Kein weiterer Schadenersatz für Mops Edda
Mit dem Urteil des OLG Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2024 - 2 U 65/23) ging ein jahrelanger skurriler (Rechts-)Streit zu Ende. Im Zentrum des Ganzen steht Mops Edda, der jetzt sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag hat. Die Käuferin der Hündin streitet mit der Stadt Ahlen um Schadensersatzansprüche, die zukünftige Heilbehandlungskosten des erkrankten Tieres abdecken sollen. Besser hätte man sich einen Fall wohl nicht ausdenken können, schließlich trifft hier kaufrechtliches Gewährleistungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Staatshaftungsrecht aufeinander.
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