
Die Anwaltsklausur im Zivilrecht – Teil 13 (Ende)
Zum Abschluss der Reihe stellen wir Dir die Grundzüge einer Anwaltsklausur im einstweiligen Rechtsschutz vor.
header('Expires: '.gmdate('D, d M Y H:i:s \G\M\T', time() + (15 * 60))); ?>
Zum Abschluss der Reihe stellen wir Dir die Grundzüge einer Anwaltsklausur im einstweiligen Rechtsschutz vor.
Nachdem wir in den letzten Beiträgen die folgenden Punkte bereits besprochen haben: Begehr des Mandanten, prozessuales Gutachten, materielles Gutachten – widmen wir uns nunmehr den Zweckmäßigkeitserwägungen.
Die Entscheidung enthält einige Anknüpfungspunkte für Examensklausuren.
(Fortsetzung) Einspruch des Beklagten gegen ein Versäumnisurteil: Prozessuales und materielles Gutachten
Die ZPO geht vom Prinzip des „Zwei-Parteien-Prozesses“ aus: Ein Kläger verklagt einen Beklagten. Das bedeutet aber nicht, dass nicht auf Kläger- und/oder Beklagtenseite mehrere Personen stehen können. Dies ermöglicht die sogenannte Streitgenossenschaft, die in §§ 59 ff. ZPO geregelt ist und sowohl Praxis als auch Klausur eine große Relevanz hat.
Diese Entscheidung des BGH zeigt einmal mehr, wie lohnend die Lektüre höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Examensvorbereitung ist. Kurz und bündig stellt der BGH etliche klausurrelevante Probleme dar, die an dieser Stelle noch einmal zusammengefasst werden sollen.
Zu den am häufigsten gewählten Fallkonstellationen einer Beklagtenklausur zählt der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, oft in Verbindung mit einem Wiedereinsetzungsantrag.
Jura Online ist Dein Lernsystem, Klausurentrainer und Nachschlagewerk in einem – das gesamte klausurrelevante Wissen vom 1. Semester bis zum 2. Examen
Kostenlos testenZuletzt haben wir uns mit dem Umgang mit einer Widerklage in einem Zivilurteil beschäftigt. In diesem Beitrag soll es um die besondere Konstellation der Drittwiderklage gehen.
Die Widerklage ist in den Examensklausuren überaus häufig anzutreffen. Das liegt daran, dass auch im Assessorexamen der Schwerpunkt der Bearbeitung im materiellen Recht liegt und die Widerklage den Prüfungsämtern die Möglichkeit bietet, weitere materiell-rechtliche Probleme in die Klausur einzubauen.
In Teil 9 der Beitragsreihe zur Anwaltsklausur im Zivilrecht setzen wir unsere Besprechung zu den Zweckmäßigkeitserwägungen fort und widmen uns der Widerklage.
In Teil 8 der Beitragsreihe zur Anwaltsklausur im Zivilrecht setzen wir das materielle Gutachten der Beklagtenklausur fort und widmen uns den Zweckmäßigkeitsvoraussetzungen.
Nachdem wir in den Teilen 1 bis 6 die Klägerklausur besprochen haben, geht es in Teil 7 der Beitragsreihe nunmehr um die sog. Beklagtenklausur. Auch bei der Beklagtenklausur geht es für Dich um die Frage, ob der Mandant mit Erfolg gerichtlich vertreten werden kann. Gegenüber der Klägerklausur gibt es einen Unterschied im Aufbau.
Der BGH klärt hier die Frage, wann ein Schadensersatzverlangen des Gläubigers nach § 281 IV BGB zum Erlöschen des Primäranspruchs führt und ob es bei einer unangemessen kurzen Nacherfüllungsfrist an der Fristsetzung fehlt. Zudem eignet sich Entscheidung hervorragend, um die Grundzüge der Auslegung von Gesetzen und von Willenserklärungen zu wiederholen.
Nachdem wir in den Beiträgen 1 – 5 die Punkte “Begehr des Mandanten”, “Materielles Gutachten” und die “Zweckmäßigkeitserwägungen” besprochen haben, setzen wir die Beitragsreihe in Teil 6 mit der Klageschrift fort.
Jura Online ist Dein Lernsystem, Klausurentrainer und Nachschlagewerk in einem – das gesamte klausurrelevante Wissen vom 1. Semester bis zum 2. Examen
Kostenlos testenIn der Entscheidung geht es insbesondere um zwei prüfungsrelevante Aspekte: Die Anwendung von § 477 BGB und die Annahme eines Anerkenntnisses durch Nachbesserung.
Auch diese Woche setzen wir unsere Reihe rund um die Anwaltsklausur im Zivilrecht fort und befassen uns in Teil 5 weiter mit den Zweckmäßigkeitserwägungen in der Klägerklausur.
Nachdem Du im materiellen Gutachten die Frage danach, was dem Mandanten zusteht, positiv beantwortet hast, geht es in den Zweckmäßigkeitserwägungen um Folgendes: Wie kann der Mandant das, was ihm zusteht, am effektivsten erlangen?
A. Sachverhalt Der Kläger kaufte bei der Beklagten zwei Tickets für ein André-Rieu-Konzert in Bremen. Die Beklagte ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und tritt als Zwischenhändlerin zwischen Veranstaltern und Veranstaltungsbesuchern auf. Zwischen ihr und den Veranstaltern bestehen Kommissionsverträge. Nachdem das Konzert wegen einer Stimmbandentzündung des Künstlers vom 6. März 2020 auf den 9. April 2020 verschoben […]
A. Einleitung Wir erinnern uns: Im ersten Teil haben wir uns mit der einseitigen Erledigung des Rechtsstreits befasst. Nun wollen wir uns der übereinstimmenden Erledigung widmen. B. Die übereinstimmende Erledigung des Rechtsstreits Bei der übereinstimmenden Erledigung ist zu unterscheiden: Erklären die Parteien den Rechtsstreit insgesamt übereinstimmend für erledigt (übereinstimmende Gesamterledigung), hat das Gericht über die […]
A. Sachverhalt Bei der Klägerin, die ein Autohaus betreibt, erschien Ende August 2017 ein Mann, der sich für einen als Vorführwagen genutzten Mercedes-Van (Wert 52.900 Euro) interessierte und mit diesem eine Probefahrt unternehmen wollte. Er legte einen italienischen Personalausweis, eine Meldebestätigung der Stadt Bochum und einen italienischen Führerschein vor. Die Unterlagen, die sich später als […]
Besprechungen relevanter Urteile, Lösungsskizzen aktueller Examensfälle, Klausurentraining, Prüfungsschemata und vieles mehr. Jetzt kostenlos abonnieren und auf dem neusten Stand bleiben!