeiterlesenDas BayOLG stellt klar: Wer eine „Identitätskarte des Königreichs Deutschland“ vorzeigt, gebraucht eine unechte Urkunde. Warum äußere Täuschung und scheinbare Amtlichkeit genügen, liest Du hier.
WeiterlesenBGH zur sukzessiven Qualifikation beim Raub
Reizgas erst nach der Wegnahme – reicht das noch für § 250 II Nr. 1 StGB? Der BGH klärt, dass ein gefährliches Werkzeug auch zwischen Vollendung und Beendigung des Raubes zur Qualifikation führen kann, wenn es der Beutesicherung dient. Eine hochrelevante Entscheidung und ideal für Deine Strafrechtsklausur.
WeiterlesenRäuberischer Diebstahl oder doch besonders schwerer Raub? Der BGH präzisiert die Anforderungen an das „Verwenden“ eines gefährlichen Werkzeugs nach § 250 II Nr. 1 StGB und erläutert, warum es in der Klausur entscheidend auf die Wahrnehmung des Opfers ankommt.
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