#Schuldrecht AT

Kauf einer unerkannt trächtigen Stute

Es kommt nicht von ungefähr, dass Pferde und Gebrauchtwagen bei Juristen:innen gefürchtet sind. Erfahrungsgemäß ziehen diese Kaufverträge oft unliebsame juristische Probleme mit sich und verlaufen in der Praxis selten reibungslos. Daher sind solche Sachverhalte bei vielen Prüfungsämtern gerne ein Dauerbrenner. Die aktuelle Entscheidung des OLG Oldenburg vom 11.09.2024 (Az. 8 U 36/24) zeigt jedoch, dass Du solche Sachverhalte mit Deinem juristischen Handwerkszeug und einer schematischen Herangehensweise gut lösen kannst.

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Auch Fahrradfahrer können Verkehrsrowdys sein

Dass in zivilrechtlichen Examensklausuren sowohl im ersten als auch im zweiten Examen Verkehrsunfälle so beliebt sind, liegt daran, dass diese ständig vor Gericht enden. So musste sich das Landgericht Münster mal wieder mit Ansprüchen in Zusammenhang mit einem Auffahrunfall beschäftigen. Da der klagende Radfahrer das Urteil des LG Münsters nicht akzeptieren wollte, landete der Fall schließlich vor dem OLG Hamm. Aber auch das OLG Hamm sah in seiner Entscheidung den Anscheinsbeweis, der gegen den Auffahrenden spricht, als entkräftet an.

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Dein juristisches Alter im Überblick

In unserem Studium lernen wir bereits im ersten Semester, welche juristischen Rechte und Pflichten mit unseren verschiedenen Altersstufen eintreten. Schnell wird uns allen klar, dass dieses Wissen zwar zum Standardwissen eines Juristen und einer Juristin gehört, uns aber nicht das Examen bestehen lässt. Es kommt, wie es kommt, und unser Gehirn speichert dies nicht im allzeit abrufbaren Jurawissen ab. Aber jeder weiß: sich hierbei zu blamieren, ist ein „no Go“ für jeden angehenden Juristen und für jede angehende Juristin.

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Ist ein konfiguriertes MacBook Pro individuell für den Käufer hergestellt?

Die Umsetzung der Verbraucherrichtlinie brachte viele Vorteile und Erleichterungen für Verbraucher mit sich – ganz vorneweg das Widerrufsrecht der §§ 312 ff. BGB. Danach können Verbraucher über das Internet bestellte Waren grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe und Vorliegen eines Grundes zurückschicken. Doch wie wir alle wissen, kein Grundsatz ohne Ausnahme: Im Widerrufsrecht sind Ausschlussgründe geregelt. Einer davon geriet kürzlich ins Visier des OLG Brandenburg.

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