BGH zur Reichweite der §§ 306 ff. StGB
A. Sachverhalt A entschloss sich am Morgen des 20. Mai 2011, in dem von ihm, seiner Lebensgefährtin und deren beiden minderjährigen Kindern bewohnten, angemieteten Bungalow einen Brand zu legen, um Zahlungen aus der Hausratsversicherung zu erhalten. Zu diesem Zweck zündete er in einem Schlafzimmer d...
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