Werden beim ärztlichen Heileingriff chirurgische Geräte verwendet, so stellt sich die Frage, ob z.B. ein Skalpell ein gefährliches Werkzeug gem. § 224 I Nr. 2 StGB ist. Die Rechtsprechung hatte dies in der Vergangenheit – teleologisch einschränkend - aufgrund des fehlenden Angriffs- oder Verteidigungszwecks verneint. Allerdings war diese Rechtsprechung zu § 223a StGB a.F. ergangen. Wie wirkt sich die im Jahr 1998 in Kraft getretene Änderung – § 223a StGB wurde zu § 224 StGB – aus? Der BGH hat sich damit erstmalig im Dezember 2023 befasst.
WeiterlesenVerdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln, § 110a I S. 1 StPO. Ihre Befugnisse richten sich nach den allgemeinen Vorschriften § 110c StPO. Macht nun ein Beschuldigter gegenüber einem verdeckten Ermittler eine selbstbelastende Aussage, dann stellt sich die Frage, ob diese später in der Hauptverhandlung verwertet werden darf.
WeiterlesenOb dem Täter eine vorsätzliche Verwirklichung der Tat nachgewiesen werden kann oder in dubio pro reo nur eine Fahrlässigkeitstat, hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß. Man denke nur an die §§ 212 und 222 StGB. Bei einer fahrlässigen Tötung beträgt das Höchstmaß 5 Jahre bei einem Totschlag 15 Jahre. Kommen noch Mordmerkmale hinzu, dann droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Insbesondere bei den Tötungsdelikten sind dementsprechend die Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes hoch.
WeiterlesenBGH zum Beendigungszeitpunkt des Diebstahls
Beim Diebstahl gem. § 242 StGB handelt es sich um ein sog. „kupiertes“ Erfolgsdelikt, bei welchem ein möglicher tatbestandlicher Erfolg in die Zueignungsabsicht verlagert wurde. Der Erfolg muss nicht objektiv eintreten, sondern nur subjektiv vom Täter gewollt sein. Das wiederum führt dazu, dass der Zeitpunkt der Vollendung und jener der Beendigung auseinanderfallen. Wann ein Diebstahl beendet ist, hat der BGH in seiner neuen Entscheidung noch einmal ausgeführt.
WeiterlesenBGH zum Zueignungsbegriff bei § 246 StGB
Während bei § 242 StGB der Täter nur die Absicht haben muss, sich oder einem Dritten die Sache zuzueignen, ist die Zueignung bei § 246 StGB die Tathandlung. Welche Anforderungen an diese Zueignungshandlung zu stellen sind, ist streitig. Nunmehr hat der BGH in einem obiter dictum eine Änderung seiner Rechtsprechung in Aussicht gestellt. Grund genug, sich mit dem Zueignungsbegriff erneut auseinanderzusetzen.
WeiterlesenMit der in § 224 StGB geregelten, gefährlichen Körperverletzung will der Gesetzgeber besonders gefährliche Begehungsweisen höher bestrafen. Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe steigt dementsprechend von 5 Jahren (§ 223 StGB) auf 10 Jahre an. Im Hinblick auf den hohen Strafrahmen gibt es nun unterschiedliche Auffassungen wie „eine das Leben gefährdende Behandlung“ gem. § 224 I Nr. 5 StGB zu definieren ist. Auch der BGH hat sich dazu erneut Gedanken gemacht.
WeiterlesenWir haben uns im März mit möglichen Rechtfertigungsgründen - wie § 34 StGB und dem zivilen Ungehorsam - bei Blockadeaktionen von Klimaschützern befasst. Nunmehr möchten wir eine Entscheidung des OLG Karlsruhe zur Nötigung und der gem. § 240 II StGB positiv festzustellenden Rechtswidrigkeit zum Anlass nehmen, dieses aktuelle Thema sowie das „Klassiker“-Thema des Gewaltbegriffs näher zu beleuchten.
WeiterlesenDer Rücktritt gem. § 24 StGB führt nur dann zu einer Strafaufhebung, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Nach h.M. setzt eine solche Freiwilligkeit ein gewisses Maß an Autonomie voraus. Der BGH hat sich nun mit einem Sachverhalt befasst, bei dem diese Autonomie fehlte.
WeiterlesenDer „Normalfall“ der mittelbaren Täterschaft setzt einen Strafbarkeitsmangel des Werkzeugs und einen diesen Mangel kennenden, ihn zumeist sogar hervorgerufen habenden Hintermann voraus. In den meisten Fällen handelt das Werkzeug objektiv oder subjektiv tatbestandslos. Was aber, wenn es „nur“ schuldunfähig ist und damit auch eine Anstiftung gem. § 26 StGB in Betracht kommt? Der BGH ist dieser Frage nachgegangen.
WeiterlesenMacht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung gem. § 52 StPO von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, dann darf das Protokoll der im Ermittlungsverfahren durchgeführten Vernehmung nicht verlesen werden. Greift das Verwertungsverbot des § 252 StPO aber auch bei einer Bild-Ton-Aufzeichnung gem. § 255a StPO? Diese Frage ist jedenfalls bei § 255a II StPO gar nicht so einfach zu beantworten, weswegen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung einmal näher ansehen wollen.
Weiterlesen