Jeder, der einen städtischen Bereich bereits selbst mit einem Kfz befuhr, wurde schon mit der essenziellen Frage konfrontiert: Wo stelle ich das Fahrzeug ab? Um diese Parksituation für Bewohner ohne privaten Stellplatz zu entschärfen, werden vielerorts Bewohnerparkzonen eingerichtet, deren Nutzung nur Personen mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis offenstehen. Dass die Steuerung des Parkens in geschlossenen Ortschaften eine deutlich komplexere Rechtsmaterie darstellt, als man auf den ersten Blick meinen könnte, zeigt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich einer Parkgebührensatzung für die Ausstellung dieser Bewohnerparkausweise.
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