In dieser anspruchsvollen Examensklausur aus dem Zivilrecht geht es um einen Ritt durch das gesamte Zivilrecht. Von BGB AT über das Schuldrecht direkt in die Tiefen des Sachenrechts und des Bereicherungsrechts.
WeiterlesenNachdem wir uns in Teil 3 mit den wichtigsten Änderungen im Verbrauchsgüterkaufrecht befasst haben, schauen wir uns nunmehr im vierten und letzten Teil die neuen Vorschriften zum Vertrag über digitale Produkte und sonstige Änderungen im BGB und UWG an.
WeiterlesenNachdem wir uns in Teil 2 mit den wichtigsten Änderungen im allgemeinen Kaufrecht befasst haben, schauen wir uns nunmehr im dritten Teil die Änderungen zum Verbrauchsgüterkaufrecht an. Dich erwarten hier die folgenden Themen:
WeiterlesenNachdem wir uns im ersten Teil einen allgemeinen Überblick verschafft und die mit den Gesetzesänderungen verbundenen europäischen Richtlinien besprochen haben, schauen wir uns im zweiten Teil die konkreten Änderungen im allgemeinen Kaufrecht an.
WeiterlesenDer deutsche Gesetzgeber musste zwei europäische Richtlinien umsetzen und neue Vorschriften schaffen, die für ab dem 01.01.2022 geschlossene Verträge gelten. Diese Neuregelungen betreffen zum einen das überaus klausurrelevante Kaufrecht. Zum anderen ist mit den §§ 327 ff. BGB n.F. im Allgemeinen Vertragsrecht ein neuer Abschnitt geschaffen worden, der sich mit Verträgen über „digitale Produkte“ befasst. Viele sprechen im Hinblick auf diese umfangreichen neuen Vorschriften von einem „Neuen Schuldrecht“ oder der „größten Schuldrechtsreform seit 20 Jahren“. Wir zeigen Dir, welche Änderungen wirklich wichtig sind.
WeiterlesenDie Klausur ZR 3 aus dem Januar 2021 war in NRW und Niedersachsen nahezu identisch. In dem einen Fall ging es um einen mangelhaften Fahrzeugkauf, in dem anderen um Leasing. Der zweite Teil der Klausur behandelt den Anspruch auf Löschung einer Zwangshypothek aus § 888 I BGB.
WeiterlesenDer BGH exerziert in diesem Fall schulmäßig verschiedene Fragen des (kaufvertraglichen) Rücktritts durch – lesenswert und examensrelevant!
WeiterlesenBGH zu den Anforderungen an eine "nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung" (§ 434 I 1 Nr. 1 BGB)
A. Sachverhalt K ist Produzentin und Großhändlerin von Vogelfutter. Das von ihr hergestellte Vogelfutter wird maschinell in Plastikbeuteln verpackt, die anschließend verschweißt werden. Im Jahr 2011 plante die K, zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Gerät zur Ausweitung ihrer Produktionskapazität e...
WeiterlesenSachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll) Bäckermeister K, der im Handelsregister eingetragen ist, bestellt am 04.01.2017 im Online-Shop der „V-GmbH“ einen Laptop des Herstellers H-GmbH für 1.500 Euro. Beim Bestellvorgang bestätigt der K die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und die AGB...
WeiterlesenSachverhaltsschilderung (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll) Die S-GmbH hat sich auf den Kauf und Verkauf von Häusern in Hamburg spezialisiert. Geschäftsführer der S-GmbH sind G und Z. Am 20.02.2017 schaltet die S-GmbH eine Anzeige im Internet: „Vollunterkellertes Einfamilienhaus aus dem Jahr 2005...
Weiterlesen