Neuwertige Waren gleich neue Ware?
In der Rechtswissenschaft kommt es nicht selten auf feinste Differenzierungen an, die auf den ersten Blick kleinlich wirken, dessen unterschiedliche Beurteilung am Ende aber den ganzen Fall entscheidet. So war es auch in dem vom AG München veröffentlichten Urteil zu einer auf eBay bestellten Felge, dessen Nichtlieferung letztlich zu Mehrkosten beim Käufer führte. Kann sich der Kläger diese Kosten vom Beklagten zurückholen? Dafür wird zentral maßgeblich sein, ob es sich bei der auf eBay bestellten Felge um eine neue oder neuwertige Sache handelt.
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