#2. Examen

LG Oldenburg zu einem heißen Tee bei der Fast-Food-Kette

Ein zu heißes Heißgetränk ist vielen aus dem US-amerikanischen Recht geläufig. Stoff für manches Partygespräch bot der Fall einer US-Amerikanerin, die gegen McDonald's klagte, da ihr Kaffee zu heiß gewesen sei. Ein Lehrstück ist der Fall allerdings nicht nur zu US-amerikanischem Recht, sondern auch dazu, dass man keiner Partygeschichte glauben sollte, die man nicht selbst in die Welt gesetzt hat. Die weite Verbreitung von Halbwissen führte dazu, dass der Fall bis heute häufig als Beispiel dafür dient, dass man in den USA für Kleinigkeiten Millionen von Dollar zugesprochen bekommt.

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Die umwerfende Bingo Zahlenreihe

Ehrgeiz und Körpereinsatz beim Sport ist nichts Unübliches, doch beim Bingo eher selten anzutreffen. Was ist zu tun, wenn ein Bingo-Abend aus dem Ruder läuft und alle Beteiligten etwas anderes wahrgenommen haben. Die Beschreibung klingt erst einmal wie ein Cluedo-Abend, doch dieser Fall hat sich tatsächlich zugetragen.

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Ein Zwilling kommt selten allein

Wohl jeder Prüfling hat kurz vor dem Examenstermin Muffensausen. Handelt es sich dann noch um den Wiederholungsversuch, wo es vermeintlich um alles oder nichts geht, sind der Druck und die Aufregung noch mal höher. Eine andere Person für sich das Examen schreiben zu lassen, ist in der Situation ein verlockender Gedanke, den ein Prüfling scheinbar wirklich in die Tat umgesetzt hat. Das Verblüffende daran - Die obersten Verwaltungsrichter:innen des Bundes haben jüngst entschieden, dass der Prüfling bestanden hat.

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LG Köln zur Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Glätteunfalls

Über winterliches Wetter scheiden sich die Geister. Ob geschlossene Schneedecken nun für Winter-Wonderland-Stimmung sorgt oder den Wunsch nach einem Urlaub in der Sonne weckt – mit dem Schnee kommt für Anlieger und Grundstückseigentümer die zusätzliche Arbeit des Streuens und Schneeschippens, um eine unbeschadete Fortbewegung zu ermöglichen. Da sich viele nicht stundenlang mit dieser Tätigkeit auseinandersetzen wollen, gibt es praktischerweise Fachunternehmen, die sich der Sache gegen Bezahlung annehmen. Wenn man nun teures Geld für ein solches Fachunternehmen zahlt, darf man sich bei plötzlichem Frost aber auch zurücklehnen. Oder etwa doch nicht?

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Teurer Spaß

Teurer Spaß

Mit pubertierenden Schülern eine Klassenfahrt zu unternehmen, kann für einige Lehrkräfte herausfordernd sein. Statt an Museen dürften einige mehr an Spaß, Party und Alkohol interessiert sein. Im vorliegenden Fall trieben es sieben Schüler:innen auf die Spitze und kauften sich heimlich zwei Flaschen Wodka, was sich am Ende für die Eltern als recht teurer “Spaß” herausstellte. Ob die Zusatzkosten einer vorzeitigen Abreise aufgrund eines Ausschlusses von der weiteren Klassenfahrt von den Eltern getragen werden müssen, hat jüngst das VG Berlin entschieden.

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BGH zum Verkehrsunfall: Auslegung des § 19 IV 4 StVG

Das StVG existiert bereits seit über 100 Jahren. In dieser Zeit ergaben sich allerdings auch einige Änderungen rund um den Verkehrsunfall, durch die auch heute noch Auslegungsfragen aufgeworfen werden. Der BGH hatte nun erstmals zu klären, ob das Rückwärtsrangieren mit einem Anhänger unter den unbestimmten Rechtsbegriff des „Ziehens“ i.S.d. § 19 IV 4 StVG zu subsumieren ist.

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