BVerwG zur Anwendbarkeit des Versammlungsgesetz auf eine Verhinderungsblockade

In dem nachfolgenden Fall geht es um Standardmaßnahmen des Polizeirechts, die typischerweise zur Anwendung kommen, wenn Straßenblockaden von der Polizei beendet werden. Wir folgen dem prozessualen Aufbau in den Urteilsdarstellungen des VGH und des BVerwG, zumal bei erledigten Verwaltungsakten und Realakten die Zulässigkeitsdarstellung immer wieder gefragt ist. Die materielle Prüfung bei den einzelnen Standardmaßnahmen („besondere Befugnisse“) wird im Interesse der Übersichtlichkeit vereinfacht dargestellt. Schwerpunkt bildet das Verhältnis zwischen Versammlungsgesetzen und den allgemeinen Polizei- (und Ordnungs-) Gesetzen.

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Undercover als Maskottchen ins Stadion

Der YouTuber Marvin Wildhage dürfte wohl den meisten ein Begriff sein. Mit zahlreichen Pranks hat sich der YouTuber einen Namen gemacht. So hat er u.a. Influencer hinters Licht geführt und deren unlautere Werbepraktiken aufgedeckt oder sich auch bereits in der Vergangenheit mehrfach verkleidet in bestimmte Veranstaltungen eingeschlichen. Derzeit sorgt Marvin mit einer daran angelehnten Aktion für Schlagzeilen. Getarnt als EM-Maskottchen “Albärt” schaffte er es, sich Zutritt zur Münchner Allianz Arena zu verschaffen und dort an der Eröffnungsfeier zur gerade stattfindenden EM mitzumischen. So weit so gut, doch wie lief das alles nun im Detail ab und warum ist das Geschehen durchaus auch aus einem juristischen Blickwinkel spannend?

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BGH zum Beendigungszeitpunkt des Diebstahls

Beim Diebstahl gem. § 242 StGB handelt es sich um ein sog. „kupiertes“ Erfolgsdelikt, bei welchem ein möglicher tatbestandlicher Erfolg in die Zueignungsabsicht verlagert wurde. Der Erfolg muss nicht objektiv eintreten, sondern nur subjektiv vom Täter gewollt sein. Das wiederum führt dazu, dass der Zeitpunkt der Vollendung und jener der Beendigung auseinanderfallen. Wann ein Diebstahl beendet ist, hat der BGH in seiner neuen Entscheidung noch einmal ausgeführt.

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LG Berlin zur außerordentlichen Kündigung eines ehemaligen Fußballprofis

Eine Kündigung kann leider jeden treffen. Umso schwerwiegender ist es jedoch, wenn es sich dabei nicht um eine ordentliche Kündigung handelt, die erst nach einer gewissen Kündigungsfrist wirksam wird, sondern um eine außerordentliche Kündigung, bei der ohne Einhaltung einer Frist das jeweilige Vertragsverhältnis beendet werden kann. Ist dieser Vertrag Einkommensgrundlage, so ist es umso problematischer, wenn es sich bei der fristlosen Kündigung um eine Verdachtskündigung handelt. Denn in einer solchen Konstellation ist eben gerade die Tat (noch) nicht bewiesen, sondern wird nur vermutet. Wann es sich lohnt, gegen eine Verdachtskündigung vorzugehen und nach welchen Kriterien diese Kündigung gerichtlich auf ihre Wirksamkeit überprüft wird, zeigt dieser jüngst entschiedene prominente Fall.

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Unzulässigkeit einer kommunalen Wettbürosteuer

Die Gemeinden sind zur Finanzierung der örtlichen Aufgabenwahrnehmung dringend auf örtliche Steuern angewiesen. Auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder können örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern eingeführt werden, „solange sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind“ (Art. 105 II a S. 1 GG). Die Vermittlung von Renn- und Sportwetten ist im Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) des Bundes seit 2012 mit 5 % des Wetteinsatzes unter gleichzeitiger Befreiung von der Umsatzsteuer steuerpflichtig.

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OLG Bremen zum Versuchsbeginn bei betrügerischen Telefonanrufen

Die Betrugsmasche “falsche Polizeibeamte bzw. falsche Bankmitarbeiter” dürfte wohl den meisten Menschen aufgrund vielfacher medialer Berichterstattung und behördlicher Warnungen mittlerweile ein Begriff sein. Nichtsdestotrotz werden weiterhin täglich zahlreiche, insbesondere ältere und deswegen meist leichter zu überzeugende Personen, Opfer dieser Masche. Das Vorgehen der Betrüger ist im Wesentlichen immer gleich, sie agieren meist in fest organisatorischen Strukturen. In diesem Fall war es Aufgabe des “Telefonteams” Anrufe zu tätigen, sich dabei als Polizeibeamte oder Bankmitarbeiter auszugeben und den Angerufenen im Gespräch am Hörer mitzuteilen, dass der Verdacht bestehe, sie seien in den Besitz von Falschgeld gekommen.

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BGH zu den Voraussetzungen der Funkzellenüberwachung

Während die Möglichkeiten zur Begehung von Straftaten im letzten Jahrhundert (beispielsweise im digitalen Raum) massiv angewachsen sind, ist auch der Gesetzgeber hinsichtlich seiner Ermittlungsmaßnahmen nicht gänzlich untätig geblieben. Unter anderem wegen der europäischen Gesetzgebungsdynamik hat sich zwar in den 2010er-Jahren um den § 100g StPO einiges getan, jedoch sind entsprechende Fälle in den Klausuren bisher eher rar gesät. Das Potenzial, dies zu ändern, ergibt sich für die Prüfungsämter allerdings mit der Inspiration aus dem BGH-Beschluss vom 10.01.2024 (Az. 2 StR 171/23).

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