Schmähkritik oder erlaubte Meinungsäußerung?

Politiker und Politikerinnen müssen sich einiges an Kritik anhören, weil fast jeder eine Meinung zu ihrem Auftreten und ihren Inhalten hat. Das war früher so und wird wohl auch in Zukunft so bleiben. Im Unterschied zur analogen Vergangenheit werden allerdings Kommentare zu Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, heutzutage häufig auf Social Media für die Nachwelt nachlesbar fixiert. Die Kommentare überdauern meist den Groll oder die übrigen Emotionen, die die Urheber in dem Moment empfanden, als diese ihre Äußerungen in die digitale Welt entließen. Dass dies auch auf den Mann zutrifft, der eine SPD-Politikerin mit Beschimpfungen überzog, dürfte ungeklärt bleiben. Der mittlerweile gelöschte Kommentar beschäftigte nach dem LG Heilbronn nun mittlerweile auch das OLG Stuttgart, das sich in zweiter Instanz mit den Grenzen der Meinungsfreiheit auseinandersetzen durfte.

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VG Göttingen zur Absperrung eines Wohngebäudes

Auch wenn im Frühjahr bald vier Jahre seit Ausbruch der Pandemie vergangen sein werden, ist die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse um den Erreger SARS-CoV-2 noch lange nicht abgeschlossen. Das VG Göttingen befasste sich jüngst mit der Abriegelung eines Wohnkomplexes und hatte zu klären, ob diese Maßnahme vom Infektionsschutzgesetz (IfSG) gedeckt war.

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BGH zur Beteiligung des Abholers beim sogenannten Polizistentrick

Noch immer fallen gerade ältere Menschen auf betrügerische Banden herein. Diese gaukeln ihnen meist telefonisch vor, dass ihr Geld und ihre Wertgegenstände zu Hause nicht sicher seien. Sie geben sich dabei als falsche Polizisten aus und bieten an, die Wertgegenstände abzuholen und sicher zu verwahren. Dass die Täter den Betrugstatbestand im kollusiven Zusammenwirken erfüllen, dürfte kaum problematisch sein. Doch die Frage ist, wie sich die einzelnen Täter konkret strafbar machen. Im Folgenden wollen wir insbesondere die Rolle der Abholerin beleuchten.

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KG Berlin zur Preiserhöhung bei Streamingdiensten

Musik- und Video-Streamingdienste sind in unserer Welt mittlerweile allgegenwärtig. Ihre Relevanz lässt sich nicht nur daran festmachen, dass sie Einzug in die deutsche Sprache gefunden haben, wobei hier als prominentes Beispiel „Netflix and Chill“ als moderner Code für die schönste Nebensache der Welt genannt sei. Vielmehr eröffnen sie auch in rechtlicher Hinsicht eine besondere Spielart des Dauerschuldverhältnisses, in dem gängige Schuldrecht AT-Thematiken zu Streitigkeiten führen: So befasste sich das KG Berlin mit der AGB-Prüfung von einem wahren Schwergewicht der Branche.

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Eine folgenschwere Öllieferung

Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit will man auf seine Heizung nicht verzichten. So kommt es, dass einige Haushalte noch mal ihre Ölheizung auftanken müssen, damit die Weihnachtszeit auch wirklich warm und gemütlich verbracht werden kann. Doch so ein Tankvorgang verläuft nicht immer schadensfrei. Ausgelaufenes Heizöl, Schäden am eigenen Gebäude und dann soll die Heizölrechnung dennoch komplett beglichen werden?! Eine schöne Bescherung…

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Nach Alkoholexzess mit Erstsemestern von Uni verwiesen

Eine Hochschule kündigte den Dienstvertrag mit einer Studentin und verwies sie von der Uni. Der Grund? Sie hat sich als sogenannte Patin für Erstsemester an einer Veranstaltung beteiligt, bei der es zu einem für sie absehbaren ritualisierten Alkoholexzess gekommen war. Die Erstsemester sollen auf der Feier im Rahmen einer psychologischen Drucksituation den sog. Rohrbruch durchführen, sich also übertrieben betrinken. Gegen den Verweis wehrt sie sich im Wege der einstweiligen Verfügung.

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Das MoPeG

Das MoPeG

Wer seine juristische Ausbildung mit einer Loseblattsammlung bestreitet, freut sich selten, wenn wieder einmal eine Ergänzungslieferung im Postkasten liegt. Nicht selten ärgert man sich über die unzähligen Stunden des Einsortierens von Änderungen, die so gar nichts mit dem Pflichtstoff der juristischen Staatsexamina zu tun haben. Das ist bei dem MoPeG, dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, zum Glück anders: die zentralen Änderungen betreffen im Wesentlichen die GbR und spielen sich dementsprechend in den §§ 705 ff. BGB ab.

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Die Kirsche auf der Sahnetorte

Nach den schriftlichen Klausuren wartet auf alle Prüflinge die mündliche Prüfung. Das ist in gewisser Weise die Kirsche auf der Sahnetorte. Du kannst Dich hier um einige Punkte heben. Selbst wenn Du mit den Ergebnissen Deiner schriftlichen Klausuren nicht zufrieden bist, ist hier noch nichts verloren.

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