Wenn ein Hashtag zum Problem wird
Die zunehmende Bedeutung von Social Media geht nicht spurlos an den Gerichten vorbei. Immer häufiger müssen die Richterinnen und Richter das Userverhalten in den sozialen Netzwerken rechtlich einordnen. Ob der Kommentar „#DubistEinMann" eine zulässige Meinungsäußerung darstellt oder ob hier ein Unterlassungsanspruch greift, musste erst kürzlich das OLG Frankfurt entscheiden.
Weiterlesen