Alleinhaftung des Überholenden
Verkehrsunfälle sollten zu Deiner juristischen Grundausstattung gehören und sind Dauerbrenner in Klausuren und Examen. Grund dafür ist, dass solche Fälle die Gerichte permanent beschäftigen. Bei den Klausurklassikern sind in der Regel zwei Pkw beteiligt. Häufig geht es in der Folge um sehr viel Geld. Denn im Straßenverkehr, wo grundsätzlich eine beidseitige Betriebsgefahr zugrunde gelegt wird, ist in den seltensten Fällen nur einer „schuld“. Dass es dazu auch Ausnahmen gibt und wie sich dabei ein Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht auswirkt, zeigt Dir die Entscheidung des OLG Brandenburg.
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