BGH zum Heimtückemord gem. § 211 StGB bei einem mehraktigen Geschehen

Nach der „Basis-Definition“ liegt das Mordmerkmal der Heimtücke gem. § 211 StGB immer dann vor, wenn der Täter die Arg- und darauf beruhende Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Auf welchen Zeitpunkt muss aber abgestellt werden, wenn das Geschehen aus 2 Akten besteht? Und sind beim Ausnutzungsbewusstsein die Alkoholisierung und affektive Erregung des Täters zu beachten? Mit diesen Fragen hat sich der BGH ausführlich befasst.

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Das Abseilen von einer Autobahnbrücke als Versammlung?

Die zentrale Bedeutung der Versammlungsfreiheit für unsere Demokratie wird nicht nur in den frühen Semestern in der Grundrechtevorlesung betont, sondern zeigt sich in politisch turbulenten Zeiten besonders deutlich. Ob Demonstrationen gegen Rechts, gegen Atomkraft oder allgemein für Klimaschutz – aus der Praxis lassen sich auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht Klausuren für Studierende vom Grundstudium bis zum Examensniveau erstellen. Ob das Abseilen von der Autobahn dazugehören wird? Das wird sich zeigen.

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Ein Rückblick auf das Jurastudium (Teil II)

Während der Examensvorbereitung habe ich mich täglich durch eine Collage daran erinnert, was nach dem Studium auf mich wartet. Ich wollte eine lange Reise antreten, endlich mehr Zeit in der Natur verbringen, Sonnenaufgänge an bisher ungesehenen Orten erleben und ungestört den liebsten Hobbys frönen. Auf lange Sicht habe ich mir einen LL.M. im Ausland gewünscht und/oder wollte direkt promovieren. Nur eine Sache konnte und wollte ich mir absolut nicht vorstellen: Direkt ins Referendariat zu starten. – Tja, es kam natürlich anders.

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BVerwG zum Unterlassungsanspruch gegen Videoüberwachung im Park

Anlässlich einer Unterlassungsklage gegen die Videoüberwachung in einem kommunalen Park waren die damit befassten Gerichte gezwungen, sich mit der Anspruchsgrundlage auseinanderzusetzen. Da die DSGVO in Art. 12-22 zwar Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung aufführt, nicht aber auf Unterlassen einer nach Auffassung eines Klägers rechtswidrigen Datenerhebung, mussten die Gerichte zur Ableitung des Anspruchs Stellung nehmen.

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Kollision mit Ästen im Luftraum der Straße

In 2023 ereigneten sich rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Dies dürfte erklären, warum die Thematik in der juristischen Praxis so häufig auftaucht. Das OLG Frankfurt am Main hatte es allerdings nicht mit einer Standardkonstellation zu tun: Es ging nicht um einen Streit zwischen zwei Verkehrsteilnehmern oder gar ihren Versicherungen. Es ging um einen Ast über der Straße, der zu erheblichem Schaden am Fahrzeug des Klägers geführt hat.

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Kauf einer unerkannt trächtigen Stute

Es kommt nicht von ungefähr, dass Pferde und Gebrauchtwagen bei Juristen:innen gefürchtet sind. Erfahrungsgemäß ziehen diese Kaufverträge oft unliebsame juristische Probleme mit sich und verlaufen in der Praxis selten reibungslos. Daher sind solche Sachverhalte bei vielen Prüfungsämtern gerne ein Dauerbrenner. Die aktuelle Entscheidung des OLG Oldenburg vom 11.09.2024 (Az. 8 U 36/24) zeigt jedoch, dass Du solche Sachverhalte mit Deinem juristischen Handwerkszeug und einer schematischen Herangehensweise gut lösen kannst.

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Auch Fahrradfahrer können Verkehrsrowdys sein

Dass in zivilrechtlichen Examensklausuren sowohl im ersten als auch im zweiten Examen Verkehrsunfälle so beliebt sind, liegt daran, dass diese ständig vor Gericht enden. So musste sich das Landgericht Münster mal wieder mit Ansprüchen in Zusammenhang mit einem Auffahrunfall beschäftigen. Da der klagende Radfahrer das Urteil des LG Münsters nicht akzeptieren wollte, landete der Fall schließlich vor dem OLG Hamm. Aber auch das OLG Hamm sah in seiner Entscheidung den Anscheinsbeweis, der gegen den Auffahrenden spricht, als entkräftet an.

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Ein Rückblick auf das Jurastudium (Teil I)

Selbstreflexion zum Wechsel in das nächste Studiensemester bzw. in die Examensvorbereitung ist ein einfaches Mittel, um für die Zukunft etwas zu verändern. Es ist allerdings leichter gesagt als getan. Häufig kommen dann doch eher Standardvorsätze a la „früher mit dem Lernen anfangen“ dabei heraus, die keine messbaren Ziele enthalten und entsprechend ungeeignet sind, um nachhaltige Veränderungen herbeizuführen. Da unterscheiden sich die Schwierigkeiten wenig von denen bei den Neujahrsvorsätzen. Man kennts. In einer kleinen Serie soll hier erarbeitet werden, welche Tücken sich im Studium ergeben. Ein ungewöhnlicher Ausgangspunkt, der allerdings jede und jeden betrifft, ist hierbei die Freizeit.

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