#Verwaltungsrecht AT

Das Abseilen von einer Autobahnbrücke als Versammlung?

Die zentrale Bedeutung der Versammlungsfreiheit für unsere Demokratie wird nicht nur in den frühen Semestern in der Grundrechtevorlesung betont, sondern zeigt sich in politisch turbulenten Zeiten besonders deutlich. Ob Demonstrationen gegen Rechts, gegen Atomkraft oder allgemein für Klimaschutz – aus der Praxis lassen sich auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht Klausuren für Studierende vom Grundstudium bis zum Examensniveau erstellen. Ob das Abseilen von der Autobahn dazugehören wird? Das wird sich zeigen.

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BayVGH zur Fahrtenbuchauflage bei Firmenfahrzeugen

Wenn ein Fahrzeughalter nach einem Verkehrsverstoß keine Angaben über den Fahrzeugführer macht, schwebt über ihm das Damoklesschwert einer Fahrtenbuchauflage. Interessant sind Entscheidungen zum Umfang und zur Dauer der auferlegten Verpflichtung. Besonders hart kann es den Geschäftsführer einer Firma treffen, die eine größere Zahl von Fahrzeugen unterhält. Dazu hat der BayVGH Stellung genommen.

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OVG Münster zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz

Die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ wehrt sich seit mehreren Jahren dagegen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei unter dem Verdacht, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgerichtet zu sein, beobachtet und die Öffentlichkeit über die Einstufung als Verdachtsfall informiert. Das OVG Münster hat die Klagen der AfD in 2. Instanz abgewiesen. Auf der Grundlage der vom OVG Münster veröffentlichten Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden des 5. Senats und der veröffentlichten Entscheidungen der Vorinstanz (VG Köln) stellen wir den hochaktuellen Fall in seinen Grundzügen dar.

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OVG (VGH)-Rechtsprechung zum Verbot der Parole „From the river to the sea

Da die Strafbarkeit der Verwendung der Parole „From the river to the sea" nach §§ 140 Nr. 2, 111, 130 I StGB bei einer Versammlung nicht mit der für ein Eilverfahren erforderlichen Sicherheit durch die Verwaltungsgerichte beurteilt werden kann, ist es umstritten, wie die Abwägung zwischen Aussetzungsinteresse und Vollziehungsinteresse zu treffen ist.

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VG Bremen zur Herzmuskelentzündung einer Polizistin in Elternzeit

Seit sich die „Normalität“ nach und nach wieder eingestellt hat, verblassen die Erinnerungen an die Pandemiezeit bei den meisten von uns kontinuierlich. Bei denjenigen, die damals oder bis heute noch mit entsprechenden gesundheitlichen Komplikationen wie einer Impfreaktion oder Long-Covid zu kämpfen haben, mag dies wohl leider nicht der Fall sein. Zusätzlich belastend für die Betroffenen ist zudem oftmals die Anerkennung ihrer Leiden. Genau zu dieser Gruppe gehört auch eine Polizistin aus Bremen, die sich alle Details ihrer Herzmuskelentzündung im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ins Gedächtnis rufen musste. Vor dem VG Bremen kämpfte sie um die Anerkennung als Dienstunfall eben dieser Impfreaktion – mit Erfolg?

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Mietwagenunternehmen ohne Stellplätze

Mit das Schlimmste für einen Gewerbetreibenden ist, wenn die Behörde ihn für unzuverlässig hält. Dann kann nämlich nach vielen gewerberechtlichen Gesetzen die Genehmigung zum Betrieb des Gewerbes ganz schnell weg sein. So auch nach dem Personenbeförderungsgesetz. In diesem Fall fand die Behörde unter der angegebenen Adresse eines Mietwagenbetreibers keinen Betriebssitz und keine Stellplätze für seine Mietwagen. Kein Drama oder Gefahr der Beurteilung des Mietwagenbetreibers als unzuverlässig?

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Waffenschein und Rechtsrockfestival

Auch wenn die NPD seit der Umbenennung in „Die Heimat“ jedenfalls ihrem Namen nach seit 2023 Geschichte ist, so bleibt ihre ursprüngliche Bezeichnung wegen der juristischen Aufarbeitung ihrer politischen Aktionen weiter präsent. So auch in dem Rechtsstreit, in dem sich das VG Schleswig mit dem Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis auseinandergesetzt hat.

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BVerwG zur Notenvergabe in juristischen Staatsexamina

Jeder Studierende kennt das Wechselbad der Gefühle nach einer Klausur bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse: Auf das befreiende Gefühl nach der Abgabe der mühsam in mehreren Stunden aufs Papier gebrachten Lösung folgt das Zittern und Bangen, während der oder die Korrektor:in der Arbeit nachgeht. Und schließlich stellt sich hoffentlich die Freude über das Bestehen ein.

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