Ein Verbraucher hat vor 3 Jahren im Rahmen des Kaufs eines gebrauchten Fahrzeugs einen Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen. In einer Widerrufsinformation wurde auf „alle Pflichtangaben nach § 492 II BGB“ (= sog. Kaskadenverweisung) verwiesen. Steht ihm dennoch ein Widerrufsrecht nach § 495 I BGB zu?
WeiterlesenIm Falle des Vorliegens eines Werkmangels kann der Besteller nach §§ 634 Nr. 3, 638 BGB die Vergütung mindern. Kann er daneben auch den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen dafür nach §§ 634 Nr. 2, 637 BGB verlangen?
WeiterlesenStörungen in der Lieferkette können zu erheblichen Verzögerungen führen. Verkäufer versuchen, dieses Risiko durch entsprechende Vertragsgestaltung zu minimieren. Das AG Hanau entschied nun, dass sich ein Fahrzeughändler keine beliebig lange Lieferzeit per AGB vorbehalten kann. Wenn er ein bestelltes Fahrzeug nicht innerhalb einer angemessenen Frist liefert, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass eine vereinbarte Stornierungsgebühr anfällt.
WeiterlesenStreitigkeiten in Mietverhältnissen beschäftigen die Gerichte täglich. Eine Kernfrage, die dabei immer wieder auftaucht: Was gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache? Als Mieter hat man das Bedürfnis, die Wohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Dazu kann insbesondere auch das Bohren von Löchern gehören. Diese dauerhafte Beeinträchtigung der Mietsache liegt in der Regel nicht im Interesse des Vermieters. Das AG Paderborn hat sich mit der Frage beschäftigt, wann und ob das Bohren von Löchern in Fliesen zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört.
WeiterlesenBGH zur Kettenanstiftung
Von einer Kettenanstiftung spricht man, wenn ein Täter einen anderen Täter zu einer Anstiftung anstiftet. Dieser zeitlich zuerst handelnde Täter wird dann insgesamt wegen Anstiftung zur Haupttat bestraft. Mit den Voraussetzungen dieser Kettenanstiftung hat sich der BGH in der nachfolgend besprochenen Entscheidung befasst.
WeiterlesenBeim ungeschriebenen Hausrecht gestörter Hoheitsträger ist nicht nur die Ableitung der Ermächtigungsgrundlage für belastende Maßnahmen von Interesse, sondern auch die Ausgestaltung des Rechtsschutzes, zumal es in aller Regel um Eilverfahren geht. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 01.11.2024 (1 L 387.24) dies alles systematisch dargestellt, sodass wir den Fall als vollständigen Klausurfall entsprechend wiedergeben.
WeiterlesenAbgelaufene TÜV-Plakette
Das BGB regelt den Umfang des Schadensersatzes nach den §§ 249 ff. BGB, wobei das Schadensrecht von einer umfangreichen Rechtsprechung geprägt ist und die Ersatzfähigkeit stets eine einzelfallbezogene Betrachtung erfordert. Denn nicht jeder Schaden ist nach dem BGB ersatzfähig. Der BGH hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ob sich eine drohende Untersagungsanordnung eines verunfallten Kfz auf die ersatzfähigen Schadensposten, die ein Verkehrsunfall typischerweise mit sich zieht, auswirkt.
WeiterlesenEigenbedarf als Kündigungsgrund vortäuschen?
Der Schutz schwächerer Parteien zieht sich wie ein roter Faden durch das BGB. Auch das Mietrecht ist da keine Ausnahme. So ist es für Vermieter:innen nicht einfach, (unliebsame) Mieter:innen aus der Wohnung zu bekommen, um diese anderweitig zu verwenden oder zu verwerten. Aus diesem Grund hat sich in der Vergangenheit der/die ein/e oder andere Vermieter:in auf Eigenbedarf berufen, der in Wirklichkeit aber nicht im Sinne des Gesetzes bestand. Soweit dürfte das für Dich nichts Neues sein. Weniger bekannt dürfte in dem Zusammenhang aber ein Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB und ein Anspruch aus § 285 I BGB sein. Wie genau die beiden Anspruchsgrundlage bei einer Eigenbedarfskündigung ins Spiel kommen, möchten wir Dir anhand einer Entscheidung des LG Berlin näherbringen.
WeiterlesenSofern ein siebenjähriges Mädchen mit dem Fahrrad unter Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften einen Verkehrsunfall mit einem Pkw verursacht hat, haften dann die Eltern aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 832 BGB?
WeiterlesenSchuften bis ins hohe Alter?
Ob aus purer Leidenschaft zum Job, zur Erhaltung des Lebensstandards oder um sich körperlich und geistig fit zu halten (frei nach dem Motto: „wer rastet, der rostet“) – Gründe für das Weiterarbeiten nach dem Erreichen der Renteneintrittsgrenze gibt es viele. Welche Motivation bei dem späteren Kläger ursächlich dafür ist, dass er auch mit 79 Jahren weiter an den Zähnen seiner Patienten werkelt, bleibt sicherlich sein Geheimnis. Klar ist allerdings, dass der Fall, mit dem sich zuletzt das OLG Saarbrücken in seinem Urteil vom 17.01.2025 (Az.: 3 U 6/24) befassen durfte, ohne die Begeisterung des Zahnarztes für seine Arbeit niemals eine so bemerkenswerte Wendung genommen hätte.
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