#Kaufrecht

Rechtsfolge der Buttonlösung – Kaufvertrag trotz mangelhaften Bestellbuttons wirksam?

Eine Tesla Fahrerin widerrief den Kaufvertrag knapp ein Jahr nach der Bestellung. Sie stützte sich insbesondere auf den fehlenden Hinweis einer Zahlungspflicht beim Bestellbutton. Das OLG Braunschweig sah das anders und reduzierte § 312j Abs. 3 S. 2 BGB teleologisch. Du solltest nicht erst auf die Entscheidung des BGH warten, denn dieser Fall wird schon jetzt als heißer Kandidat für alle Kaufrechtsklausuren gehandelt.

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„Nicht unfallfrei“ reicht nicht: LG Köln zur Haftung beim Gebrauchtwagenkauf

Ein Audi A4 wird im Internet als „unfallfrei“ angeboten, später findet sich in der Rechnung der Hinweis „nicht nachlackierungsfrei“ und „nicht unfallfrei“. Tatsächlich soll das Fahrzeug zuvor einen erheblichen Unfallschaden erlitten haben. Das LG Köln musste klären, ob ein solcher pauschaler Hinweis genügt oder ob der Gebrauchtwagenhändler trotz allem für einen Sachmangel haftet.

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OLG Celle stärkt Verbraucherrechte beim Gebrauchtwagenkauf

Ein Gebrauchtwagen wird online als „unbeschädigt“ beworben, im Kaufvertrag aber plötzlich als „Bastlerfahrzeug“ bezeichnet. Kurz nach der Übergabe springt das Auto nicht mehr an, später zeigen sich weitere erhebliche Mängel. Das OLG Celle musste klären, ob sich der Händler auf die pauschale Klausel berufen kann oder ob die Käuferin trotz der Formulierung Rückabwicklung verlangen darf.

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Die wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2025

AGB-Kontrolle, Stellvertretung, Verkehrssicherungspflichten, § 1004 BGB und Kaufrecht: Auch 2025 haben BGH und OLG eine Vielzahl hochrelevanter zivilrechtlicher Entscheidungen geliefert. Wir zeigen Dir die wichtigsten Urteile, die Prüfungsämter lieben – kompakt, verständlich und mit klarem Klausurfokus.

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Einen Lamborghini zum Mitnehmen bitte

Während andere sich nachts um 1 Uhr ein Burger Menü im Schnellrestaurant gönnen, gönnte sich der Beklagte einen neuen Lamborghini. Das Landgericht Oldenburg empfand diese Szenerie als nicht außergewöhnlich und wies die Klage des spanischen Eigentümers auf Herausgabe des Fahrzeugs nach § 985 BGB ab, da der Beklagte gutgläubig Eigentum gemäß §§ 929, 932 BGB an dem Fahrzeug erworben hätte. Anders sah es allerdings das OLG Oldenburg, das die Umstände als zweifelhaft einschätzte.

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