#Arbeitsrecht

Arbeitnehmerin täuscht über ihre Impffähigkeit

Die Coronapandemie ging wohl an niemandem spurlos vorbei. Es gab zahlreiche Beschränkungen und Vorgaben, die sich auch auf den Arbeitsalltag ausgewirkt haben. Als die ersten Impfstoffe auf dem Markt verfügbar waren, waren einige skeptisch und zögerlich. Nicht jeder wollte sich direkt impfen lassen und es hat einige Zeit gedauert, bis die Bevölkerung der Impfung Vertrauen schenkte.

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Nach Alkoholexzess mit Erstsemestern von Uni verwiesen

Eine Hochschule kündigte den Dienstvertrag mit einer Studentin und verwies sie von der Uni. Der Grund? Sie hat sich als sogenannte Patin für Erstsemester an einer Veranstaltung beteiligt, bei der es zu einem für sie absehbaren ritualisierten Alkoholexzess gekommen war. Die Erstsemester sollen auf der Feier im Rahmen einer psychologischen Drucksituation den sog. Rohrbruch durchführen, sich also übertrieben betrinken. Gegen den Verweis wehrt sie sich im Wege der einstweiligen Verfügung.

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Parship-Urteil: Verlieben, aber trotzdem weiterzahlen?

Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single über Parship - mit diesem Slogan hat das Datingportal große Bekanntheit erlangt. Doch was passiert, wenn dieser Erfolg tatsächlich eintritt? Können die Nutzer und Nutzerinnen den Vertrag dann schnell wieder kündigen? Nicht wirklich, denn die Verträge haben sich oft sogar um ein ganzes Jahr automatisch verlängert, auch wenn die Kunden und Kundinnen bereits verliebt waren. Die Verbraucherzentralen sehen hierin eine unzulässige Praxis.

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Feuchtfröhlicher Fall für das LAG Düsseldorf - reicht da noch eine Abmahnung?

Was Du heute kannst entkorken, das verschiebe nicht auf morgen – diesen Spruch dürften zwei Mitarbeiter einer Winzerei allzu wörtlich genommen haben, als sie sich nach dem offiziellen Ende der Weihnachtsfeier noch in der praktischerweise gut bestückten Kellerei ihres Arbeitgebers bedienten. Was zunächst nur danach klingt, als hätten die beiden nach dem gemütlichen Beisammensein kein Ende finden können, erreichte andere Dimensionen, wenn man sich die ganze Geschichte über zermatschtes Obst, Erbrochenes und einen Polizeieinsatz zu Gemüte führt. Sowohl das Arbeitsgericht Wuppertal als auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatten kürzlich dieses Vergnügen.

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Equal Pay: Vergleich zwischen Journalistin und öffentlichen Sender

Nach mehr als acht Jahren ist es vorbei. Dabei lagen die Akten wieder dort, wo alles anfing: am Arbeitsgericht Berlin. Eine bekannte Journalistin und ein öffentlicher Sender schlossen einen Vergleich und auch die Vergleichssumme sei schon überwiesen, wie die Klägerin selbst via Social Media verkündete. Damit endeten die Rechtsstreitigkeiten ohne den erwarteten Schlusspunkt eines Urteils. Es ist an der Zeit für eine Rückschau auf das Erreichte in Sachen Equal Pay.

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Statt Spätdienst lieber Party

„White Night Ibiza“, anstatt Spätschicht – eine Pflegeassistentin aus Siegburg, wollte das gängige Motto: „Wer feiern kann, kann auch arbeiten“ nicht für sich gelten lassen und meldete sich 2 Tage krank, um eine Party zu besuchen. Gegenüber ihrem Arbeitgeber erklärte sie, aufgrund von grippeähnlichen Symptomen nicht arbeitsfähig zu sein. Abends besuchte sie die „White Night Ibiza Party“ in der Stadt. Über mögliche Konsequenzen machte sich die junge Frau offenbar wenig Gedanken. Bilder von der Party fanden sich kurz darauf im Netz und sogar in ihrem WhatsApp-Status. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, erklärte er prompt die fristlose Kündigung. Zu Recht, wie kürzlich das Arbeitsgericht (AG) in Siegburg entschied.

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Wer nicht zur Weihnachtsfeier kommt – verpasst auch die Bescherung

Da veranstaltet man “attraktiv gestaltete” Weihnachtsfeiern als Arbeitgeber und dann kommt kaum einer. So erging es einem Arbeitgeber, der seit vielen Jahren Betriebsveranstaltungen veranstaltet, darunter auch Weihnachtsfeiern. Dabei hielten die Personalverantwortlichen diese Veranstaltungen nach eigenem Bekunden für “attraktiv gestaltet”. Aber diese Einschätzung teilten viele Arbeitnehmer wohl eher nicht und so nahmen sie an den Feiern ihres Arbeitgebers regelmäßig auch nicht teil. Das wollte der Arbeitgeber nicht länger auf sich sitzen lassen und versuchte auf ganz eigene Art, seine Veranstaltungen mithin noch attraktiver zu gestalten.

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