Urteilsticker

BGH zu räuberischer Erpressung bei BtM-Wechselgeld – Teil 2

In der letzten Woche haben wir uns in Teil 1 mit dem I. Tatkomplex befasst und die Strafbarkeit wegen versuchter räuberischer Erpressung, versuchter Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung besprochen. In diesem Beitrag widmen wir uns dem II. Tatkomplex – also dem Geschehen an der S-Bahn-Überführung – und besprechen die Konkurrenzen sowie die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.

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BGH zu räuberischer Erpressung bei BtM-Wechselgeld – Teil 1

In dieser aktuellen Entscheidung des BGH geht es um die (versuchte) räuberische Erpressung, Nötigung, Täterschaft und Teilnahme, Sachbeschädigung sowie Körperverletzungsdelikte. Es handelt sich um eine lesenswerte und für das Examen gut geeignete Entscheidung, die zudem aufzeigt, warum zivilrechtliche Fragen hin und wieder auch im Strafrecht relevant sein können.

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BGH zur Umschreibung eines Zahlungstitels gegen den rechtsgeschäftlichen Erwerber eines Grundstücks nach Eintragung einer Zwangshypothek

Das Zwangsvollstreckungsrecht spielt in beiden Examen eine wichtige Rolle. Im vorliegenden Fall geht es um die Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel in das unbewegliche Vermögen, nämlich ein Grundstück. Im Rahmen der Immobiliarvollstreckung kommen mit Zwangshypothek, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung verschiedene Vollstreckungsarten in Betracht (§ 866 Abs. 1 ZPO). In materieller Hinsicht ist hier unter anderem zu prüfen, ob gegen den Grundstückserwerber ein Zahlungsanspruch besteht. Der Fall könnte sich zudem als Grundlage einer Anwaltsklausur im zweiten Examen mit dem Gläubiger als Mandanten eignen.

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Gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens vom KfZ-Händler

Die Entscheidung eignet sich für Zivilrechtsklausuren in beiden Examen hervorragend. Der Sachverhalt weist einen Auslandsbezug auf, denn die Klägerin sitzt in Italien. Dadurch bietet er einen etwas ungewöhnlichen Einstieg, sodass in einer Klausur zunächst das anwendbare Recht und die internationale Zuständigkeit zu klären wäre. Im weiteren Verlauf geht es aber klassisch mit dem gutgläubigen Erwerb weiter. Fälle des gutgläubigen Erwerbs eines Gebrauchtwagens sind Klausurklassiker.

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