Urteilsticker

BGH zu Nötigung bei Bürgerversammlung und Brandstiftung – Teil 2

In der letzten Woche hatten wir in Teil 1 des Falles den I. Tatkomplex (die Bürgerversammlung) und die Prüfung der (versuchten) Nötigung gem. §§ 240 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB dargestellt. Nunmehr geht es um den II. und III. Tatkomplex und die Frage, ob sich L möglicherweise auch wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, der Beihilfe zur Brandstiftung nach §§ 306 I Nr. 4, 27 StGB oder der vorsätzlichen Brandstiftung gem. § 306 I Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben könnte. Zudem besprechen wir die Mittäterschaft, die Konkurrenzen und die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.

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BGH zu Nötigung bei Bürgerversammlung und Brandstiftung – Teil 1

Diese aktuelle Entscheidung des BGH und die daraus abzuleitenden Rechtsprobleme, die gleich mehrere Tatbestände betreffen, eignet sich hervorragend für eine Prüfung der strafrechtlichen Fähigkeiten – nicht nur im Examen. In diesem Beitrag geht es in materiell-rechtlicher Hinsicht vor allem um die im Rahmen des § 240 II StGB anzustellende Gesamtwürdigung der Zweck-Mittel-Relation.

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KG Berlin zum Umfang der Prokura bei Veräußerung eines fremden Grundstücks

Der vorliegende Fall eignet sich zwar nicht in seiner konkreten Einkleidung, aber aufgrund seiner materiellen Ausgestaltung – ein Prokurist bewilligt eine Auflassungsvormerkung an einem fremden Grundstück - hervorragend für Klausuren. Ohnehin erfreuen sich Stellvertretungsprobleme großer Beliebtheit. Das gilt auch für die Prokura, deren Grundzüge Du schon im Studium kennen musst.

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Aktuelle examensrelevante Entscheidungen des BGH in den Diesel-Fällen

Seit Mai 2020 hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine Vielzahl von Entscheidungen in den sog. Diesel-Fällen veröffentlicht. Dabei geht es bekanntlich um die Haftung der Fahrzeughersteller. Die Grundzüge dieser Haftung und ihrer prozessualen Geltendmachung hat der BGH schon im Jahr 2020 verdeutlicht. Die entsprechenden Entscheidungen haben wir an dieser Stelle ausführlich vorgestellt. In diesem Beitrag werden weitere Urteile besprochen, in denen der VI. Zivilsenat seine Rechtsprechung konkretisiert. Der Schwerpunkt liegt natürlich wieder auf solchen Rechtsfragen, die auch in den Zivilrechtsklausuren beider Staatsexamen eine Rolle spielen können.

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BGH zum Tötungsvorsatz bei Stoß auf U-Bahn-Gleis

Die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, vor allem im Zusammenhang mit Tötungsdelikten, gehört zum typischen Prüfungsstoff im Strafrecht. Das Hineinstoßen von Personen in Gleise bietet dafür – nicht nur hier, sondern wiederkehrend – Anlass zur strafrechtlichen Bewertung. Die entsprechenden Abgrenzungskriterien sollten daher vertiefend und sicher beherrscht werden.

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Aufschiebende Wirkung einer Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine gastronomische Außenbewirtschaftung eines Freibades

Ein klassischer Rechtsstreit aus der Praxis und zugleich häufig geprüfte Klausurkonstellation aus dem Verwaltungsrecht: Es geht um den vorläufigen Nachbarrechtsschutz, die Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung, die Verletzung einer Norm mit drittschützender Wirkung und die Auseinandersetzung mit unbekannten Themen, wie etwa dem Begriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen" im Rahmen des BImSchG oder der TA Lärm.

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BGH zu tödlicher Unfallfahrt und Ingerenz als Merkmal i.S.v. § 28 Abs. 1 StGB (Teil 2)

Nachdem wir im ersten Teil des Beitrags den I. Tatkomplex (die Unfallfahrt) besprochen haben, gehen wir nunmehr auf den II. Tatkomplex (das Abschleppen) sowie die Strafzumessung ein. Dieser Teil ist deshalb besonders interessant, weil sich der BGH rechtsfortbildend erstmals zu der Frage positioniert, ob die für den Haupttäter aus Ingerenz abgeleitete Garantenstellung auch in Bezug auf den Teilnehmer als besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB aufzufassen ist oder nicht.

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BGH zu tödlicher Unfallfahrt und Ingerenz als Merkmal i.S.v. § 28 Abs. 1 StGB (Teil 1)

Diese aktuelle Entscheidung des BGH betrifft eine Vielzahl an praxis- und prüfungsrelevanten Problemen des materiellen Rechts im Strafrecht – sowohl auf Tatbestandsebene als auch im Bereich der Strafzumessung. Der Fall eignet sich hervorragend als (Examens-) Klausur, zumal er sich ebenfalls zur Prüfung prozessualer Kenntnisse anbietet und letztlich auch noch die Voraussetzungen einer Sperrfrist nach §§ 69, 69a StGB behandelt. Darüber hinaus positioniert sich der BGH rechtsfortbildend erstmals zu der Frage, ob die für den Haupttäter aus Ingerenz abgeleitete Garantenstellung auch in Bezug auf den Teilnehmer als besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB aufzufassen ist oder nicht.

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BVerfG:

Das BVerfG hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) für nichtig erklärt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.

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