#Arbeitsrecht

Statt Spätdienst lieber Party

„White Night Ibiza“, anstatt Spätschicht – eine Pflegeassistentin aus Siegburg, wollte das gängige Motto: „Wer feiern kann, kann auch arbeiten“ nicht für sich gelten lassen und meldete sich 2 Tage krank, um eine Party zu besuchen. Gegenüber ihrem Arbeitgeber erklärte sie, aufgrund von grippeähnlichen Symptomen nicht arbeitsfähig zu sein. Abends besuchte sie die „White Night Ibiza Party“ in der Stadt. Über mögliche Konsequenzen machte sich die junge Frau offenbar wenig Gedanken. Bilder von der Party fanden sich kurz darauf im Netz und sogar in ihrem WhatsApp-Status. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, erklärte er prompt die fristlose Kündigung. Zu Recht, wie kürzlich das Arbeitsgericht (AG) in Siegburg entschied.

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Wer nicht zur Weihnachtsfeier kommt – verpasst auch die Bescherung

Da veranstaltet man “attraktiv gestaltete” Weihnachtsfeiern als Arbeitgeber und dann kommt kaum einer. So erging es einem Arbeitgeber, der seit vielen Jahren Betriebsveranstaltungen veranstaltet, darunter auch Weihnachtsfeiern. Dabei hielten die Personalverantwortlichen diese Veranstaltungen nach eigenem Bekunden für “attraktiv gestaltet”. Aber diese Einschätzung teilten viele Arbeitnehmer wohl eher nicht und so nahmen sie an den Feiern ihres Arbeitgebers regelmäßig auch nicht teil. Das wollte der Arbeitgeber nicht länger auf sich sitzen lassen und versuchte auf ganz eigene Art, seine Veranstaltungen mithin noch attraktiver zu gestalten.

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