Urteilsticker

BGH zur Zueignungsabsicht bei Diebstahl und Raub

Nimmt ein Täter nach vorheriger Gewaltanwendung einem Opfer dessen Handy weg, dann liegt die Bejahung des Raubes gem. § 249 StGB nahe. Lässt sich allerdings nicht mit der erforderlichen Gewissheit aufklären, was der Täter nach Ergreifen des Handys mit diesem vorhatte, dann muss die Zueignungsabsicht verneint werden. Mit einem solchen Fall musste sich erneut der BGH befassen.

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BGH zur Schenkung eines Miteigentumsanteils an einen Minderjährigen

Der Erwerb eines Grundstücks ist für einen Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB, wenn er nur dinglich haftet. Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist dies jedoch, wenn er auch persönlich haftet. Sofern das Grundstück weder vermietet noch verpachtet ist, ist dann der Erwerb eines Miteigentumsanteils daran lediglich rechtlich vorteilhaft?

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BVerwG zum presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen den BND

Presserechtliche Auskunftsansprüche sind in den Landespressegesetzen geregelt und können sich danach nur gegen Landesbehörden richten. Gegenüber Bundesbehörden gibt es keine vergleichbare Regelung, sodass insoweit unmittelbar auf Art. 5 I GG zurückzugreifen ist. Bedeutsam ist nicht nur der Anspruch selbst, sondern auch die Frage, wie er prozessual durchzusetzen ist.

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BGH zur Begründetheit einer Verfahrensrüge bei relativen Revisionsgründen gem. § 337 StPO

Mit der Verfahrensrüge wird die Verletzung von Verfahrensrecht geltend gemacht. Der BGH musste sich mit der Verletzung des § 258 II Hs. 2 StPO (Gewährung des letzten Wortes) und § 22 Nr. 5 StPO analog (Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Staatsanwalts) auseinandersetzen. Da Verfahrensrügen für die Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen wichtig sind, wollen wir uns diese Entscheidung einmal ansehen.

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OVG BB zum Anspruch eines Bundeskanzlers a.D. auf Büro und Personal

Nahezu seit Beginn der Bundesrepublik wurden ehemalige Kanzler räumlich und personell im Bundestag auf Kosten des Bundes ausgestattet. Nur bei Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder wurde davon abgesehen. Er hat geklagt und damit eine Reihe wichtiger rechtlicher Fragen aufgeworfen. VG und OVG haben die Klage abgewiesen, allerdings wurde die Revision zugelassen.

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BGH zum Heimtückemord gem. § 211 StGB bei einem mehraktigen Geschehen

Nach der „Basis-Definition“ liegt das Mordmerkmal der Heimtücke gem. § 211 StGB immer dann vor, wenn der Täter die Arg- und darauf beruhende Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Auf welchen Zeitpunkt muss aber abgestellt werden, wenn das Geschehen aus 2 Akten besteht? Und sind beim Ausnutzungsbewusstsein die Alkoholisierung und affektive Erregung des Täters zu beachten? Mit diesen Fragen hat sich der BGH ausführlich befasst.

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