Öffentliches Recht

OVG Berlin-Brandenburg zur Verfassungstreue im juristischen Vorbereitungsdienst

Darf ein Referendar der Nachfolgeorganisation der NPD („Die Heimat“) angehören und darf er dort eine führende Stellung einnehmen? Im Anschluss an die grundlegenden Beschlüsse des BVerfG ist eine differenzierende Betrachtung geboten zwischen Kandidaten, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestehen und Kandidaten, die mit ihrem Verhalten auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung abzielen.

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BVerfG zur Verantwortlichkeit des Kfz-Halters bei Verkehrsverstößen

Verstöße gegen die StVO werden von den zuständigen Bußgeldstellen in aller Regel allein auf der Beweisgrundlage verfolgt, dass das Kraftfahrzeug an der fraglichen Stelle fotografiert wurde und das Foto im Anschluss daran als einziges Beweismittel verwendet wird. Wird Einspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt, stützen die Amtsgerichte ihre Entscheidungen auf diese Beweislage. Das BVerfG hat im Anschluss an seine Entscheidung vom 31.08.1993 (2 BvR 843/93) erneut klargestellt, dass selbst in Bagatellfällen eine solche Beweisführung eine Verurteilung nicht tragen kann.

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OVG Münster zur Haltung eines Hahns im Allgemeinen Wohngebiet

Der BauNVO kommt eine doppelte rechtliche Bedeutung zu: Bebauungspläne dürfen nur Festsetzungen enthalten, die in § 9 BauGB aufgeführt sind. Bezogen auf Art, Maß und überbaubarer Grundstücksfläche erfährt § 9 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB eine Konkretisierung durch die BauNVO (§§ 1 ff, 16 ff, 22 f). Weicht ein Bebauungsplan von ihren Typisierungen ab, ohne dass dies durch § 1 BauNVO gestattet ist, ist er rechtswidrig und mangels Überwindung eines derartigen Fehlers auch nach Prüfung der §§ 214, 215 BauGB ungültig. Zugleich geben die Begriffe der BauNVO Auskunft über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Grundstücksnutzungen (§ 1 III 2 BauNVO), wichtig für die Anwendung der §§ 30, 31, 34 II BauGB im Rahmen bauordnungsrechtlicher Maßnahmen (Baugenehmigung, Bauordnungsverfügung). Das OVG Münster (29.05.2024 – 10 B 368/24) hat im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen eine Bauordnungsverfügung die Entscheidung der Vorinstanz (VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2024, 4 L 2878/23) bestätigt, wonach die Haltung eines Hahns in einem „Allgemeinen Wohngebiet“ (§ 4 BauNVO) verboten werden kann.

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BVerwG zur Anwendbarkeit des Versammlungsgesetz auf eine Verhinderungsblockade

In dem nachfolgenden Fall geht es um Standardmaßnahmen des Polizeirechts, die typischerweise zur Anwendung kommen, wenn Straßenblockaden von der Polizei beendet werden. Wir folgen dem prozessualen Aufbau in den Urteilsdarstellungen des VGH und des BVerwG, zumal bei erledigten Verwaltungsakten und Realakten die Zulässigkeitsdarstellung immer wieder gefragt ist. Die materielle Prüfung bei den einzelnen Standardmaßnahmen („besondere Befugnisse“) wird im Interesse der Übersichtlichkeit vereinfacht dargestellt. Schwerpunkt bildet das Verhältnis zwischen Versammlungsgesetzen und den allgemeinen Polizei- (und Ordnungs-) Gesetzen.

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Unzulässigkeit einer kommunalen Wettbürosteuer

Die Gemeinden sind zur Finanzierung der örtlichen Aufgabenwahrnehmung dringend auf örtliche Steuern angewiesen. Auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder können örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern eingeführt werden, „solange sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind“ (Art. 105 II a S. 1 GG). Die Vermittlung von Renn- und Sportwetten ist im Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) des Bundes seit 2012 mit 5 % des Wetteinsatzes unter gleichzeitiger Befreiung von der Umsatzsteuer steuerpflichtig.

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Rechtliche Behandlung verfassungsfeindlicher Parteien

Parteien sind als „Sprachrohr des Volkes“ und damit als wesentliche Träger der politischen Willensbildung für die Demokratie von zentraler Bedeutung. Deshalb genießen sie besonderen Schutz (Art. 21 I GG). Auf der anderen Seite fordert Art. 21 II und III GG, dass die Bundesrepublik auch eine „wehrhafte Demokratie“ ist mit der Folge, dass sie verfassungswidrige Bestrebungen durch Parteien entgegentreten soll. Deshalb ist es von Bedeutung, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Reichweite staatliche Schritte gegen verfassungsfeindliche Parteien in Betracht kommen, wobei auch die verfahrensrechtliche Seite –vor allem mit Blick auf den Rechtsschutz– wichtig ist.

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OVG Münster zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz

Die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ wehrt sich seit mehreren Jahren dagegen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei unter dem Verdacht, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgerichtet zu sein, beobachtet und die Öffentlichkeit über die Einstufung als Verdachtsfall informiert. Das OVG Münster hat die Klagen der AfD in 2. Instanz abgewiesen. Auf der Grundlage der vom OVG Münster veröffentlichten Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden des 5. Senats und der veröffentlichten Entscheidungen der Vorinstanz (VG Köln) stellen wir den hochaktuellen Fall in seinen Grundzügen dar.

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OVG (VGH)-Rechtsprechung zum Verbot der Parole „From the river to the sea

Da die Strafbarkeit der Verwendung der Parole „From the river to the sea" nach §§ 140 Nr. 2, 111, 130 I StGB bei einer Versammlung nicht mit der für ein Eilverfahren erforderlichen Sicherheit durch die Verwaltungsgerichte beurteilt werden kann, ist es umstritten, wie die Abwägung zwischen Aussetzungsinteresse und Vollziehungsinteresse zu treffen ist.

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BVerfG und BVerwG zur namentlichen Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbediensteten

Eine Polizeihauptkommissarin aus Brandenburg stellte vor über 10 Jahren einen Antrag auf Befreiung von der Kennzeichnungspflicht. Sie durchlief mit diesem Anliegen alle Instanzen und rügte letztlich eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I GG. Außerdem genüge die angegriffene Regelung insgesamt nicht dem Gesetzesvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 I und III GG. Das Bundesverfassungsgericht nahm aber die Entscheidung im letzten Jahr nicht an und beendete das Verfahren per Beschluss.

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