Driving Home for Christmas: Wie viel Weihnachtsschmuck am Auto erlaubt ist

Driving Home for Christmas: Wie viel Weihnachtsschmuck am Auto erlaubt ist

Weihnachten steht vor der Tür und damit offiziell die Zeit, in der alles, was nicht niet- und nagelfest ist, mit Lichterketten, Glitzerkugeln und Rentierfiguren verschönert wird. Ganze Häuser verwandeln sich teilweise in kleine Winterwunderlandschaften und leuchten in allen erdenklichen Farben. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt: Von aufblasbaren Nikoläusen, die die Hausfassade erklimmen, über XXL-Rentiere bis hin zu ganzen Schlitten-Geschenk-Szenen im Vorgarten oder einem Lichterketten-Overload, der in Dauerschleife blinkt – alles ist möglich.

Doch wer denkt, dass dekorieren nur in den eigenen vier Wänden passiert, der irrt. Hartgesottene Fans der festlichen Jahreszeit gehen sogar noch einen Schritt weiter und machen selbst vor ihrem Auto keinen Halt, sodass es zum rollenden Weihnachtswunder wird.

So verlockend es auch ist, den eigenen Wagen in ein leuchtendes Rentier-Paradies zu verwandeln, gelten im Straßenverkehr trotzdem Regeln. Blinkende Lichterketten, aufblasbare Santas oder fliegende Rentiere auf dem Dach sind zwar ein Hingucker, können aber schnell Probleme und sogar Verkehrsunfälle verursachen, wenn sie die Sicht einschränken, andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder nicht richtig befestigt sind.

Wackel-Weihnachtsmann & Co.: Deko im Innenraum

Ein kleiner Wackel-Weihnachtsmann auf dem Armaturenbrett, ein Mini-Weihnachtsbaum hinten auf der Hutablage oder ein herunterhängender Mistelzweig am Rückspiegel? Für den Innenraum gilt nach §§ 22 und 23 StVO: Erlaubt ist alles, was Dich nicht behindert, Deine Sicht einschränkt oder ablenkt. Deine Dekoration muss außerdem so befestigt sein, dass sie nicht in der ersten Kurve durchs Auto fliegt. Mit anderen Worten: Du kannst Dich austoben, solange Du freie Sicht hast und alles sicher sitzt. Wenn die Polizei das anders sieht, kann es allerdings schnell teuer werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 10 Euro und 75 Euro und gegebenenfalls ein Punkt in Flensburg.

Das Auto im Festtagslook

Rentiergeweih inklusive roter Nase über dem Markenlogo, weihnachtliche Kennzeichenhalter oder gleich ein komplettes Rentier-Outfit für das Auto sind definitiv Hingucker. Doch sind sie auch erlaubt? Grundsätzlich ja, aber auch hier musst Du ein paar wichtige Dinge beachten.

Weder Rückleuchten, Blinker, Scheinwerfer und Kennzeichen dürfen durch Deine Dekoration bedeckt werden. Außerdem muss alles so befestigt sein, dass Deine Deko auch bei höherer Geschwindigkeit nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Spätestens wenn Du jenseits der 50 km/h unterwegs bist, solltest Du Deinen Autoschmuck lieber wieder abnehmen, um andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht zu gefährden. Die meisten Kfz-Versicherungen übernehmen für solche Deko-Schäden übrigens keine Haftung, was schnell teuer werden kann. Und natürlich gilt auch hier: Deine Sicht darf durch die festliche Verkleidung nicht eingeschränkt werden. Im Zweifel droht ein Bußgeld.

Für alle, die den Tannenbaum auf dem Autodach transportieren wollen: Spanngurte sind Pflicht und den Stamm nach vorne ausrichten, damit der Traum von der nostalgischen Winterfahrt nicht im Chaos endet. Sollte Deine Tanne mehr als 1 Meter über das Wagenende hinausragen, musst Du zusätzlich noch eine rote Fahne anbringen.

Weihnachts-Bling-Bling? Leider verboten

Hier heißt es besonders aufpassen: § 49a StVZO erlaubt an Autos nur die vorgeschriebene Beleuchtung. Alles andere ist tabu. Weihnachtslichter am fahrenden Auto sind problematisch, weil sie andere Verkehrsteilnehmer:innen blenden oder mit Warn- und Signalleuchten verwechselt werden könnten. Ein Verstoß kann nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gefährdet wird. Deine weihnachtliche Zusatzbeleuchtung ist also nur erlaubt, wenn das Auto geparkt auf einem Privatgelände steht.

Festlich unterwegs, aber bitte sicher

Weihnachtsdeko am Auto kann ein echter Hingucker sein und für gute Laune sorgen – solange Du ein paar Regeln beachtest: Sicht freihalten, alles sicher befestigen, Kennzeichen und Leuchten nicht bedecken und die vorgeschriebene Beleuchtung respektieren. Denke immer daran, dass Du andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht gefährdest. Mehr ist gar nicht nötig, um legal und festlich unterwegs zu sein. In diesem Sinne: Frohe und sichere Fahrt durch die Festtage.

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