Die Bundesrichter:innen mussten sich 2024 vielen verschiedenen Rechtsfragen annehmen, die nicht nur in der Praxis spannend sind, sondern auch eine hohe Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Besonders präsent waren im letzten Jahr Entscheidungen rund um das Thema Fahrzeuge. Dies zeigt mal wieder, dass die Prüfungsthemen u.a. rund um das Deliktsrecht, die Haftung aus StVG, Ansprüche gegen den Versicherer und der Schadensbegriff eine enorme Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Wie weit reicht die Haftung des Halters, wenn der geparkte Pkw aus unerklärlichen Gründen in Brand gerät? Wie wird die Haftungsquote bei einem Zusammenstoß mit einem Müllauto gebildet? Muss die Umsatzsteuer bei Bestimmung des merkantilen Minderwerts mit eingerechnet werden und inwieweit sind überhöhte Kostenansätze eines Kfz-Sachverständigen ersatzfähig? Aber auch problematische Fragestellungen aus dem Kaufrecht und dem Sachmangelbegriff, der Verwendung von Quotenabgeltungsklauseln in einem Mietvertrag bis hin zu der Frage der Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen sowie der Reichweite der Aufklärungspflichten des Verkäufers bei einem Immobilienkaufvertrag behandelte der BGH in diesem Jahr.
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