Das Referendariat – was ändert sich?
Nach dem erfolgreichen Abschluss Deines 1. Examens beginnst Du ein zweijähriges Referendariat. Dieses Referendariat wird auch als Vorbereitungsdienst bezeichnet. Durch die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst wirst Du in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis aufgenommen und darfst Dich „Referendar“ bzw. „Referendarin“ nennen. Daraus ergeben sich einige Änderungen, auf die Du Dich erst einmal einstellen musst. Unterschiede zum […]