A. Sachverhalt Nach den Feststellungen schoss der Angeklagte mit einer Pistole P 38, Kaliber 9 mm, in der sich, wie er wusste, Munition befand, auf die rechte Schläfe des Gebrauchtwagenverkäufers K., um ihn dafür zu "bestrafen", dass dieser ihn "um sein Geld bringen wollte". Das Projektil durchschlu...

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Würgungs-Fall

A. Sachverhalt Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.   Nach den Feststellungen war er in die Wohnung einer Hausmitbewohnerin eingedrungen, um dort zu stehlen. Als die Frau auf ihn aufmer...

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Balkonsturz-Fall

Aus Verärgerung, dass seine Ehefrau gegen ihn wegen vorausgegangener Tätlichkeiten eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht erwirkt und ihm trotz seines lautstarken Verlangens keinen Zutritt zur ehelichen Wohnung gewährt hatte, drang der Angeklagte gewaltsam in die Wohnung ein, indem er die Eingangstür eintrat. Er wollte seine Machtposition wieder herstellen, seine Ehefrau bestrafen, weil sie ihm nicht geöffnet hatte, und ihr - in diesem Moment noch ohne eine konkrete Vorstellung - “das Schlimmste” antun.

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Denkzettel-Fall

Das Landgericht Weiden in der Oberpfalz hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte stieß dem ihm körperlich unterlegenen Mitbewohner eines Heims für Asylbewerber ein Messer mit 12 cm langer, spitz zulaufender Klinge mit einem kräftigen Stoß in den Leib, um ihm einen “Denkzettel” zu verpassen und ihm unmissverständlich klarzumachen, dass er keine Gegenwehr dulde.

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