#Gesellschaftsrecht

Das MoPeG

Das MoPeG

Wer seine juristische Ausbildung mit einer Loseblattsammlung bestreitet, freut sich selten, wenn wieder einmal eine Ergänzungslieferung im Postkasten liegt. Nicht selten ärgert man sich über die unzähligen Stunden des Einsortierens von Änderungen, die so gar nichts mit dem Pflichtstoff der juristischen Staatsexamina zu tun haben. Das ist bei dem MoPeG, dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, zum Glück anders: die zentralen Änderungen betreffen im Wesentlichen die GbR und spielen sich dementsprechend in den §§ 705 ff. BGB ab.

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Bushido vs. Abou-Chaker

Früher Freunde und Geschäftspartner, heute zerstrittene Feinde vor Gericht. Die Berliner Justiz befasst sich schon seit Jahren mit der freundschaftlichen und geschäftlichen Trennung zwischen dem Rapper Bushido und seinem früheren “Manager” Abou-Chaker. Nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem “Manager” aufgelöst hatte, sollen Abou-Chaker und seine drei Brüder ihn im Januar 2018 eingesperrt und mit einer Flasche und einem Stuhl beworfen haben.

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ZR I 1. Examen April 2023 in Niedersachsen und Berlin

Die V hat seinerzeit ein Grundstück gekauft und darauf ein Haus durch Bauunternehmer U errichten lassen. Nun möchte sie sich räumlich vergrößern und will das Haus an die K verkaufen. Sie schließen einen als "Kaufvertrag über ein Wohnhaus" bezeichneten Vertrag beim Notar und lassen eine Standardklausel eintragen, wonach - in Bezugnahme auf die vorherige Besichtigung- alle Mängel in Bezug auf Größe, Güte und Beschaffenheit ausgeschlossen sind.

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Anwendbarkeit des § 780 I ZPO auf die Haftung des Kommanditisten nach Ausscheiden des Komplementärs aus einer KG

Das OLG Frankfurt am Main hat in einem handels- und gesellschaftsrechtlichen Fall entschieden: Der nach Ausscheiden des Komplementärs aus einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft verbliebene Kommanditist kann sich entsprechend § 780 I ZPO darauf beschränken, im Erkenntnisverfahren lediglich den Ausspruch des Vorbehalts einer auf das angewachsene Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung geltend zu machen.

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Examensreport: ZR II 1. Examen November 2020 NRW

Die Klausur betrifft das Darlehens- und Bürgschaftsrecht, wobei ein Darlehen unter Mitwirkung eines minderjährigen Prokuristen abgeschlossen wurde. Bei der zweiten Frage waren innerhalb des Rückzahlungsanspruchs die Rechtsnatur eines Vertrags über das Neubeschichten der Oberfläche einer Küche, Verjährungsfragen und kaufmännische Rügeobliegenheiten zu klären.

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BGH: Missbrauch der Vertretungsmacht bei einem Insichgeschäft und Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis

Diese Entscheidung des BGH zeigt einmal mehr, wie lohnend die Lektüre höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Examensvorbereitung ist. Kurz und bündig stellt der BGH etliche klausurrelevante Probleme dar, die an dieser Stelle noch einmal zusammengefasst werden sollen.

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