Strafrecht

BGH zu den Voraussetzungen eines freiverantwortlichen Suizids

Führt ein zur Selbsttötung entschlossenes Opfer die zum Tode führende Handlung selbst aus, dann ist der diese Handlung veranlassende Dritte nur dann Täter, wenn ihm über § 25 I Alt. 2 StGB die Handlung als mittelbarer Täter zugerechnet werden kann. Diese Zurechnung ist nicht möglich, wenn das Opfer einen freiverantwortlichen Suizid begeht. Die Abgrenzungskriterien hat der BGH erneut ausführlich dargestellt.

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BGH zur Zueignungsabsicht bei Diebstahl und Raub

Nimmt ein Täter nach vorheriger Gewaltanwendung einem Opfer dessen Handy weg, dann liegt die Bejahung des Raubes gem. § 249 StGB nahe. Lässt sich allerdings nicht mit der erforderlichen Gewissheit aufklären, was der Täter nach Ergreifen des Handys mit diesem vorhatte, dann muss die Zueignungsabsicht verneint werden. Mit einem solchen Fall musste sich erneut der BGH befassen.

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BGH zur Begründetheit einer Verfahrensrüge bei relativen Revisionsgründen gem. § 337 StPO

Mit der Verfahrensrüge wird die Verletzung von Verfahrensrecht geltend gemacht. Der BGH musste sich mit der Verletzung des § 258 II Hs. 2 StPO (Gewährung des letzten Wortes) und § 22 Nr. 5 StPO analog (Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Staatsanwalts) auseinandersetzen. Da Verfahrensrügen für die Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen wichtig sind, wollen wir uns diese Entscheidung einmal ansehen.

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BGH zum Heimtückemord gem. § 211 StGB bei einem mehraktigen Geschehen

Nach der „Basis-Definition“ liegt das Mordmerkmal der Heimtücke gem. § 211 StGB immer dann vor, wenn der Täter die Arg- und darauf beruhende Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Auf welchen Zeitpunkt muss aber abgestellt werden, wenn das Geschehen aus 2 Akten besteht? Und sind beim Ausnutzungsbewusstsein die Alkoholisierung und affektive Erregung des Täters zu beachten? Mit diesen Fragen hat sich der BGH ausführlich befasst.

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BGH zur räuberischen Erpressung gem. § 316a StGB

Der hohe Strafrahmen des § 316a StGB ist dadurch begründet, dass der Täter unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs einen Angriff auf einen Fahrzeugführer verübt und dadurch nicht nur Gefahren für ihn, sondern auch für die Sicherheit des Straßenverkehrs herbeiführt. Sowohl die Bestimmung der Tatsituation als auch des Tatopfers können in der Klausur Probleme bereiten. Mit beidem hat der BGH sich in der vorliegenden Entscheidung auseinandergesetzt.

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BGH zum gefahrspezifischen Zusammenhang bei der Erfolgsqualifikation des § 239a III StGB

§ 239a I StGB muss in Klausuren immer geprüft werden, wenn der Täter einen Raub oder eine räuberische Erpressung beabsichtigt, versucht oder vollendet. Im 2-Personen-Verhältnis stellt sich dann die Frage nach einer tatbestandlichen Restriktion. Dieses Problem sollte allen Studierenden bekannt sein. Der BGH musste sich nun mit der Erfolgsqualifikation des § 239a III StGB in Zusammenhang mit einem Mittäterexzess befassen und die Frage beantworten, ob der gefahrspezifische Zusammenhang auch in einem solchen Fall bejaht werden kann.

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BGH zum chirurgischen Gerät als gefährliches Werkzeug in der Hand eines Arztes

Werden beim ärztlichen Heileingriff chirurgische Geräte verwendet, so stellt sich die Frage, ob z.B. ein Skalpell ein gefährliches Werkzeug gem. § 224 I Nr. 2 StGB ist. Die Rechtsprechung hatte dies in der Vergangenheit – teleologisch einschränkend - aufgrund des fehlenden Angriffs- oder Verteidigungszwecks verneint. Allerdings war diese Rechtsprechung zu § 223a StGB a.F. ergangen. Wie wirkt sich die im Jahr 1998 in Kraft getretene Änderung – § 223a StGB wurde zu § 224 StGB – aus? Der BGH hat sich damit erstmalig im Dezember 2023 befasst.

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