Nachbarstreit um Rückgabe eines Haustürschlüssels eskaliert

Bei Notfällen kann es praktisch sein, wenn der Nachbar einen Zweitschlüssel für die eigene Wohnung hat. Wenn der Nachbar sogar der eigene Bruder ist, dann würden wahrscheinlich wenige zögern. Blöd nur, wenn es dann zum Streit kommt und dieser Bruder den Schlüssel nicht wieder zurückgibt. Der Kläger des vorliegenden Falles ging so weit, dass er als Reaktion sogar das Schloss austauschte. Das Amtsgericht (AG) München hatte nun zu klären, ob der Bruder die Kosten dafür tragen muss.

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BGH zum Rücktrittshorizont des Täters beim versuchten Totschlag

​Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist dieser sogenannte Rücktrittshorizont maßgeblich für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch. Reichen die hier vom Landgericht getroffenen Feststellungen zum Tatgeschehen aus, um eine Verurteilung u.a. wegen versuchten Totschlages aufrechtzuerhalten? Die Entscheidung des BGH veranschaulicht einmal mehr, welche Anforderungen er in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung an die innere Einstellung des Täters zur Tat erwartet. Solche Sachverhalte sind äußerst prüfungsrelevant, bieten sie nach einer Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen die Möglichkeit, auch auf die Rechtswidrigkeit und Schuld einzugehen.

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Tödliche Folgen einer Aufräumaktion in der Apotheke

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke. - Fast jeder wird den Satz jedenfalls in seiner historischen Form aus der Arzneimittelwerbung im Fernsehen kennen. Dieser Warnhinweis soll mögliche Fehlerquellen bei der Anwendung von Arzneimitteln durch Rückfragen bei den Experten seit Jahren minimieren, was aber, wenn Apothekenmitarbeitern selbst die Fehlerquelle bilden? Das LG Köln musste sich jüngst mit den strafrechtlichen Folgen eines tragisch endenden Diabetestests auseinandersetzen.

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Wer soll das bezahlen?

Seit dem vergangenen Jahr handelt es sich um ein allseits bekanntes Bild - Demonstrierende kleben auf öffentlichen Straßen, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen und ihrem Protest bezüglich der deutschen Klimapolitik Ausdruck zu verleihen. Dabei werden die zuständigen Beamten mit verschiedenen Schwierigkeiten konfrontiert. Wenn das erste rein physische Problem, nämlich die Trennung der Verbindung zwischen Kleber und Straßenbelag, mit Speiseöl, Spülmittel oder Nagellackentfernern gelöst ist, folgt daraus notwendigerweise die Frage, wer den Polizeieinsatz bezahlen soll? In diesem Zusammenhang hatte sich das VG Berlin nach einem Eilantrag eines Klimaklebers kürzlich mit einem Gebührenbescheid zu befassen.

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OLG Hamburg zum Überqueren einer Straße bei dauerroter Ampel

Wer kennt das nicht: Man wartet an einer Ampel, die einfach nicht grün werden will. Man beginnt zu überlegen, ob es in Ordnung wäre, einfach über die Straße zu gehen, beziehungsweise zu fahren, oder ob man lieber brav wartet. Die Betroffene des vorliegenden Falles entschied sich für ersteres und wurde prompt dafür bestraft. Doch war ihr Bußgeld in Höhe von 100 Euro gerechtfertigt?

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Schlechte Aussichten in Ecuador

Südamerika ist für viele ein Sehnsuchtsziel, so auch für die Klägerin. Um dem feuchten, kalten Winter in Deutschland im Dezember zu entfliehen, buchte sie für sich und ihren Partner eine exklusive Ecuador-Privatreise. Doch ganz so erholsam, wie sie sich die Reise ausmalte, war sie dann doch nicht. Neben zahlreichen weiteren behaupteten Mängeln sagten den Reisenden auch die Witterungsbedingungen vor Ort nicht zu, sodass sich sowohl das LG als auch das OLG Frankfurt a. M. sich mit der Sache befassen mussten.

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Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung im sogenannten „Apotheker“-Verfahren

Der Inhaber einer Apotheke, die für Patienten individuelle Arzneimittelzubereitungen für die Krebstherapie herstellte und an onkologische Arztpraxen und Krankenhäuser lieferte, wendet sich gegen seine Verurteilung durch das Landgericht (LG) Essen u.a. wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in 14.564 Fällen sowie gegen die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH).

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Examensreport: ZR I 1. Examen September 2023 in Baden-Württemberg

V ist Eigentümer seines Elternhauses. Er hat allerdings kein Interesse mehr an dem Haus und beauftragt daher die M-GmbH, eine Immobilienmaklergesellschaft, mit der Vermarktung seines Elternhauses. M lässt durch seinen Angestellten A ein Exposé erstellen. Dabei unterläuft A ein Fehler und er gibt die Wohnfläche versehentlich höher an.

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