#Grundrechte

OVG Berlin-Brandenburg zur Verfassungstreue im juristischen Vorbereitungsdienst

Darf ein Referendar der Nachfolgeorganisation der NPD („Die Heimat“) angehören und darf er dort eine führende Stellung einnehmen? Im Anschluss an die grundlegenden Beschlüsse des BVerfG ist eine differenzierende Betrachtung geboten zwischen Kandidaten, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestehen und Kandidaten, die mit ihrem Verhalten auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung abzielen.

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BVerfG zur Verantwortlichkeit des Kfz-Halters bei Verkehrsverstößen

Verstöße gegen die StVO werden von den zuständigen Bußgeldstellen in aller Regel allein auf der Beweisgrundlage verfolgt, dass das Kraftfahrzeug an der fraglichen Stelle fotografiert wurde und das Foto im Anschluss daran als einziges Beweismittel verwendet wird. Wird Einspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt, stützen die Amtsgerichte ihre Entscheidungen auf diese Beweislage. Das BVerfG hat im Anschluss an seine Entscheidung vom 31.08.1993 (2 BvR 843/93) erneut klargestellt, dass selbst in Bagatellfällen eine solche Beweisführung eine Verurteilung nicht tragen kann.

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Einsatz einer schwenkbaren Kamera

Nicht wenige Haus- und Grundstückseigentümer installieren Videokameras auf ihrem Anwesen, um sich so sicherer zu fühlen und auch, um mögliche Einbrecher abzuschrecken. Zum Einsatz kommt dann oftmals hochmoderne Technik u.a. Geräte, die per Fernsteuerung ausgerichtet werden können und somit potenziell auch die umliegenden Grundstücke vor die Linse geraten können. Dass damit nicht alle Nachbarn glücklich sind, dürfte wohl auf der Hand liegen. Doch wie ist diese Fallkonstellation rechtlich einzuordnen und wie wird dies von Gerichten beurteilt?

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VG Köln zur Pflicht politische Parteien zu

Nicht nur in den Vereinigten Staaten, wo sogenannte TV Duelle zwischen den Spitzenkandidaten vor bedeutenden Wahlen schon seit geraumer Zeit Tradition haben, sondern auch hierzulande erfreuen sich derartige Formate zunehmender Beliebtheit. Einerseits ist es für die Zuschauer interessant, die politischen Ansichten der unterschiedlichen Parteien auf konkrete Fragen hin zu hören, andererseits bieten die Shows eine gute Möglichkeit, breitenwirksam Wahlkampf zu machen. Insofern ist es dann natürlich nachvollziehbar, dass Parteien nicht ganz erfreut sind, wenn sie zu einer solchen Veranstaltung nicht eingeladen werden, noch dazu, wenn es sich um ein Format einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mit besonders großem Zuschauerkreis handelt. Ob und unter welchen Umständen Sender die Pflicht haben, gewisse Parteien bzw. ihre Spitzenkandidaten einzuladen, musste das Verwaltungsgericht in Köln vor Kurzem entscheiden.

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BVerwG zur Anwendbarkeit des Versammlungsgesetz auf eine Verhinderungsblockade

In dem nachfolgenden Fall geht es um Standardmaßnahmen des Polizeirechts, die typischerweise zur Anwendung kommen, wenn Straßenblockaden von der Polizei beendet werden. Wir folgen dem prozessualen Aufbau in den Urteilsdarstellungen des VGH und des BVerwG, zumal bei erledigten Verwaltungsakten und Realakten die Zulässigkeitsdarstellung immer wieder gefragt ist. Die materielle Prüfung bei den einzelnen Standardmaßnahmen („besondere Befugnisse“) wird im Interesse der Übersichtlichkeit vereinfacht dargestellt. Schwerpunkt bildet das Verhältnis zwischen Versammlungsgesetzen und den allgemeinen Polizei- (und Ordnungs-) Gesetzen.

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OVG Münster zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz

Die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ wehrt sich seit mehreren Jahren dagegen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei unter dem Verdacht, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgerichtet zu sein, beobachtet und die Öffentlichkeit über die Einstufung als Verdachtsfall informiert. Das OVG Münster hat die Klagen der AfD in 2. Instanz abgewiesen. Auf der Grundlage der vom OVG Münster veröffentlichten Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden des 5. Senats und der veröffentlichten Entscheidungen der Vorinstanz (VG Köln) stellen wir den hochaktuellen Fall in seinen Grundzügen dar.

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OVG (VGH)-Rechtsprechung zum Verbot der Parole „From the river to the sea

Da die Strafbarkeit der Verwendung der Parole „From the river to the sea" nach §§ 140 Nr. 2, 111, 130 I StGB bei einer Versammlung nicht mit der für ein Eilverfahren erforderlichen Sicherheit durch die Verwaltungsgerichte beurteilt werden kann, ist es umstritten, wie die Abwägung zwischen Aussetzungsinteresse und Vollziehungsinteresse zu treffen ist.

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BVerfG und BVerwG zur namentlichen Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbediensteten

Eine Polizeihauptkommissarin aus Brandenburg stellte vor über 10 Jahren einen Antrag auf Befreiung von der Kennzeichnungspflicht. Sie durchlief mit diesem Anliegen alle Instanzen und rügte letztlich eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I GG. Außerdem genüge die angegriffene Regelung insgesamt nicht dem Gesetzesvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 I und III GG. Das Bundesverfassungsgericht nahm aber die Entscheidung im letzten Jahr nicht an und beendete das Verfahren per Beschluss.

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VGH Mannheim zur Unzulässigkeit einer gemeindlichen Unterstützung einer AfD-kritischen Initiative

Im Anschluss an die Berichterstattung des Medienhauses „CORRECTIV“ über einen Geheimplan und ein Treffen rechtsextremer Ideengeber zur Rückführung von Menschen aus rassistischen Gründen aus der Bundesrepublik („Remigration“), an dem auch Vertreter der AfD teilgenommen haben, wurden von im Gemeinderat vertretenen Parteien mit Unterstützung durch die Bürgermeister örtliche Protestaktionen organisiert. Die AfD war in einem solchen Fall mit einem Eilantrag auf Unterlassen gegen die Stadt Durlach erfolgreich.

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