Lehrreiches

Klausur im Strafrecht

Mit unserem Klausurenkurs Pro bieten wir Dir die Möglichkeit, topaktuelle Entscheidungen als Probeklausur zu schreiben. Wie Du sicher schon weißt, nutzen Prüfungsämter nur allzu gern aktuelle Gerichtsentscheidungen als Sachverhaltsgrundlage der Examensklausuren. Was das Prüfungsamt kann, können unsere Dozenten aber schon lange. In unserem Klausurenkurs Pro kannst Du 3 Klausuren (ÖR, ZR, StR) basierend auf aktuellster Rechtsprechung pro Monat zur Korrektur einreichen. Dafür hast Du eine Woche Zeit und erhältst die Klausur 2 Wochen nach Einsendeschluss korrigiert zurück. Als absolutes Sahnehäubchen hast Du nach Erhalt der Korrektur die Möglichkeit, an einem Live-Webinar (2. Donnerstag im Monat ÖR, 3. Donnerstag im Monat ZR, 4. Donnerstag im Monat StR - jeweils von 17.00 - 19.00 Uhr) teilzunehmen und Dir von den Klausurersteller:innen die Lösung erklären und Deine individuellen Fragen beantworten zu lassen. Hier mehr erfahren.

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Neues Kaufrecht und Vertrag über digitale Produkte: Die wichtigsten klausurrelevanten Änderungen (Teil 1/4)

Der deutsche Gesetzgeber musste zwei europäische Richtlinien umsetzen und neue Vorschriften schaffen, die für ab dem 01.01.2022 geschlossene Verträge gelten. Diese Neuregelungen betreffen zum einen das überaus klausurrelevante Kaufrecht. Zum anderen ist mit den §§ 327 ff. BGB n.F. im Allgemeinen Vertragsrecht ein neuer Abschnitt geschaffen worden, der sich mit Verträgen über „digitale Produkte“ befasst. Viele sprechen im Hinblick auf diese umfangreichen neuen Vorschriften von einem „Neuen Schuldrecht“ oder der „größten Schuldrechtsreform seit 20 Jahren“. Wir zeigen Dir, welche Änderungen wirklich wichtig sind.

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F geht die Treppen am U-Bahnhof Hermannstraße in Berlin hinab. Mitten auf der Treppe nähert sich T ihr unbemerkt von hinten und tritt ihr wuchtig in den Rücken. Dadurch stürzt sie mehrere Stufen kopfüber hinab und prallt mit Gesicht und Oberkörper auf den Treppenabsatz. T und seine drei Begleiter ge...

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Am 13.06.2014 sind die europarechtlich vorgegebenen Änderungen im Recht des Widerrufs bei Verbraucher schützenden Verträgen, §§ 312 ff., 355 ff. BGB, in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen insbesondere von Verträgen, die außerhalb von geschlossenen Räu...

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Sauklaue – was nun?

Viele Examenskandidaten sind unzufrieden mit ihrer Schrift und haben die Befürchtung, dass dies zu einer schlechteren Note führt. Immerhin ist der Korrektor auch nur ein Mensch und das Auge liest mit. Solltest Du also als Teil Deiner Klausurvorbereitung an Deinem Schriftbild arbeiten?

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Juristische Kraftausdrücke

Wenn der Korrektor an Deiner Klausurbearbeitung beanstandet, Du habest „juristische Kraftausdrücke“ verwendet, dann hast Du in der Regel weder geflucht noch Formalbeleidigungen ausgesprochen. Es geht vielmehr um Begriffe wie „eindeutig“, „offensichtlich“, „zweifelsohne“, „unproblematisch“ und „unstreitig“.

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