BVerfG zur Verpackungssteuersatzung
Steuern, die von Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Satzung eingeführt werden, sind nur sehr begrenzt zulässig, da sie mit bundesgesetzlichen und landesrechtlichen Steuern nicht gleichartig sein dürfen. Ob danach eine kommunale Verpackungssteuer zulässig ist, haben der VGH Mannheim (Urteil vom 29.03.2022 – 2 S 3814/20), das BVerwG (Urteil vom 24.05.2023 – 9 CN 1/22) und schließlich das BVerfG (Beschluss vom 27.11.2024 – 1 BvR 1726/23) unterschiedlich beurteilt.
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