Verurteilung wegen Mordes an einem 13-jährigen Jungen in einem Berliner Park rechtskräftig

Das Gerichtsverfahren um den Mord an einem 13-jährigen Jungen im Monbijoupark in Berlin ist abgeschlossen und das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte, der den Jungen nach einem belanglosen Vorfall mit einem Messerstich in die Herzgegend getötet hatte, wurde wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof bestätigt. Im ersten Prozess wurde der Angeklagte lediglich wegen Totschlags verurteilt, doch die Revision der Mutter des getöteten Jungen führte zur Prüfung einer Verurteilung wegen Mordes. Das Gericht wertete das Tatmotiv des Angeklagten als niedrigen Beweggrund und verurteilte ihn deshalb wegen Mordes.

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Crash auf Bahnübergang – wer haftet?

Auf Deutschlands Straßen und Schienen ist man nicht immer sicher. Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Zug aufgrund eines Versagens der Bahnübergangssicherungsanlagen, so haftet in der Regel allein der Bahnbetreiber. Dafür spricht das Urteil des OLG Celle, aus dem hervorgeht, dass der Betreiber einer Eisenbahnanlage die Pflicht hat, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer an Bahnübergängen zu gewährleisten.

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Die verhängnisvolle Perücke aus dem online Shop

Vor über drei Jahren erpresste der Angeklagte die Drogeriekette dm. Über drei Jahre hat es auch gedauert, den Täter überhaupt ausfindig zu machen. Letztlich gelang dies, weil der Angeklagte eine besonders auffällige Perücke trug, welche er bei Amazon gekauft hatte. So auffällig, dass ein Zuschauer der Sendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” sie wiedererkannte und den entscheidenden Hinweis gab. Die Ermittler kamen auf die Spur des Angeklagten und konnten ihn über die Verfolgung diverser Bitcoin Transaktionen schließlich als Täter überführen.

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Umbenennung einer Straße durch den Stadtbezirksrat

Kommunen sind selbstständige und rechtsfähige Verwaltungseinheiten. Dabei kommt ihnen bei der Entscheidung über die Umbenennung einer Straße ein weiter Ermessensspielraum zu, welcher dadurch begrenzt wird, dass die Umbenennung einer Straße nicht willkürlich erfolgen darf, das heißt, ihr müssen sachliche, die Belange der Anlieger berücksichtigende Erwägungen zugrunde liegen, die Ordnungsfunktion muss auch mit dem neuen Namen gewahrt bleiben und die Anwohner dürfen nicht unzumutbar und verhältnismäßig belastet werden.

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Einen Lamborghini zum Mitnehmen bitte

Während andere sich nachts um 1 Uhr ein Burger Menü im Schnellrestaurant gönnen, gönnte sich der Beklagte einen neuen Lamborghini. Das Landgericht Oldenburg empfand diese Szenerie als nicht außergewöhnlich und wies die Klage des spanischen Eigentümers auf Herausgabe des Fahrzeugs nach § 985 BGB ab, da der Beklagte gutgläubig Eigentum gemäß §§ 929, 932 BGB an dem Fahrzeug erworben hätte. Anders sah es allerdings das OLG Oldenburg, das die Umstände als zweifelhaft einschätzte.

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Klausurlösung auf Konzeptpapier im Examen führt zu 0 Punkten

In der juristischen Ausbildung spielen die abschließenden schriftlichen Prüfungen eine entscheidende Rolle, das ist klar. Dabei müssen die Studierenden nicht nur juristische Sachverhalte analysieren und bewerten, sondern auch ihre Gedanken in schriftlicher Form klar und präzise ausdrücken und dies zumeist auch noch unter Zeitdruck. Ein ebenfalls wichtiger Aspekt bei der schriftlichen Prüfung ist die Form, in der die Arbeiten zu fassen sind.

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Einstellung des Verfahrens gegen Klimakleber in Berlin

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat entschieden, dass zwei Aktivisten der “Letzten Generation” nicht wegen des Todes einer Radfahrerin angeklagt werden, die letzten Herbst bei einem Unfall mit einem Betonmischer ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass die Straßenblockade der beiden Aktivisten nicht kausal für den Tod der Frau gewesen sei. Die beiden Klimaschutz-Aktivisten werden nun wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

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BGH zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Polizeikontrolle

Regelmäßig gerät bei der strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern bei polizeilichen Diensthandlungen, zumeist im Rahmen von Verkehrskontrollen oder aber etwa auch bei vorläufigen Festnahmen, die Vorschrift des § 113 StGB in den Blick, also der strafbare (und gewaltsame) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wenn sich der oder die Kontrollierte nicht kooperativ und lediglich passiv verhält. Daher ist eine Wiederholung der materiellen Voraussetzungen des § 113 StGB sowie der Konkurrenzregeln in jedem Fall lohnenswert, wofür sich der vorliegende Urteilsticker bestens eignet.

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Netflix im Gerichtssaal

Der “Candy Love” Prozess ist vermutlich eine der spannendsten Gerichtsverhandlungen des Jahres. Den hohen Bekanntheitsgrad und das öffentliche Interesse verdankt der Fall nicht zuletzt der Netflix Dokumentation “Shiny Flakes: The Teenage Drug Lord”. Die Doku zeigt die Geschichte eines 19-Jährigen, der unter dem Decknamen “Shiny Flakes” über einen Online Shop von seinem Kinderzimmer aus Drogen verkaufte. Die 90-minütige Dokumentation ließ das Landgericht Leipzig jetzt als Beweismittel zu. Warum?

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