BGH zur mangelbedingten Rückabwicklung im Leasingdreieck

Wie erfolgt die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen verleasten Pkw im Verhältnis zwischen dem Verkäufer (=Lieferant), dem Käufer (=Leasinggeber) und dem Verbraucher als Leasingnehmer? Im Dreiecksverhältnis zwischen Verkäufer, Leasinggeber und Leasingnehmer zeigt der BGH, wann Rücktritt, Abtretung und Aufrechnung zusammenwirken - und wann nicht.

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BGH zum Beweis- und Beweisermittlungsantrag

Ein Beweisantrag kann nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 244 III – V, 245 StPO durch Beschluss des Gerichts abgelehnt werden, ein Beweisermittlungsantrag hingegen durch den Vorsitzenden ohne die zuvor genannten Beschränkungen. Worin die beiden Anträge sich unterscheiden, hat der BGH mit der nachfolgend besprochenen Entscheidung deutlich gemacht.

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