#Baurecht

Klageerledigung durch Veränderungssperre

Mit einer Veränderungssperre kann eine Gemeinde ihre planerischen Vorstellungen absichern, noch bevor sie sich in einem wirksamen Bebauungsplan niedergeschlagen haben. Allerdings muss sie den Beschluss zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans gefasst haben (§ 2 I 2 BauGB), bevor sie wirksam eine Veränderungssperre als Satzung verabschieden kann (§ 14 I Nr. 1 BauGB). Für Bauherren, die entsprechend der bisherigen planerischen Situation bauen wollten, aber im Zeitpunkt der Verabschiedung der Veränderungssperre noch keine Bauerlaubnis hatten (vgl. § 14 III BauGB), bedeutet dies das Ende ihrer Vorhaben. Geschieht das während eines verwaltungsgerichtlichen Genehmigungsprozesses, kann der Bauherr dies nutzen und einen haftungsrechtlichen Prozess vorbereiten.

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VGH Mannheim zum Verbot von Grillanlagen durch Bebauungsplan

Kann ein Bebauungsplan zur Bewältigung einer städtebaulichen Immissionslage die gewerbliche Nutzung von Grillanlagen verbieten? Die Antwort gibt der VGH. Das Urteil gibt die gesamte Bandbreite der Prüfung wieder und vermittelt Dir spätestens für Dein Examen zwingende Kenntnisse über die Rechtmäßigkeit und die Angreifbarkeit eines Bebauungsplanes.

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OVG Münster zur Haltung eines Hahns im Allgemeinen Wohngebiet

Der BauNVO kommt eine doppelte rechtliche Bedeutung zu: Bebauungspläne dürfen nur Festsetzungen enthalten, die in § 9 BauGB aufgeführt sind. Bezogen auf Art, Maß und überbaubarer Grundstücksfläche erfährt § 9 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB eine Konkretisierung durch die BauNVO (§§ 1 ff, 16 ff, 22 f). Weicht ein Bebauungsplan von ihren Typisierungen ab, ohne dass dies durch § 1 BauNVO gestattet ist, ist er rechtswidrig und mangels Überwindung eines derartigen Fehlers auch nach Prüfung der §§ 214, 215 BauGB ungültig. Zugleich geben die Begriffe der BauNVO Auskunft über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Grundstücksnutzungen (§ 1 III 2 BauNVO), wichtig für die Anwendung der §§ 30, 31, 34 II BauGB im Rahmen bauordnungsrechtlicher Maßnahmen (Baugenehmigung, Bauordnungsverfügung). Das OVG Münster (29.05.2024 – 10 B 368/24) hat im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen eine Bauordnungsverfügung die Entscheidung der Vorinstanz (VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2024, 4 L 2878/23) bestätigt, wonach die Haltung eines Hahns in einem „Allgemeinen Wohngebiet“ (§ 4 BauNVO) verboten werden kann.

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Errichtung der “Riding Ranch” im Außenbereich

Pferde beschäftigen nicht nur immer wieder Zivilgerichte, auch bei Verwaltungsgerichten spielen sie gelegentlich eine Rolle. In diesem Fall hatten die Mindener Richter darüber zu entscheiden, ob eine Gütersloher Unternehmerin ihre Pferderanch im Außenbereich errichten durfte. Dagegen wehrte sich der Bund für Natur und Umweltschutz (BUND). Die Frage stand im Raum, ab wann eine Pferdepension ein landwirtschaftlicher Betrieb ist.

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Achtung, Wolf!

Achtung, Wolf!

Man mag sich das Landleben mit Tieren auf einem Hof sehr idyllisch ausmalen. Die romantische Idealvorstellung vom harmonischen Leben mit der Natur stößt allerdings in der Realität immer wieder auf Herausforderungen, wenn es zum Kontakt zwischen Nutztieren und Wildtieren kommt. In Deutschland enden Begegnungen mit Wölfen oft tödlich für besagtes Nutzvieh. Dass Landwirte und Landwirtinnen entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern, erklärt sich von selbst. Neben der Errichtung eines speziellen Zauns wird hierbei nicht selten auf die Unterstützung von Herdenschutzhunden zurückgegriffen. Was aber, wenn die Helfer auf vier Pfoten selbst zum Ärgernis werden, weil sich Nachbarn durch sie gestört fühlen? Genau mit dieser Frage sah sich das OVG Münster im Rahmen einer Beschwerde einer Landwirtin gegen einen Eilbeschluss des VG Köln kürzlich konfrontiert.

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Drittschutzklage gegen Umbau der Brunnenhalle in Bad Dürkheim

Bad Dürkheim ist ein malerisches Städtchen in Rheinland-Pfalz, das sich besonders durch seinen Weinbau, seine grünen Wälder und seine Kur- und Wellnessmöglichkeiten auszeichnet. Die Ruhe und Entspannung war der Klägerin in diesem Fall, über den nun das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße entschied, besonders wichtig. Sie klagte gegen eine der Stadt erteilten Baugenehmigung, da sie fürchtete, dass die neue Eventlocation nicht zur friedlichen Atmosphäre des Ortes in der Pfalz passen würde. Zu recht?

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Aufschiebende Wirkung einer Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine gastronomische Außenbewirtschaftung eines Freibades

Ein klassischer Rechtsstreit aus der Praxis und zugleich häufig geprüfte Klausurkonstellation aus dem Verwaltungsrecht: Es geht um den vorläufigen Nachbarrechtsschutz, die Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung, die Verletzung einer Norm mit drittschützender Wirkung und die Auseinandersetzung mit unbekannten Themen, wie etwa dem Begriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen" im Rahmen des BImSchG oder der TA Lärm.

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