#StPO

OVG NRW und Sächs. OVG zur Rechtmäßigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen

Die Anfertigung von Lichtbildern, Fingerabdrücken und ähnlicher Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung können bei strafrechtlich in Erscheinung getretenen Personen (Beschuldigten) gegen deren Willen vorgenommen werden (§ 81b I StPO). Die die aus strafprozessual veranlassten Gründen (§ 81b I StPO, 1. Alternative: „für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens“) erhobenen Daten können für Zwecke des „Erkennungsdienstes“ aufbewahrt werden. Erkennungsdienst soll sicherstellen, dass der Beschuldigte nicht erneut eine strafbare Tat begeht. In dieser 2. Alternative geht es somit in § 81b I StPO um Gefahrenabwehr mit der Folge, dass die Vorschrift als Bundesrecht lex specialis zu den in den Polizeigesetzen der Länder geregelten vergleichbaren Ermächtigungsgrundlagen ist. Nicht nur diese Besonderheit, sondern auch die Auswirkungen der beiden Alternativen des § 81b I StPO mit ihren Zuordnungen zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr erschweren die Arbeit mit der klausurrelevanten Vorschrift, zumal sich daraus unterschiedliche Rechtswegzuweisungen ergeben.

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BGH zur Begründetheit einer Verfahrensrüge bei relativen Revisionsgründen gem. § 337 StPO

Mit der Verfahrensrüge wird die Verletzung von Verfahrensrecht geltend gemacht. Der BGH musste sich mit der Verletzung des § 258 II Hs. 2 StPO (Gewährung des letzten Wortes) und § 22 Nr. 5 StPO analog (Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Staatsanwalts) auseinandersetzen. Da Verfahrensrügen für die Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen wichtig sind, wollen wir uns diese Entscheidung einmal ansehen.

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BGH zur Kündigung nach unerlaubter Untervermietung

Friedrich Nietzsche wird das Zitat „Die Glücklichen sind die Neugierigen.“, zugeschrieben. Ob sich das auch vor Gericht so verallgemeinern lässt, wenn es um die Videoüberwachung von Eingangsbereichen in Mietshäusern durch den Vermieter geht? Die Neugier kann man der Vermieterin jedenfalls nicht absprechen, denn sie tat dies, um zu ermitteln, ob ihre Mieter einzelne Zimmer unerlaubt untervermieten.

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Ad acta gelegt - Einstellungsurteil im Cum-Ex-Verfahren

Das Steuerrecht zählt zwar nur ausnahmsweise zum Pflichtfachstoff, sodass das materielle Recht für uns hier nebensächlich ist. Dennoch lohnt es sich, einen Blick auf den prozessrechtlichen Teil des Falls zu werfen, weil dieser sich durchaus als Inspiration für Prüfer und Prüferinnen eignet. Prozessrechtlich stehen hier die Einstellung eines Strafverfahrens und das Rechtsbehelfsverfahren im Vordergrund.

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BGH zum Beweisverwertungsverbot bei verdeckten Ermittlern

Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln, § 110a I S. 1 StPO. Ihre Befugnisse richten sich nach den allgemeinen Vorschriften § 110c StPO. Macht nun ein Beschuldigter gegenüber einem verdeckten Ermittler eine selbstbelastende Aussage, dann stellt sich die Frage, ob diese später in der Hauptverhandlung verwertet werden darf.

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BGH zu den Voraussetzungen der Funkzellenüberwachung

Während die Möglichkeiten zur Begehung von Straftaten im letzten Jahrhundert (beispielsweise im digitalen Raum) massiv angewachsen sind, ist auch der Gesetzgeber hinsichtlich seiner Ermittlungsmaßnahmen nicht gänzlich untätig geblieben. Unter anderem wegen der europäischen Gesetzgebungsdynamik hat sich zwar in den 2010er-Jahren um den § 100g StPO einiges getan, jedoch sind entsprechende Fälle in den Klausuren bisher eher rar gesät. Das Potenzial, dies zu ändern, ergibt sich für die Prüfungsämter allerdings mit der Inspiration aus dem BGH-Beschluss vom 10.01.2024 (Az. 2 StR 171/23).

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BGH zum besonderen persönlichen Merkmal bei § 153 StGB

Der BGH liefert mit seinem Beschluss vom 05.02.2024 (Az. 3 StR 470/23) wieder einmal ganz feinen Prüfungsstoff. Das besondere persönliche Merkmal wird hier ungewohnt, aber äußerst lehrreich im Zusammenhang mit der uneidlichen Falschaussage behandelt. Dass der angeklagte Strafverteidiger nicht mehr freigesprochen wird, stand außer Frage. Nichtsdestoweniger dramatisch sind jedoch die Folgen, wenn es um die Höhe der Freiheitsstrafe geht.

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Anästhesistin ohne Approbation

Viele Studiengänge sind anstrengend und herausfordernd. Jura und Medizin gelten dabei als Spitzenreiter. Da erscheint es wohl nur menschlich davon zu träumen, die Approbationsurkunde zu fälschen und den Traumjob ohne Studienstress ausüben zu dürfen. Die Angeklagte setzte dies tatsächlich in die Tat um und arbeitete Jahre lang als Anästhesistin. Doch ihre Fehler blieben nicht folgenlos, sondern nahmen teilweise sogar einen tödlichen Verlauf. Dieses Verhalten blieb nicht ungestraft.

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BGH zur Verwertbarkeit einer audio-visuellen Zeugenvernehmung

Macht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung gem. § 52 StPO von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, dann darf das Protokoll der im Ermittlungsverfahren durchgeführten Vernehmung nicht verlesen werden. Greift das Verwertungsverbot des § 252 StPO aber auch bei einer Bild-Ton-Aufzeichnung gem. § 255a StPO? Diese Frage ist jedenfalls bei § 255a II StPO gar nicht so einfach zu beantworten, weswegen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung einmal näher ansehen wollen.

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