A. Sachverhalt Zur Sicherung eines Castortransports untersagte die Beklagte mit Allgemeinverfügung vom 08.02.2011 - unter Anordnung der sofortigen Vollziehung - Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge für den Zeitraum vom 15.02.2011, 0.00 Uhr bis zum 16.02.2011, 24.00 Uhr (I. der Verfügung). D...

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Im Zivilrecht das Abstraktionsprinzip verkennen - Negativbeispiel: “Der K könnte von V das Eigentum durch Kaufvertrag erworben haben.” A erwirbt durch den Kaufvertrag gemäß § 433 BGB nicht das Eigentum an der Kaufsache, sondern durch Übereignung, § 929 S. 1 BGB. Durch den Kaufvertrag wird der V lediglich schuldrechtlich verpflichtet, die Kaufsache zu übereignen.

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