#Staatshaftungsrecht

Schwindel nach Karussellfahrt

Die deliktische Haftung von Minderjährigen ist in § 828 BGB geregelt und richtet sich nach der Einsichtsfähigkeit des jeweiligen Minderjährigen. Das Landgericht Frankenthal musste sich in seinem Urteil vom 29.11.2024 (Az. 9 O 27/24) damit beschäftigen, ob ein 13-jähriger, der nach einer Karussellfahrt aufgrund von Schwindel in eine Schaufensterscheibe gefallen ist, für diesen Schaden haften muss. Ausgangspunkt für diese Beurteilung sei die ordnungsgemäße Benutzung eines solchen Spielgerätes, so die Richter:innen. Aber wie fährt man ordnungsgemäß Karussell?

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Kein weiterer Schadenersatz für Mops Edda

Mit dem Urteil des OLG Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2024 - 2 U 65/23) ging ein jahrelanger skurriler (Rechts-)Streit zu Ende. Im Zentrum des Ganzen steht Mops Edda, der jetzt sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag hat. Die Käuferin der Hündin streitet mit der Stadt Ahlen um Schadensersatzansprüche, die zukünftige Heilbehandlungskosten des erkrankten Tieres abdecken sollen. Besser hätte man sich einen Fall wohl nicht ausdenken können, schließlich trifft hier kaufrechtliches Gewährleistungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Staatshaftungsrecht aufeinander.

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Die wichtigsten Entscheidungen im Öffentlichen Recht aus dem Jahr 2024

Im öffentlichen Recht ging es 2024 sowohl prozessual als auch materiell-rechtlich bunt daher. Die Gerichte beschäftigten sich mit Verfassungsbeschwerden, Normenkontrollverfahren, mit Fortsetzungsfeststellungsklagen, Klagen auf Unterlassungsansprüche und Vollzugsfolgenbeseitigungsansprüche. Auch hier lässt sich abzeichnen, dass die bisherigen Prüfungsklassiker wohl immer noch angesagt bleiben dürften. Materiell-rechtlich hatte das Jahr auch viel zu bieten. Von Grillanlagen und der Haltung von einem Hahn im Garten, über die straßenrechtliche Beurteilung von Mietfahrzeugen, der Verantwortlichkeit von Kfz-Haltern bis hin zum Versammlungsrecht und der rechtlichen Behandlung von verfassungsfeindlichen Parteien. Aber auch der Anspruch auf Gleichbehandlung gemäß Art. 3 I GG beschäftigte die Richter:innen das ein oder andere Mal. Hier kannst Du die relevanten Urteile noch einmal nachlesen.

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VG Minden zum Allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch

Bevor es losgeht noch einmal zur Erinnerung die Terminologie: 1. Vom „Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch“ sprechen wir, wenn der Abwehranspruch die zurechenbaren Folgen eines Verwaltungsaktes betrifft – z.B. Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung mit Verpflichtungsklage auf Erlass einer Bauordnungsverfügung bezogen auf das zwischenzeitlich realisierte Bauwerk (§ 212a BauGB i.V.m. § 113 I 2 VwGO). 2. Geht es um einen Abwehranspruch gegen die Folgen eines sonstigen (idR „schlichten“) Verwaltungshandelns, geht es um den „allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch“ – und damit befasst sich der folgende Fall.

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BVerwG zum Unterlassungsanspruch gegen Videoüberwachung im Park

Anlässlich einer Unterlassungsklage gegen die Videoüberwachung in einem kommunalen Park waren die damit befassten Gerichte gezwungen, sich mit der Anspruchsgrundlage auseinanderzusetzen. Da die DSGVO in Art. 12-22 zwar Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung aufführt, nicht aber auf Unterlassen einer nach Auffassung eines Klägers rechtswidrigen Datenerhebung, mussten die Gerichte zur Ableitung des Anspruchs Stellung nehmen.

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VGH Mannheim zur Unzulässigkeit einer gemeindlichen Unterstützung einer AfD-kritischen Initiative

Im Anschluss an die Berichterstattung des Medienhauses „CORRECTIV“ über einen Geheimplan und ein Treffen rechtsextremer Ideengeber zur Rückführung von Menschen aus rassistischen Gründen aus der Bundesrepublik („Remigration“), an dem auch Vertreter der AfD teilgenommen haben, wurden von im Gemeinderat vertretenen Parteien mit Unterstützung durch die Bürgermeister örtliche Protestaktionen organisiert. Die AfD war in einem solchen Fall mit einem Eilantrag auf Unterlassen gegen die Stadt Durlach erfolgreich.

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BGH zur Entschädigung eines Berufsmusikers für ersten Corona-Lockdown

Der erste Corona-Lockdown von März bis Juli 2020 ist nun schon einige Jahre her. Seine rechtliche Aufarbeitung dauert aber noch an. Mit Urteil vom 3. August 2023 hat der BGH eine weitere Grundsatzentscheidung zu Entschädigungen aufgrund des Lockdowns getroffen. Eine gute Gelegenheit, das Staatshaftungsrecht aufzufrischen oder sich erstmals damit auseinanderzusetzen.

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