Eine Kündigung kann leider jeden treffen. Umso schwerwiegender ist es jedoch, wenn es sich dabei nicht um eine ordentliche Kündigung handelt, die erst nach einer gewissen Kündigungsfrist wirksam wird, sondern um eine außerordentliche Kündigung, bei der ohne Einhaltung einer Frist das jeweilige Vertragsverhältnis beendet werden kann. Ist dieser Vertrag Einkommensgrundlage, so ist es umso problematischer, wenn es sich bei der fristlosen Kündigung um eine Verdachtskündigung handelt. Denn in einer solchen Konstellation ist eben gerade die Tat (noch) nicht bewiesen, sondern wird nur vermutet. Wann es sich lohnt, gegen eine Verdachtskündigung vorzugehen und nach welchen Kriterien diese Kündigung gerichtlich auf ihre Wirksamkeit überprüft wird, zeigt dieser jüngst entschiedene prominente Fall.
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